Reinschauen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Sonnenblumen
Beiträge: 1
Registriert: 18.07.2008 16:52

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Beitrag von Sonnenblumen »

Moin Moin

also mein Vater war selbstständig und musste das Geschäft leider beenden. Wenn er nun keinen neuen Job findet, wird es wohl darauf hinauslaufen, dass er ALG2 beantragen muss. So nun zur mir: Ich bin 20 Jahre alt momentan Zivildienstleistender und habe vor nebenbei noch nen Nebenjob zu machen.
Ich wohne noch bei meinem alleinerziehenden Vater (geschieden). Nun wollte ich wissen wie das aussieht, beeinflusst mein Einkommen das ALG2 meines Vaters ? Wie ist das mit meinen Geldanlagen, darf ich da nur eine bestimmten Betrag haben oder nicht ? Ich könnte noch viele weitere Fragen stellen, aber ihr kennt die bestimmt schon alle.
Wäre nett wenn Ihr mir da so paar hilfreiche Antworten zu dem Thema geben könntet.

MfG
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Sonnenblumen
Als u25 jähriger gehörtst Du zur Bedarfsgemeinschaft Deines Vaters, Einkommen wird nach Abzug des Freibetrags angerechnet.
Freibetrag für Vermögen sind 150€ pro Lebensjahr, ist es für die Altersvorsorge festgelegt und Du kommst nicht früher dran sind es nochmal 250€ pro Lebensjahr.
Wie das mit Bedarfsgemeinschaft, Einkommen usw. geregelt ist kannst Du im SGB II nachlesen, die Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II sagen wie die §§ umgesetzt werden. Zu verschiedenem ist auch die WDB recht hilfreich.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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