Umzug und Grund
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Umzug und Grund
Hallo ich wohne mit meinen 2n Kindern auf 53 qm und würde gerne in eine größere Wohnung mit meinem Freund zusammen ziehen.Die kleine kommt jetzt in die Schule und wir haben einfach nicht genug Platz, kann nicht mal einen Schreibtisch für die kleine aufstellen...kann der Umzug abgelehnt werden?
Hallo !
Die Frage hat doch Dj Termi in deinem anderen Beitrag schon beantwortet oder habe ich da was falsch gelesen???
Das kommt drauf an was du meinst mit abgelehnt? Die Umzugskosten oder der Umzug selbst ?
Du solltest erstmal klären ob dir überhaupt ALGII zusteht wenn du mit deinem Freund zusammen ziehst oder ob ihr als BG noch Anspruch habt.
Und dann... wie groß die Wohnung sein darf, wieviel sie kosten darf.
So viel ich weis kann man hin ziehen wo man möchte (wenn man keine Umzugskosten geltend macht sowieso) und wenn man sich an die Mietgrenzen bei ALG II hält und die Wohnung "angemessen " ist gibt es auch keine Probleme...
LG
Silvia
Die Frage hat doch Dj Termi in deinem anderen Beitrag schon beantwortet oder habe ich da was falsch gelesen???
Das kommt drauf an was du meinst mit abgelehnt? Die Umzugskosten oder der Umzug selbst ?
Du solltest erstmal klären ob dir überhaupt ALGII zusteht wenn du mit deinem Freund zusammen ziehst oder ob ihr als BG noch Anspruch habt.
Und dann... wie groß die Wohnung sein darf, wieviel sie kosten darf.
So viel ich weis kann man hin ziehen wo man möchte (wenn man keine Umzugskosten geltend macht sowieso) und wenn man sich an die Mietgrenzen bei ALG II hält und die Wohnung "angemessen " ist gibt es auch keine Probleme...
LG
Silvia
Das habe ich eigentlich auch gedacht 
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
