Darf das Jobcenter den Umzug einfach ablehnen?
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Darf das Jobcenter den Umzug einfach ablehnen?
Hallo. Habe folgendes Problem. Bin Hauptmieter in einer WG. Mitbewohnerin möchte nach nun mehr 3 Jahren in eine eigene Wohnung ziehen. Sie wird vom Vermieter nur geduldet da sie 2005 noch kein Anrecht auf eine eigene Wg hatte weil sie u25 war. Laut Jobcenter sollte die jetzige Situation eigentlich nur max. 1 Jahr andauern da es sich sonst um eine Bedarfsgemeinschaft handeln würde. Jedoch haben wir es bis heute geschaft dem Jobcenter plausibel darzulegen das es sich um eine WG handelt. Nun ist meine Mitbewohnerin 25 und möchte endlich selbständig werden und hatt sich eine angemessene Wg gesucht. Nun meine 1. Frage: Kann das Jobcenter ihr den Umzug verweigern um Geld zu sparen? Kann mir jemand ein paar Gesetze und Pahagraphen nennen?
Danke.
Danke.
- Ralf Hagelstein
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Guckst Du hier: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html
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dazu schreibt §22 SGBII
(2) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
Das steht aber eigentlich im Link vom Ralf alles genau drin
(2) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
Das steht aber eigentlich im Link vom Ralf alles genau drin

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

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Erforderlich ist ein Umzug beispielsweise bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit außerhalb deines Wohnort, bei Trennung von Ehe- oder Lebenspartner, gesundheitlicher Gefährdung oder wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse ect... ect... mehr weiss ich im Moment nicht...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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- Ralf Hagelstein
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Es ist schwierig, einen Vorwurf zu erheben, wenn alle ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen erledigen, oder ? Diese finstere Unwissenheit und falschen Endscheidungen die einige ARGe Mitarbeiter/in machen, kann man doch nicht über einen Kamm scheren ... 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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- Ralf Hagelstein
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Dann muss aber auch alles schreiben !!!
Eine Sprecherin der Bundesagentur sprach von älteren Vorwürfen. Die teils aus dem Jahr 2006 stammende Kritik sei längstüberholt, die beanstandeten Abläufe ausgeräumt. So sei inzwischen als Konsequenz aus der Rechnungshofkritik eine sogenannte „Hilfestellung“ der BA für alle Jobcenter-Mitarbeiter für verbindlich erklärt worden. Darin sei beispielsweise klar geregelt, dass Ein-Euro-Jobs reguläre Arbeitsplätze keinesfalls ersetzen dürften.
Eine Sprecherin der Bundesagentur sprach von älteren Vorwürfen. Die teils aus dem Jahr 2006 stammende Kritik sei längstüberholt, die beanstandeten Abläufe ausgeräumt. So sei inzwischen als Konsequenz aus der Rechnungshofkritik eine sogenannte „Hilfestellung“ der BA für alle Jobcenter-Mitarbeiter für verbindlich erklärt worden. Darin sei beispielsweise klar geregelt, dass Ein-Euro-Jobs reguläre Arbeitsplätze keinesfalls ersetzen dürften.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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- Ralf Hagelstein
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So wie es ist ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Fakt ist jedenfalls, daß 1€ Jobs immer noch mißbraucht werden um Arbeitsplätze zu ersetzen (auch bei meinem Arbeitgeber und der ist nicht gerade ein Kleinunternehmen mit ca. 10000 Angestellten), daß die Arge das immer noch kräftig fördert,
meine Berechnungen der Arge werden erst nach eingelegten Widersprüchen richtig erstellt, die ersten sind jedes Mal falsch. Und ich denke, das ist heute bei vielen anderen noch genau so, von der Dunkelziffer mal ganz zu schweigen.
Hieß die Sprecherin der Bundesagentur zufällig Angela Merkel?
Gruß buxi
meine Berechnungen der Arge werden erst nach eingelegten Widersprüchen richtig erstellt, die ersten sind jedes Mal falsch. Und ich denke, das ist heute bei vielen anderen noch genau so, von der Dunkelziffer mal ganz zu schweigen.
Hieß die Sprecherin der Bundesagentur zufällig Angela Merkel?

Gruß buxi