Hallo liebe Leute,
ich hätte eine frage,bin berufstätig,alleinerziehend,arbeite 19,25Std die woche und bekomme
aufstockend geld von arge.
Meine frage wie siehts aus,darf ich mir ein autokaufen,bis welche summe?
Bin 28 Jahre alt und meine Eltern die im Ausland wohnen wurden 2 000 dafür spendieren.
Danke im voraus für Ihre antworten
Aufstockend Arge und ein Auto
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo sahnebrauni
Wenn Du das Auto nicht aus dem "Vermögen" anschaffen wirst, denn nur da gibt es die Freibeträge und das angemessene Auto bis 7500 €, wird die gut gemeinte Idee der Eltern als Einkommen angerechnet.
Durch einen Datenabgleich mit der Kfz Stelle werden alle Anmeldungen registriert und es wird gefragt werden.
Wenn die Eltern Halter des Autos wären (oder hast Du Geschwister?) und Du es "gelegentlich" fährst wird es einfacher.
Gruss
Wenn Du das Auto nicht aus dem "Vermögen" anschaffen wirst, denn nur da gibt es die Freibeträge und das angemessene Auto bis 7500 €, wird die gut gemeinte Idee der Eltern als Einkommen angerechnet.
Durch einen Datenabgleich mit der Kfz Stelle werden alle Anmeldungen registriert und es wird gefragt werden.
Wenn die Eltern Halter des Autos wären (oder hast Du Geschwister?) und Du es "gelegentlich" fährst wird es einfacher.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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- Beiträge: 21
- Registriert: 28.06.2007 08:33
Hallo sahnebrauni
Wenn Du Dein Geld-Vermögen z.B. zum Kauf eines Autos verwendest dann wäre das eine Vermögensumwandlung. Wird nicht angerechnet weil ja nicht etwas mehr geworden ist sondern nur eine andere Erscheinungsform angenommen hat.
Als Vermögen gilt aber nur was schon vor Leistungsbezug vorhanden war.
Das Geld muss sich also schon in Deinem Verfügungsbereich (Konto) befunden haben und nicht erst von den Eltern auf´s Konto gezahlt werden.
Gruss
Wenn Du Dein Geld-Vermögen z.B. zum Kauf eines Autos verwendest dann wäre das eine Vermögensumwandlung. Wird nicht angerechnet weil ja nicht etwas mehr geworden ist sondern nur eine andere Erscheinungsform angenommen hat.
Als Vermögen gilt aber nur was schon vor Leistungsbezug vorhanden war.
Das Geld muss sich also schon in Deinem Verfügungsbereich (Konto) befunden haben und nicht erst von den Eltern auf´s Konto gezahlt werden.
Gruss
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