Umschulung durch ARGE

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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1982devan
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Umschulung durch ARGE

Beitrag von 1982devan »

Hallo zusammen,

ich bin seit ca 5 Wochen in einer Weiterbildungsmaßnahme die von der Arge ausgeht. Das ganze läuft über das örtliche BFZ (Berufsvörderungszentrum) und wird mit Geldern des Europäischen Fonds bezuschusst.

Das ganze soll jetzt noch 9 Monate dauern und wenn alles klappt soll ich dann einen Berufsabschluß als Servicefachkraft für Dialogmarketing erhalten.

Meine Frage nun an euch, kann ich irgendwelche Zuschüsse beantragen?

Also Fahrgeld für eine Monatskarte bekomme ich vom BFZ gestellt. Aber wie sieht es zB. für Mehrkosten aus wie Verpflegung oder auch Kleidung. Denn der Betrieb verlangt das ich mich ab und an mal an die Abendkasse setze des örtlichen Opernhauses und soll dort natürlich einen Anzug mit Fliege tragen die nicht gestellt werden.

Ich danke schon einmal im voraus ;)
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DjTermi
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Re: Umschulung durch ARGE

Beitrag von DjTermi »

1982devan hat geschrieben: Aber wie sieht es zB. für Mehrkosten aus wie Verpflegung oder auch Kleidung. Denn der Betrieb verlangt das ich mich ab und an mal an die Abendkasse setze des örtlichen Opernhauses und soll dort natürlich einen Anzug mit Fliege tragen die nicht gestellt werden.

Ich danke schon einmal im voraus ;)

Mit dein SB Reden, es besteht die Möglichkeit, dass das Amt es über § 16 (2) SGB II (sonstige weitere Leistungen) finanziert..MUSS aber nicht...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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