Umzug wegen neuer Arbeit

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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DW1978
Beiträge: 2
Registriert: 22.07.2008 12:10
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Umzug wegen neuer Arbeit

Beitrag von DW1978 »

Hallo zusammen!
Wäre schön, wenn jemand ein paar Infos für mich hat (die hat meine ARGE nämlich nicht).
Also folgendes: Ich habe eine Wohnung in Schleswig-Holstein und bekomme Hartz IV. Vorher habe ich mit meinem Mann in dieser Wohnung gelebt (auch Hartz IV), da war sie von den Kosten auch angemessen. Wir haben uns allerdings vor einem halben Jahr getrennt, und für mich allein ist die Wohnung laut Amt 55,00€ zu teuer. Da ich also sowieso umziehen muss und mich hier in dieser Stadt nichts mehr hält, habe ich mich woanders nach Arbeit umgesehen und glücklicherweise auch schnell etwas zum 01.10.2008 gefunden. Ich hatte das vorher mit meiner Sachbearbeiterin besprochen, dass ich mich woanders um Arbeit bemühen will, und sie hielt das für eine gute Idee. Nun steht ein Umzug an, allerdings habe ich bei meiner jetzigen Wohnung 3 Monate Kündigungsfrist (und die Kaution bekomme ich ja auch erst hinterher zurück). Meine alte Wohnung hätte ich demnach noch bis Ende Oktober, während ich ab 01. Oktober ja schon Miete für meine neue Wohnung zahlen muss. Übernimmt die Arge in diesem Fall die Überschneidung? Und wie sieht es aus mit der Kaution, Umzugskosten und Renovierung?
Vielleicht hat jemand von Euch eine ähnliche Situation gehabt oder kann mir sonst irgendwie helfen.

Vielen Dank schonmal!
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

hallo dw!
in derselben situation, wie du jetzt bist, bin ich auch gerade.
ich fang bereits am 01.08. an, in einem anderen bundesland zu arbeiten. muss auch 3 monate kündigungsfrist einhalten für die alte wohnung, kaution kommt auch erst nach einem ( oder 2 :?: geschäftsjahren ). neue wohnung auch kaution ( oder ev. provision )usw, usw.
von der arge kannst du übergangsbeihilfe beantragen ( zinsloses darlehen ) bis 1000.-euro. muss man dann im zehntel pro monat zurückzahlen. weiter kannst du trennungskostenbeihilfe beantragen, die kommt aber auch erst, nachdem dir der arbeitgeber bestätigt, daß du dort 1 monat oder mehr gearbeitet hast, also immer wieder neu bestätigen lassen und neu einreichen. die gibts 3 oder 6 monate lang, je nach verdienst. fahrtkosten zur arb.-aufnahme auch..
dann gibts noch ausrüstungsbeihilfe ( für arb.-sachen, sofern der neue arb.-geber nix dafür bezahlt ) aber bedenke, das alles ist nur mit vorhandenem ( auch voläufigem ) arb.-vertrag einreichbar. vorher ist zwecklos.
wenn du noch fragen hast, viell. kann ich dir weiterhelfen. gruss ladyguenes :wink:
DW1978
Beiträge: 2
Registriert: 22.07.2008 12:10
Wohnort: Schleswig-Holstein

Beitrag von DW1978 »

Hallo Ladyguenes! :D
Vielen Dank erstmal!!!
Meine SB meinte schon, mit einem Arbeitsvertrag in der Tasche wäre das mit der Genehmigung für den Umzug kein Problem. Der Arbeitsvertrag ist so gut wie unterschrieben. Die neue Arbeitsstelle ist zwar noch im gleichen Bundesland, allerdings außerhalb des Tagespendelbereichs (ca. 3 Stunden Fahrt pro Tag).
Das mit der Trennungskostenbeihilfe macht mir jetzt allerdings zu schaffen. Wie soll mein neuer Arbeitgeber denn bestätigen, dass ich dort seit einem od. mehreren Monaten beschäftigt bin, wenn ich doch erst im Oktober dort anfange? Ich brauche ja genau für diesen Monat Geld für zwei Mieten + Lebensunterhalt. Ab November würde ich ja dann mein erstes Gehalt bekommen und wäre nicht mehr auf die ARGE angewiesen.

Gruß DW1978
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

hallo dw, genau das ist das problem: trennungskostenbeihilfe! das wort klingt erstmal gut, klingt nach beihilfe in der trennungsphase...so ist es aber nicht! weit, weit nach der eigentlichen trennung wird es erst angewiesen, frühestens nach dem 1. arb.-monat, bestätigt vom arbeitgeber.ohne dem geht gar nix. also wenn die eigentliche trennung schon " vollzogen " ist! :cry: entweder man lässt sich das monatsweise vom arbeitgeber bestätigen oder eben nach 3 monaten insgesamt.
mit dem umzug weisst du ja bescheid, wie ich lese. hast du irgendein " limit " gesagt bekommen, was maximal der umzug kosten darf? ist bestimmt in jedem bundesland anders.
liebe grüsse, ladyguenes
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