Darf das Jobcenter den Umzug einfach ablehnen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
danysahne29
Beiträge: 5
Registriert: 24.07.2008 12:34
Wohnort: Ebw

Darf das Jobcenter den Umzug einfach ablehnen?

Beitrag von danysahne29 »

Hallo. Habe folgendes Problem. Bin Hauptmieter in einer WG. Mitbewohnerin möchte nach nun mehr 3 Jahren in eine eigene Wohnung ziehen. Sie wird vom Vermieter nur geduldet da sie 2005 noch kein Anrecht auf eine eigene Wg hatte weil sie u25 war. Laut Jobcenter sollte die jetzige Situation eigentlich nur max. 1 Jahr andauern da es sich sonst um eine Bedarfsgemeinschaft handeln würde. Jedoch haben wir es bis heute geschaft dem Jobcenter plausibel darzulegen das es sich um eine WG handelt. Nun ist meine Mitbewohnerin 25 und möchte endlich selbständig werden und hatt sich eine angemessene Wg gesucht. Nun meine 1. Frage: Kann das Jobcenter ihr den Umzug verweigern um Geld zu sparen? Kann mir jemand ein paar Gesetze und Pahagraphen nennen?
Danke.
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
danysahne29
Beiträge: 5
Registriert: 24.07.2008 12:34
Wohnort: Ebw

Beitrag von danysahne29 »

Danke erst mal. Aber eine Frage habe ich noch die ich aus dem Gesetz nicht ersehen konnte: Was bedeutet für das Arbeitsamt "erforderlich"? Ist das immer eine Einzelfallentscheidung ob man nun umziehen darf oder nicht? Ist man dann dem Gut und Verderb des Sachbearbeiters ausgeliefert?
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

dazu schreibt §22 SGBII
(2) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

Das steht aber eigentlich im Link vom Ralf alles genau drin ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
danysahne29
Beiträge: 5
Registriert: 24.07.2008 12:34
Wohnort: Ebw

Beitrag von danysahne29 »

Ist mir alles klar aber was bedeutet beim Amt "wenn der Umzug erforderlich ist. Was ist "erforderlich"? Wie soll ich ein so weit dehnbares Wort interpretieren?
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Erforderlich ist ein Umzug beispielsweise bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit außerhalb deines Wohnort, bei Trennung von Ehe- oder Lebenspartner, gesundheitlicher Gefährdung oder wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse ect... ect... mehr weiss ich im Moment nicht...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

danysahne29 hat geschrieben:Ist man dann dem Gut und Verderb des Sachbearbeiters ausgeliefert?
Ja.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Es ist schwierig, einen Vorwurf zu erheben, wenn alle ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen erledigen, oder ? Diese finstere Unwissenheit und falschen Endscheidungen die einige ARGe Mitarbeiter/in machen, kann man doch nicht über einen Kamm scheren ... :(
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Der Bundesrechnungshof hat wieder einmal festgestellt, dass 70 % bis 80 % aller Bescheide fehlerhaft sind.
3/4 aller Ein-Euro-Jobs sind illegal.

Einige wenige SB machen ihren Job wohl richtig, die überwiegende Mehrheit offentsichtlich nicht.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Dann muss aber auch alles schreiben !!!

Eine Sprecherin der Bundesagentur sprach von älteren Vorwürfen. Die teils aus dem Jahr 2006 stammende Kritik sei längstüberholt, die beanstandeten Abläufe ausgeräumt. So sei inzwischen als Konsequenz aus der Rechnungshofkritik eine sogenannte „Hilfestellung“ der BA für alle Jobcenter-Mitarbeiter für verbindlich erklärt worden. Darin sei beispielsweise klar geregelt, dass Ein-Euro-Jobs reguläre Arbeitsplätze keinesfalls ersetzen dürften.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Klar, was soll die Pressesprecherin auch sonst sagen?
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

So wie es ist ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Fakt ist jedenfalls, daß 1€ Jobs immer noch mißbraucht werden um Arbeitsplätze zu ersetzen (auch bei meinem Arbeitgeber und der ist nicht gerade ein Kleinunternehmen mit ca. 10000 Angestellten), daß die Arge das immer noch kräftig fördert,
meine Berechnungen der Arge werden erst nach eingelegten Widersprüchen richtig erstellt, die ersten sind jedes Mal falsch. Und ich denke, das ist heute bei vielen anderen noch genau so, von der Dunkelziffer mal ganz zu schweigen.

Hieß die Sprecherin der Bundesagentur zufällig Angela Merkel? ;-)
Gruß buxi
Antworten