Bewerbungskosten
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
-
maikstacker
- Beiträge: 119
- Registriert: 20.10.2005 13:50
Bewerbungskosten
Hallo ich habe da mal eine Frage zu den Bewerbungskosten.
Ich müßte am 14.03.2008 eine Eingliederunsvereinbarung unterschreiben wo festgelegt wurde das ich 10 Bewerbungen montalich einreichen muß, jetzt die jährliche höstgrenze von 260€ erreicht soll ich jetzt alle weitern Bewerbungen au eigener Tasche zahlen?? Danke an alle.
Ich müßte am 14.03.2008 eine Eingliederunsvereinbarung unterschreiben wo festgelegt wurde das ich 10 Bewerbungen montalich einreichen muß, jetzt die jährliche höstgrenze von 260€ erreicht soll ich jetzt alle weitern Bewerbungen au eigener Tasche zahlen?? Danke an alle.
Re: Bewerbungskosten
Ja ...es gibt keine Ausnahmeregelung, dass man mehr an Bewerbungskosten erstattet bekommt als 260,00.-€maikstacker hat geschrieben:wo festgelegt wurde das ich 10 Bewerbungen montalich einreichen muß, jetzt die jährliche höstgrenze von 260€ erreicht soll ich jetzt alle weitern Bewerbungen au eigener Tasche zahlen?? Danke an alle.
Bevor du die nächste EgV unterschreibst, solltest du diese Festlegung der Anzahl verhandeln. Bezüglich= Wie viel steht mir noch (Bewerbungskosten)zur Verfügung...
Also können sie nicht mehr von Dir verlangen, als sie bereit sind Dir finanziell zu gewähren bzw. in der EgV zuzusichern, da Bewerbungskosten nicht im Regelsatz enthalten sind
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
-
maikstacker
- Beiträge: 119
- Registriert: 20.10.2005 13:50
Da müsste doch irgend wie was stehen wie:
Die Bewerbungsbemühungen sind jeweils bis zum X. Tag eines Monats bei der Sachbearbeiter/in einzureichen.
oder nicht ?
Die Bewerbungsbemühungen sind jeweils bis zum X. Tag eines Monats bei der Sachbearbeiter/in einzureichen.
oder nicht ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Dann musst Du wohl immer bis spät. zum 14 eines Monats die einreichen, anders kann ic mir das nicht vorstellen. Sonst noch mal mit dein SB reden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
-
maikstacker
- Beiträge: 119
- Registriert: 20.10.2005 13:50
10 Bewerbungen pro Monat 6 Montae lang...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.