Umzug und Grund

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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kleineFee
Beiträge: 3
Registriert: 30.06.2008 15:28

Umzug und Grund

Beitrag von kleineFee »

Hallo ich wohne mit meinen 2n Kindern auf 53 qm und würde gerne in eine größere Wohnung mit meinem Freund zusammen ziehen.Die kleine kommt jetzt in die Schule und wir haben einfach nicht genug Platz, kann nicht mal einen Schreibtisch für die kleine aufstellen...kann der Umzug abgelehnt werden?
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo !
Die Frage hat doch Dj Termi in deinem anderen Beitrag schon beantwortet oder habe ich da was falsch gelesen???
Das kommt drauf an was du meinst mit abgelehnt? Die Umzugskosten oder der Umzug selbst ?
Du solltest erstmal klären ob dir überhaupt ALGII zusteht wenn du mit deinem Freund zusammen ziehst oder ob ihr als BG noch Anspruch habt.
Und dann... wie groß die Wohnung sein darf, wieviel sie kosten darf.
So viel ich weis kann man hin ziehen wo man möchte (wenn man keine Umzugskosten geltend macht sowieso) und wenn man sich an die Mietgrenzen bei ALG II hält und die Wohnung "angemessen " ist gibt es auch keine Probleme...
LG
Silvia
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Das habe ich eigentlich auch gedacht :D
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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