Geld fürs Sparbuch, was gilt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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nachteule
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Geld fürs Sparbuch, was gilt

Beitrag von nachteule »

Guten morgen,
ich werde erben, da wollte ich für meine Kinder und mich ein jeweils ein sparbuch eröffnen.
auf der seite von der arbeitsagentur steht:

Müssen meine Kinder ihre Sparbücher auflösen?
Nein, der Wert des Sparbuches wird grundsätzlich im Rahmen eines Freibetrages in Höhe von 3.850 € je Kind geschützt. Der darüber hinaus gehende Betrag mindert den Bedarf des Kindes.

oder gilt jetzt 150 Teuro pro Lebensjahr ?
Was ist denn nun für mich wegweisend ?
Freundliche Grüße
nachteule :D
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Vermögensfreibeträge regelt § 12 Abs. 2 SGB II

1. Grundfreibetrag

in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der Grundfreibetrag darf für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils 9.750 Euro nicht übersteigen. Die Freibeträge von Hilfebedürftigem und Partner werden also addiert.

1.a. Grundfreibetrag

in Höhe von 3 100 Euro für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind,
2. Altersvorsorge

in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet. Gemeint ist hier die sog. Riester-Rente.

3. nochmals Altersvorsorge:

geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 250 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, höchstens jedoch jeweils 16.250 Euro nicht übersteigt.

Das bedeutet, dass nur dann ein Freibetrag gewährt wird, wenn der Hilfebedürftige bzw. sein Partner bis zum Rentenalter nicht auf das Geld aus der Lebensversicherung zugreifen kann. Ob das der Fall ist, ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag.

4.ein weiterer Freibetrag

für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen.

Dieser Freibetrag ergibt sich daraus, dass es keine Sonderbedarfe für Anschaffungen von Bekleidung, Waschmaschine und sonstige Haushaltsgeräte gibt, vom Regelsatz also Ansparungen vorgenommen werden müssen und nach der Konzeption des Gesetzes auch sollen.

Neben diesen Vermögensfreibeträgen gibt es Vermögen, dass gem. § 12 Abs. 3 SGB II als Schonvermögen nicht berücksichtigt wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Muss das Vermögen nicht schon da sein bevor mal ALGII bezieht?
Also bis auf die 750 Euro freibetrag ???
LG
Silvia
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Eine Erbschaft ist Einkommen und als solche für den Lebensunterhalt einzusetzen.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Aha das dachte ich mir doch deshalb habe ich mal nachgefragt ! danke !
LG
Silvia
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nachteule
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Sparbuch

Beitrag von nachteule »

Danke für die antworten :)
Muss für jedes Mitglied ein einzelnes Sparbuch angegeben werden ? Meine beiden Kinder bekommen je ein Sparbuch, das steht ausser Frage.
Nur ich habe ein Sparbuch ( nur leider nix drauf :( ), kann der Freibetrag meines Lebensgefährten mit auf mein Sparbuch ? Schließlich kann man es doch nachrechnen (Person 1 + Person 2 = Gesamtsumme).
Ich möchte später, wenn Tag x kommt alles richtig machen.
Schließlich läuft das ergänzende H4 (welches auf meinen Namen läuft) auf das Giro Konto meines Lebenspartners und das funktionert ja auch.
Freundliche Grüße
Nachteule :D
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo !
Wenn du das Geld von der Erbschaft bekommst musst du es ja angeben beim Amt und dann wird es als Einkommen angerechnet und du wirst das zum Leben aufbrauchen müssen oder so ähnlich... :?
Oder sage ich besser vielleicht bekommst du dann erstmal keine Leistungen mehr vom Amt, bis das Geld von der Erbschaft verbraucht ist ! :?
LG
Silvia
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