Hallo. Habe heute meine Betriebskostenabrechnung mit einem Guthaben von ca. 260 Euro bekommen. Im Brief steht das ich das Geld innerhalb der nächsten 4 Wochen auf meinem Konto gutgeschrieben wird, das heisst zwischen dem 08.07.08 bis zum 08.08.08!
War heute auf dem Arbeitsamt und mir wurde gedroht, das wenn ich nicht bis zum 17.07.08 meine Abrechnung einreiche, das ich dann eine Strafe zahlen muss!
Ich habe gefragt wann sie mir die Betriebskosten abziehen, da haben sie gesagt am 01.08.08!!
Ich sagte das es sein kann das ich das Geld erst am 08.08.08 kriegen könnte da haben sie gesagt da können sie nichts machen!!!
meine frage:
kann mir das aa schon eher die Betriebskosten abziehen als das ich sie schon bekommen habe???????
Betriebskosten?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo micha800
die werden ja immer frecher. Sicher hast Du diese bedrohlichen Auskünfte nur mündlich auf´s Ohr gehauen bekommen und warst alleine dort, ohne Begleitung als Zeugen.
Einkommen wird im Monat in dem es auf Deinem Konto eingeht angerechnet (Zuflussprinzip) bzw. mindert die Betriebskostenerstattung Deine KdU im Monat des Zuflusses.
Klar, so eine Abrechnung muss zeitnah bekanntgegeben werden, bei Nachforderungen wie bei Guthaben.
Wenn die Betriebskostenabrechnung bei ARGE vorliegt muss da erstmal eine Rechnerei gestartet werden wie sich das Guthaben zusammensetzt und welchen Anteil davon ARGE gezahlt hat. Warmwasser z.B. schonmal nicht, da gehört das Guthaben Dir. Dann wird das Ergebniss der "Rechenkünste" schriftlich an Dich geschickt und nicht schon vorher mal eben so voll leistungsmindernd verbraten. Bei Nachforderungen geht das ja auch nicht so flott, da wird ebenfalls erstmal rumgerechnet und nicht mal eben so voll übernommen.
Zum nervenschonen sei dringend angeraten
NIE ALLEINE hingehen, Du wirst sehen mancher der bislang frech daherkamm erinnert sich an seine gute Erziehung und benimmt sich Dir gegenüber.
Gruss
die werden ja immer frecher. Sicher hast Du diese bedrohlichen Auskünfte nur mündlich auf´s Ohr gehauen bekommen und warst alleine dort, ohne Begleitung als Zeugen.
Einkommen wird im Monat in dem es auf Deinem Konto eingeht angerechnet (Zuflussprinzip) bzw. mindert die Betriebskostenerstattung Deine KdU im Monat des Zuflusses.
Klar, so eine Abrechnung muss zeitnah bekanntgegeben werden, bei Nachforderungen wie bei Guthaben.
Wenn die Betriebskostenabrechnung bei ARGE vorliegt muss da erstmal eine Rechnerei gestartet werden wie sich das Guthaben zusammensetzt und welchen Anteil davon ARGE gezahlt hat. Warmwasser z.B. schonmal nicht, da gehört das Guthaben Dir. Dann wird das Ergebniss der "Rechenkünste" schriftlich an Dich geschickt und nicht schon vorher mal eben so voll leistungsmindernd verbraten. Bei Nachforderungen geht das ja auch nicht so flott, da wird ebenfalls erstmal rumgerechnet und nicht mal eben so voll übernommen.
Zum nervenschonen sei dringend angeraten
NIE ALLEINE hingehen, Du wirst sehen mancher der bislang frech daherkamm erinnert sich an seine gute Erziehung und benimmt sich Dir gegenüber.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Erstmal Danke für die schnelle Antwort! nochmal 3 kleine Fragen dazu:
1. Was hätte ich davon wenn ich einen Begleiter mitgenommen hätte?
2. Ist das nun rechtens?
3. Wie kriege ich raus wie das mit dem Warmwasser ist? Habe letztes Jahr 300Euro Betriebskosten wiedergekriegt und musste alles(300) zurückzahlen?
danke für antworten
1. Was hätte ich davon wenn ich einen Begleiter mitgenommen hätte?
2. Ist das nun rechtens?
3. Wie kriege ich raus wie das mit dem Warmwasser ist? Habe letztes Jahr 300Euro Betriebskosten wiedergekriegt und musste alles(300) zurückzahlen?
danke für antworten