Aufstockend Arge und ein Auto

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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sahnebrauni
Beiträge: 21
Registriert: 28.06.2007 08:33

Aufstockend Arge und ein Auto

Beitrag von sahnebrauni »

Hallo liebe Leute,

ich hätte eine frage,bin berufstätig,alleinerziehend,arbeite 19,25Std die woche und bekomme
aufstockend geld von arge.
Meine frage wie siehts aus,darf ich mir ein autokaufen,bis welche summe?
Bin 28 Jahre alt und meine Eltern die im Ausland wohnen wurden 2 000 dafür spendieren.
Danke im voraus für Ihre antworten
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo sahnebrauni
Wenn Du das Auto nicht aus dem "Vermögen" anschaffen wirst, denn nur da gibt es die Freibeträge und das angemessene Auto bis 7500 €, wird die gut gemeinte Idee der Eltern als Einkommen angerechnet.
Durch einen Datenabgleich mit der Kfz Stelle werden alle Anmeldungen registriert und es wird gefragt werden.
Wenn die Eltern Halter des Autos wären (oder hast Du Geschwister?) und Du es "gelegentlich" fährst wird es einfacher.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
sahnebrauni
Beiträge: 21
Registriert: 28.06.2007 08:33

Beitrag von sahnebrauni »

Hi Melinde,
danke dir für antwort,
heisst dass wennich selbst gespartes Geld hätte und mir davon ein autokaufen wurde,dann währe dasnicht als ankommen angerechnet,oder wie?
Und bis welche wert?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo sahnebrauni
Wenn Du Dein Geld-Vermögen z.B. zum Kauf eines Autos verwendest dann wäre das eine Vermögensumwandlung. Wird nicht angerechnet weil ja nicht etwas mehr geworden ist sondern nur eine andere Erscheinungsform angenommen hat.
Als Vermögen gilt aber nur was schon vor Leistungsbezug vorhanden war.
Das Geld muss sich also schon in Deinem Verfügungsbereich (Konto) befunden haben und nicht erst von den Eltern auf´s Konto gezahlt werden.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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