Hallo Melinda.
Ich verstehe einfach nichts mehr. Es Ihnen hier zu erklären würde alles Sprengen.
Ich versuch es mal in der kurz fassung.
Meine Frau und ich waren Arbeitslos. Nun hat sie vor 2 Jahren eine Ausbildung angefangen und ich blieb weiterhin Arbeitslos.
Sie bekam ihre Ausbildungsvergütung + BAB + Kindergeld.
Ab diesen Tag an bekam ich von der ARGE: Mein Regelsatz und genau die Hälfte an Miete, Unterkunft und Heizung.
In meinem Bewilligungsbescheid taucht meine Frau erst auf der 2. Seite auf. Also dort wo so eine Art Tabelle ist.
Da steht aber bei ihrem Namen überall 0,00 Euro.
Mein Problem ist genau folgendes:
Ich weiss nicht ob meine Frau zuviel bekommt und ich nun weil ich davon keine Ahnung habe richtig ärger bekomme und kürzungen.
Ich bekomme 528,30 Euro im Monat (erst ab diesen Monat wegen der Erhöhung).
Meine Frau hat aber mehr Geld. Sie hat 696,10 Euro. Wir dachten
immer das ist so normal weil sie ja ausgaben hat die für ihre Ausbildung wichtig sind. Nun sind wir uns garnicht mehr sicher und befürchten die ARGE hat irgendwann mal einen Fehler gemacht und mir das Geld meiner Frau nicht angerechnet.
Wenn man keine Fraibeträge berechnen würde, hat meine Frau ca. 160,00 Euro mehr als ich und ich glaube nun das wird der ARGE nicht gefallen.
Wenn man bei ihrer Ausbildungsvergütung 100,00 Euro + 20% abzieht hat sie trotzdem ca. 30 Euro mehr.
Ihr kann man ja nichts abziehen aber mir!
Nun habe ich gestern auf der Seite des Arbeitesamtes so ein Dokument gefunden wo regelrecht "klargestellt" wird das BAB voll anrechenbar ist und es dort keinen Freibetrag in Höhe der 20% gibt.
Das alles irritiert mich und macht mir große angst. Ich habe Bauch und Magenschmerzen, keinen ruhigen schlaf. Bin nur am rechachieren und rechnen.
"(6) Leistungen der Ausbildungsförderung (BAföG, BAB) sind als Einkommen zu berücksichtigen. Dabei werden 20 % der Ausbildungsförderung nach dem BAföG als zweckbestimmte Einnahme (§ 11 Abs. 3 Nr. 1a) nicht als Einkommen berücksichtigt; dies gilt nicht für die Berufsausbildungsbeihilfe, da die ausbildungsbedingten Aufwendungen grundsätzlich durch §§ 67 bis 69 SGB III gedeckt sind."
Das heisst für mich das es:
1. beim BAB keinen Freibetrag gibt.
2. Dass das BAB meiner Frau mir voll angerechnet wird.
Rechnung:
Bedarf von K.A. (also ich)
528,30 Euro.
Einkommen der Frau:
696,10 Euro.
Freibetrag der Frau: 139,22 Euro (-100,00 euro - 20% des brutto lohnes von der ausbildung)
Also bekommt K.A. (ich) jetzt nur noch 499,72 Euro oder die brechnen den Freibetrag garnicht und ich bekomme nur noch 360,50 Euro.
Keine Ahnung (---> K.A.) aber irgendwie werden die mir das schon anrechnen statt wie sonst ihr, ihr geld zu lassen.
Falls es hilft.
Meine miete beträgt: 370,00 euro
heitzung sollte kosten: 54,60
ich bekomme:
316,00 euro
212,30 euro
_________
528,30 euro
meine frau:
296,10 euro ausbildungsvergütung (netto und brutto! gleicher betrag!)
246,00 euro bab
154,00 euro kindergeld
_________
696,10 euro gesammt
wir bekommen also 1224,40 euro auf unseren konto jeden monat.
nehme ich aber mein bedarf mal 2 kommt folgendes raus:
2 personen in unserer wohnung brauchen 1050,60 euro zu leben.
rechnung: mein bedarf * 2
528,30 * 2 = 1050,60
einkommen ist aber 1224,40 euro.
wenn ich diesen link folge
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/ ... I-Nav.html und auf die pdf datei
NR.11 klicke steht auf seite 31 das BAB voll angrechnet wird. also bekommt sie so oder so egak was ich tuh und mache zuviel geld was man mir anrechnen wird.
