Muss ich obdachlos werden???bitte helft mir!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Claudina
Beiträge: 1
Registriert: 02.05.2005 20:36

Muss ich obdachlos werden???bitte helft mir!

Beitrag von Claudina »

:!: Ich bin 19 Jahre alt und besuche eine Fachoberschule (klasse 11).Nach meinem Therapie(stationär) aufenthalt bin ich im september 04 nicht mehr nach hause (aus gesundheitlichen gründen)gezogen sondern in eine Jugendhilfeeinrichtung. Der voraussichtliche auszugstermin war der 31.03.05 ,da diese Hilfe zum schluss nicht mehr zumutbar war(ich musste mit einer drogenabhängigen zusammenwohnen ,hatte aber vom jugendamt aus die wahl da zu bleiben oder keine hilfe zu bekommen)bin ich am 22.02.05 ausgezogen. DEN ANTRAG AUF ALG 2 HABE ich am 06.01.05 gestellt (er ist auch komplett,dh.alle unterlagen,auch der frühzeitige auszug)
Das erste mal wurde er dann abgelehnt mit der begründung ich hätte einkommen(völliger schwachsinn) die wohnung zahle ich vom geliehenen Geld von Feunden und muss fast hungern( habe meine jugendzimmer möbel). Ich habe wiederspruch gegen den wiederspruch eingelegt.Jetzt warte ich schon die ganze Zeit und rief heute da an.Endlich fand sich ein ZUSTÄNDIGER,(nachdem es angäblich soeinen antrag noch wiederspruch geben sollte---deren meinung nach!!)der mir erklärte ich würde KEIN GEld bekommen weil ich frühzeitig aus der Es wird jetzt eine SANKTION eingeleitet und ich bekomme nochmal ab jetzt 3 Monate kein Geld. WIE SOLL ICH ÜBERLEBEN!!! ???? Ich habe gelesen (im gesetz) dass sie das nur tun können wenn ich angebotene hilfe wie zB. ein gespräch, einen arbeitsplatz usw abgelehnt hätte ABER ich habe doch niemals etwas von denen bekommen!?!?!?!?!??!?!?!?!??!ich bin so verzweifelt! nächsten monat sitze ich auf der straße! was soll ich tun??helfen sie mir!
Gast

Beitrag von Gast »

Vielleicht solltest Du einfach zu einem Anwalt gehen und das weitere Vorgehen mit Ihm besprechen.

Es wäre nett wenn Du dann über Deine Ergebnisse hier berichtest.
Gast

Beitrag von Gast »

anschaffen gehen
Jonny2
Beiträge: 5
Registriert: 27.07.2005 08:16

Beitrag von Jonny2 »

Geh zu einem Anwalt mit Spezialgebiet Sozialrecht. Da Du überhaupt
kein Geld zur Verfügung hast, soll der Anwalt über eine sofortige einstweilige Verfügung Dein Auskommen sichern. Klagemöglichkeit
besteht über Armenrecht. Eine zweite Möglichkeit sehe ich in der
Vorsprache beim zuständigen Sozialamt mit Antrag auf Soforthilfe.
Vorrausetzung Deine Eltern dürfen kein großes Einkommen/Vermögen
haben.
Gast

Beitrag von Gast »

Anonymous hat geschrieben:anschaffen gehen
:shock:
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

an Gast

Beitrag von -us- »

Solche Bemerkungen kannst du dir mehr als nur sparen

(stinksauer.. :( ...)

-us-
Läufer
Beiträge: 10
Registriert: 03.11.2005 20:51

Beitrag von Läufer »

Hallo Claudina,

bist du noch in Ausbildung, da du von FH geschrieben hast ? 8)


Lg Läufer
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Beitrag von -us- »

FH = Fachhochschule ... also ausbildung....
Läufer
Beiträge: 10
Registriert: 03.11.2005 20:51

Beitrag von Läufer »

eben -us-,

ich wollte damit auch sagen, bei schulischen Ausbildungen wäre mal an BAFÖG zu denken,
bei einer Lehre käme evt. BAB in Frage
falls dies nicht richtig ist, berichtige mich bitte

Lg Läufer
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Beitrag von -us- »

Ist richtig !

Sie muss nen Antrag auf Schüler-Bafögstellen.
Dabei wird ihre Lebenssituation (eigene Wohnung) entsprechend berücksichtigt.

-US-
Antworten