Betriebskosten?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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micha800
Beiträge: 2
Registriert: 08.07.2008 16:56

Betriebskosten?

Beitrag von micha800 »

Hallo. Habe heute meine Betriebskostenabrechnung mit einem Guthaben von ca. 260 Euro bekommen. Im Brief steht das ich das Geld innerhalb der nächsten 4 Wochen auf meinem Konto gutgeschrieben wird, das heisst zwischen dem 08.07.08 bis zum 08.08.08!
War heute auf dem Arbeitsamt und mir wurde gedroht, das wenn ich nicht bis zum 17.07.08 meine Abrechnung einreiche, das ich dann eine Strafe zahlen muss!
Ich habe gefragt wann sie mir die Betriebskosten abziehen, da haben sie gesagt am 01.08.08!!
Ich sagte das es sein kann das ich das Geld erst am 08.08.08 kriegen könnte da haben sie gesagt da können sie nichts machen!!!
meine frage:
kann mir das aa schon eher die Betriebskosten abziehen als das ich sie schon bekommen habe???????
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo micha800
die werden ja immer frecher. Sicher hast Du diese bedrohlichen Auskünfte nur mündlich auf´s Ohr gehauen bekommen und warst alleine dort, ohne Begleitung als Zeugen.
Einkommen wird im Monat in dem es auf Deinem Konto eingeht angerechnet (Zuflussprinzip) bzw. mindert die Betriebskostenerstattung Deine KdU im Monat des Zuflusses.
Klar, so eine Abrechnung muss zeitnah bekanntgegeben werden, bei Nachforderungen wie bei Guthaben.
Wenn die Betriebskostenabrechnung bei ARGE vorliegt muss da erstmal eine Rechnerei gestartet werden wie sich das Guthaben zusammensetzt und welchen Anteil davon ARGE gezahlt hat. Warmwasser z.B. schonmal nicht, da gehört das Guthaben Dir. Dann wird das Ergebniss der "Rechenkünste" schriftlich an Dich geschickt und nicht schon vorher mal eben so voll leistungsmindernd verbraten. Bei Nachforderungen geht das ja auch nicht so flott, da wird ebenfalls erstmal rumgerechnet und nicht mal eben so voll übernommen.
Zum nervenschonen sei dringend angeraten
NIE ALLEINE hingehen, Du wirst sehen mancher der bislang frech daherkamm erinnert sich an seine gute Erziehung und benimmt sich Dir gegenüber.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
micha800
Beiträge: 2
Registriert: 08.07.2008 16:56

Beitrag von micha800 »

Erstmal Danke für die schnelle Antwort! nochmal 3 kleine Fragen dazu:

1. Was hätte ich davon wenn ich einen Begleiter mitgenommen hätte?
2. Ist das nun rechtens?
3. Wie kriege ich raus wie das mit dem Warmwasser ist? Habe letztes Jahr 300Euro Betriebskosten wiedergekriegt und musste alles(300) zurückzahlen?


danke für antworten :D
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