Urlaubsanpruch und Arbeitskleidung als ein Euro Jobber ?
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Urlaubsanpruch und Arbeitskleidung als ein Euro Jobber ?
Hallo Ihr,
habe ich als ein Euro Jobber einen Anspruch auf Urlaub ?
Und wie schaut es mit Arbeitskleidung aus ?
Bei der Arge bekomme ich leider keine Auskunft.
Schöne Grüße
Jens
habe ich als ein Euro Jobber einen Anspruch auf Urlaub ?
Und wie schaut es mit Arbeitskleidung aus ?
Bei der Arge bekomme ich leider keine Auskunft.
Schöne Grüße
Jens
Re: Urlaubsanpruch und Arbeitskleidung als ein Euro Jobber ?
Das glaube ich zwar nicht, aber nun...Jens40 hat geschrieben: Bei der Arge bekomme ich leider keine Auskunft.
2 Tage Urlaub pro Monat stehen Dir als Ein-Euro-Jobber zu..
Arbeitskleidung muss der Betrieb Dir geben, ansonsten mit dem SB reden.§ 16 SGB II regelt dies ...
(3) 1 Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden.
2 Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Ja bekam keine Auskunft bzw. nur die das die entsprechende Beraterin für drei wochen in der Karibik im Urlaub ist.(welch eins Sarkasmus).
Morgen sollte sie ja wieder da sein, warte aber lieber noch einen Tag.. Nicht am ersten Tag nach dem Urlaub.
Arbeitskleidung muss ich bei der Arge beantragen, sagte man mir im Altenheim, wo ich meinen Job mache.
Kenne mich in dieser Materie noch nicht so aus da ich erst seit 3 Monaten Hartz4 Empfänger bin, früher Hausmann.
Danke euch auf jeden Fall für die Hilfe.
Schöne Grüße Jens
Morgen sollte sie ja wieder da sein, warte aber lieber noch einen Tag.. Nicht am ersten Tag nach dem Urlaub.
Arbeitskleidung muss ich bei der Arge beantragen, sagte man mir im Altenheim, wo ich meinen Job mache.
Kenne mich in dieser Materie noch nicht so aus da ich erst seit 3 Monaten Hartz4 Empfänger bin, früher Hausmann.
Danke euch auf jeden Fall für die Hilfe.
Schöne Grüße Jens
Hallo Jens, Dein 1€ Job muß doch auch einen Träger haben, der Dich ins Altenheim vermittelt hat. Dort hat man normalerweise auch einen persönlichen Ansprechpartner, frag dort mal nach, wie das mit Arbeitskleidung geregelt ist. Du mußt sie jedenfalls nicht bezahlen, das steht fest. Hast Du Dich auch um die Fahrtkosten gekümmert, falls welche entstehen? Die muß auch der Träger des 1€ Jobs entrichten, die Höhe variiert allerdings. Bei mir in Ba-WÜ waren es 55 € pro Monat.
Gruß buxi
Gruß buxi
Danke Fahrtkosten ist gut...
Es stand auf dem Brief von der Arge: Fahrtkosten werden übernommen.
Jetzt fahre ich jeden Tag mit dem Fahrrad zum Job ca. 4 km einfach und bekomme vom Altenheim die kosten nicht übernommen. Die Antwort auf die Frage nach den Fahrtkosten:
Nur wenn sie mit dem eigenen Auto, oder Bus fahren bekommen sie etwas gegen Nachweis.
Hier auf dem Lande gibt es keinen Bus mit dem ich fahren könnte.
Auto habe ich keines...
Wenn sie mit dem Fahrad fahren ist das ihre sache.
Habe in den letzten tagen hier soviel gelernt, danke.
Werde dann morgen meine Beteuerin mal kontakten. Hoffe da kommt was dabei raus. Wenn nicht lass ich mich weiter krankschreiben, bin ja mit bestätigung der Arge chronisch krank.
Danke Jens
Es stand auf dem Brief von der Arge: Fahrtkosten werden übernommen.
Jetzt fahre ich jeden Tag mit dem Fahrrad zum Job ca. 4 km einfach und bekomme vom Altenheim die kosten nicht übernommen. Die Antwort auf die Frage nach den Fahrtkosten:
Nur wenn sie mit dem eigenen Auto, oder Bus fahren bekommen sie etwas gegen Nachweis.
Hier auf dem Lande gibt es keinen Bus mit dem ich fahren könnte.
Auto habe ich keines...
Wenn sie mit dem Fahrad fahren ist das ihre sache.
Habe in den letzten tagen hier soviel gelernt, danke.
Werde dann morgen meine Beteuerin mal kontakten. Hoffe da kommt was dabei raus. Wenn nicht lass ich mich weiter krankschreiben, bin ja mit bestätigung der Arge chronisch krank.
Danke Jens
Hallo nochmal, ich habe die Fahrtkosten ohne jegliche Nachweise als Pauschale bekommen. Wir haben inzwischen ein Gleichstellungsgesetz!
Jens, laß Dich nicht so einfach kalt stellen.
Aus Erfahrung weiß ich, die Arge probiert es im ersten Durchgang immer wieder ...... die Leute, die sich auf die Hinterfüße stellen haben eine echte Chance.
Gruß buxi
Jens, laß Dich nicht so einfach kalt stellen.
Aus Erfahrung weiß ich, die Arge probiert es im ersten Durchgang immer wieder ...... die Leute, die sich auf die Hinterfüße stellen haben eine echte Chance.
Gruß buxi
Fahrtkosten gab es bei mir damals nur nach Vorlage der entstandenen Kosten, aber als Fahrradfahrer, genauso wie bei Fussgängern, gibt es keine Fahrtkosten erstattet.
Schreibt das Altenheim bestimmte Arbeitskleidung vor, muss das Heim die Arbeitskleidung für dich stellen. Es sei denn, du kannst dein Dienst in Zivilkleidung erledigen, wie es z.B. auch in kaufmännischen Bereichen der Fall ist, da gibt es auch keine Arbeitskleidung vom AG.
Schreibt das Altenheim bestimmte Arbeitskleidung vor, muss das Heim die Arbeitskleidung für dich stellen. Es sei denn, du kannst dein Dienst in Zivilkleidung erledigen, wie es z.B. auch in kaufmännischen Bereichen der Fall ist, da gibt es auch keine Arbeitskleidung vom AG.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Hallo Jens40
Hast Du denn mal daran gedacht diesen EEJ auf Zulässigkeit zu überprüfen?
In einem Altenheim, wie auch in vergleichbaren Häusern wären zusätzlich lediglich solche Tätigkeiten die der Kunde Bewohner nicht im Heimvertrag stehen hat und dafür zahlt.
Z.B. zusätzlich könnte das Vorlesen aus der Zeitung oder anderem sein.
Keinesfalls pflegerische und versorgende Tätigkeiten. Selbst das wegräumen von Wäsche oder Müll erleichtert den Stellenabbau in solchen Häusern. Anreichen von Mahlzeiten sowie Medikamentengabe wäre unverantwortlich weil lebensgefährlich. Du alleine haftest dann wenn Du sowas machst.
Gruss
Hast Du denn mal daran gedacht diesen EEJ auf Zulässigkeit zu überprüfen?
In einem Altenheim, wie auch in vergleichbaren Häusern wären zusätzlich lediglich solche Tätigkeiten die der Kunde Bewohner nicht im Heimvertrag stehen hat und dafür zahlt.
Z.B. zusätzlich könnte das Vorlesen aus der Zeitung oder anderem sein.
Keinesfalls pflegerische und versorgende Tätigkeiten. Selbst das wegräumen von Wäsche oder Müll erleichtert den Stellenabbau in solchen Häusern. Anreichen von Mahlzeiten sowie Medikamentengabe wäre unverantwortlich weil lebensgefährlich. Du alleine haftest dann wenn Du sowas machst.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Melinde,
die Tätigkeiten die ich mache sind z.b.: Rasenmähen, Hecke schneiden, Abfall entsorgen also allgemeine Hausmeistertätigkeiten.
Mit der Pflege habe ich nichts zu tun.
Allerdings hat mir der Amtsarzt vor kurzem bescheinigt das ich auf Grund meiner Krankheit keine Maschinen bedienen darf und keine schwereren Tätigkeiten ausüben darf.
Da passt ja Stundenlanges Rasenmähen bestens.
Schöne Grüße
Jens
die Tätigkeiten die ich mache sind z.b.: Rasenmähen, Hecke schneiden, Abfall entsorgen also allgemeine Hausmeistertätigkeiten.
Mit der Pflege habe ich nichts zu tun.
Allerdings hat mir der Amtsarzt vor kurzem bescheinigt das ich auf Grund meiner Krankheit keine Maschinen bedienen darf und keine schwereren Tätigkeiten ausüben darf.
Da passt ja Stundenlanges Rasenmähen bestens.
Schöne Grüße
Jens
Hallo Jens40
Na wunderbar, da spart das Heim den Hausmeisterposten.
Dieser EEJ ist rechtswidrig, sei Dir dessen bewusst und wehre Dich dagegen. Unterstützung findest Du z.B. bei einer Beratungsstelle oder der einzigen Partei die Deine Interessen vertritt. (welche das ist sag´ ich hier nicht) denn Regeln - Keine Politische Diskussionen
Gruss
Na wunderbar, da spart das Heim den Hausmeisterposten.
Dieser EEJ ist rechtswidrig, sei Dir dessen bewusst und wehre Dich dagegen. Unterstützung findest Du z.B. bei einer Beratungsstelle oder der einzigen Partei die Deine Interessen vertritt. (welche das ist sag´ ich hier nicht) denn Regeln - Keine Politische Diskussionen

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.