wie gross darf die Wohnung sein ??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
wie gross darf die Wohnung sein ??
ich wohne z.Zt. mit meinem Freund zusammen und lebe ausschließlich vom Unterhalt meines Ex- Manns (580,-EUR/mtl.). Ich möchte jetzt alleine in eine eigene Wohnung umziehen um näher bei meinen 2 Kindern, 5 & 8 Jahre alt, zu sein, die leider beim Vater leben. Da die Kinder regelmässig bei mir sind, alle 14 Tage Wochenende und immer die halben Schulferien, würde mich Interessieren ob das bei der Bemessung der Wohnungsgrösse berücksichtigt wird. Wohnort wird Hameln sein. Wäre sehr nett wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Im anderen Threand hast Du geschrieben ab wann man anspruch auf alg I hat, bist Du noch Berufstätig? Oder wie lange warst Du es... noch besser warum hast Du die Frage gestellt ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
