Frage wegen Berechnung.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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K.A.
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Frage wegen Berechnung.

Beitrag von K.A. »

Hallo. Ich bin hier neu und habe auch direkt eine Frage. :)

Ich bekomme ALG2. Ich bin verheiratet und meine Frau ist in der Ausbildung und bekommt Ausbildungsvergütung, BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) und Kindergeld.

Nun ist es ja so das die ARGE gerne das komplette Einkommen meiner Frau mit anrechnen würde aber das dürfen die laut Gesetz ja nicht.

Ich weiss das die ARGE von der Ausbildungsvergütung (Brutto) die 100 Euro + 20% nicht anrechnen dürfen.
Vom Kindergeld kann ich nichts "absetzen".

Wie schaut es mit dem BAB aus? Gibt es dafür auch eine Regelung? Also so eine das man dort auch einen Freibtrag hat?

Ich bekomme von der ARGE ca. 530 Euro.

Meine Frau bekommt:

296,10 Euro Ausbildungsvergütung
246,00 Euro BAB
154,00 Euro Kindergeld
__________
696,10 Euro Gesammt


Rechnung Freibetrag:
296,10 - 100 - 20% = 156,88 Euro


Also hat meine Frau so gesehen ein Einkommen von 556,88 Euro im Monat. :wink:
Das ist ja mehr Geld als ich bekomme und somit würden sie es mir anrechnen. :roll:

Jetzt die kernfrage:
Kann ich irgendwelche Sachen absetzen oder so damit ihr Einkommen weniger als ihr Bedarf ist? Ihr Bedarf (laut Arge müsste ja 1:1 der selbe sein wie meiner. also 530 euro im monat).

kann ich die km kosten (mit auto) abziehen lassen? oder die auto versicherung? kleidung? gibt es eine möglichkeit? oder gibt es beim bab auch einen freibetrag wie beim brutto einkommen von der Ausbildungsvergütung?

ich bitte um hilfe.
K.A.
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Beitrag von K.A. »

Ich würde mich sehr über Hilfe freuen da ich schon morgen über "alles" aufgeklärt sein muss.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo K.A.
Keine Bange, ihr BAB wird nicht auch noch auf Dich verteilt.
"Die Ausbildungsförderung ist bestimmt für den Lebensunterhalt und die Ausbildung. Eine Zuordnung dieses Einkommens auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft/ Haushaltsgemeinschaft würde eine Verfälschung der dem Auszubildenden in voller Höhe und allein zugedachten Ausbildungsförderung darstellen.
Somit ist BAB/Bafög ausschließlich dem BAB/Bafög-Bezieher als Einkommen zuzuordnen (sowohl in der Bedarfsgemeinschaft als auch in der Haushaltsgemeinschaft)."
Quelle bei § 11 Eintrag 10008
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
K.A.
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Beitrag von K.A. »

Hallo Melinde.

Bevor ich Ihnen antworte möchte ich mich erst einmal bei Ihnen herzlichst bedanken.

ich bin nun in 4 Foren angemeldet und bekomme das 1. mal eine antwort mit "Hand und Fuß". :!:

Jedoch glaube ich (Glauben heisst nicht wissen :wink:) das wenn "die Regelung" ---> bei § 11 Eintrag 10008 wirklich greift dan wird der Brutto Einkommen meiner Frau nicht "Bereinigt" oder?

Sie können (oben: Blauer Text) sehe welche Einkünfte meine Frau hat.

Ich bekomme wie schon erwähnt ca 530 Euro. Könnte die ARGE nun irgendtwas von meiner Frau auf mich anrechnen?

Wichtige Frage:

Zwei volljährige Kinder wohnen mit ihrer Mutter (Antragstellerin) in einer Haushaltsgemeinschaft. Wird die BAB/ Bafög der Kinder als Einkommen mit angerechnet?

Wie wird die BAB/ Bafög von minderjährigen Kindern berücksichtigt, die zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören?
Das verwirrt mich ganz ehlrich gesagt. ich bin zwar nicht auf dem Kopf gefallen aber ich blicke in Sachen ---> Arge garnicht mehr druch. :oops:

Meine Frau hat so gesehen nichts mehr mit ihren Eltern zutun. Wir sind ja schließlich verheiratet. Gilt dan trotzdem diese regelung? ---> bei § 11 Eintrag 10008

Kann ich bei der Arge damit argumentieren? ist das ein urteil oder ein gesetz?

ich bitte um verständnis das ich soviele fragen habe.
K.A.
Beiträge: 19
Registriert: 07.07.2008 18:22

Beitrag von K.A. »

PS: wenn das bab sagen wir mal nicht angerechnet werden kann/darf, würde sie ja gerade mal ihren bedarf stillen, richtig? oder wird die arge versuchen trotzdem mir das kindergeld anzurechnen?
K.A.
Beiträge: 19
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Beitrag von K.A. »

Jetzt ist die Verwirrung perfekt:

ich habe mir auf der websetie der arge folgendes herunter geladen.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/ ... I-Nav.html Bitte einfach auf 11 klicken

da steht folgendes:
"(6) Leistungen der Ausbildungsförderung (BAföG, BAB) sind als Einkommen zu berücksichtigen. Dabei werden 20 % der Ausbildungsförderung nach dem BAföG als zweckbestimmte Einnahme (§ 11 Abs. 3 Nr. 1a) nicht als Einkommen berücksichtigt; dies gilt nicht für die Berufsausbildungsbeihilfe, da die ausbildungsbedingten Aufwendungen grundsätzlich durch §§ 67 bis 69 SGB III gedeckt sind.
Werden für Fahrkosten und Ausbildungsmaterial insgesamt höhere Kosten nachgewiesen, können die die Pauschale übersteigenden Kosten zusätzlich geltend gemacht werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 10 Alg II-V).
Wurde bereits der Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro nach § 11 von der Ausbildungsvergütung abgesetzt, sind Fahrkosten und Kosten für Ausbildungsmaterial nur für den 100 Euro übersteigenden Teil zu berücksichtigen.
Schulgeld, das für den Besuch einer privaten Schule zu entrichten ist, kann nicht von der Ausbildungsförderung abgesetzt werden.
Beispiel 1:
Ein minderjähriger Schüler erhält Ausbildungsförderung nach dem BA-föG in Höhe von 192 Euro. Es entstehen Fahrkosten in Höhe von 30 Euro monatlich. Ergebnis: Es werden 38,40 Euro vom Einkommen ab-gesetzt (20 % von 192 Euro.)
Beispiel 2:
Ein minderjähriger Schüler erhält Ausbildungsförderung nach dem BA-föG in Höhe von 192 Euro. Es entstehen Fahrkosten in Höhe von 110 Euro monatlich. Ergebnis: Es werden 110 Euro vom Einkommen abge-setzt.
(7) Der Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG wird als zweckbestimmter Teil der Ausbildungsförderung nicht als Einkom-men angerechnet."
K.A.
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Beitrag von K.A. »

Kann mich evtl jemand aufklären? ich stehe auf dem schlauch und weiss jetzt nichts mehr. :shock:
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo K.A.
Ihr Einkommensüberhang wird nicht bei Dir angerechnet.
Sie zahlt dann nur ihren Anteil an den KdU den ARGE dann nicht mehr zahlt.
(melde mich heute Abend wieder, Mittagspause gleich zu Ende)Gruss
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K.A.
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Beitrag von K.A. »

Hallo Melinda.

Ich verstehe einfach nichts mehr. Es Ihnen hier zu erklären würde alles Sprengen. :shock:

Ich versuch es mal in der kurz fassung.

Meine Frau und ich waren Arbeitslos. Nun hat sie vor 2 Jahren eine Ausbildung angefangen und ich blieb weiterhin Arbeitslos.

Sie bekam ihre Ausbildungsvergütung + BAB + Kindergeld.

Ab diesen Tag an bekam ich von der ARGE: Mein Regelsatz und genau die Hälfte an Miete, Unterkunft und Heizung.

In meinem Bewilligungsbescheid taucht meine Frau erst auf der 2. Seite auf. Also dort wo so eine Art Tabelle ist.
Da steht aber bei ihrem Namen überall 0,00 Euro.

Mein Problem ist genau folgendes:
Ich weiss nicht ob meine Frau zuviel bekommt und ich nun weil ich davon keine Ahnung habe richtig ärger bekomme und kürzungen.

Ich bekomme 528,30 Euro im Monat (erst ab diesen Monat wegen der Erhöhung).
Meine Frau hat aber mehr Geld. Sie hat 696,10 Euro. Wir dachten immer das ist so normal weil sie ja ausgaben hat die für ihre Ausbildung wichtig sind. Nun sind wir uns garnicht mehr sicher und befürchten die ARGE hat irgendwann mal einen Fehler gemacht und mir das Geld meiner Frau nicht angerechnet.
Wenn man keine Fraibeträge berechnen würde, hat meine Frau ca. 160,00 Euro mehr als ich und ich glaube nun das wird der ARGE nicht gefallen. :shock:
Wenn man bei ihrer Ausbildungsvergütung 100,00 Euro + 20% abzieht hat sie trotzdem ca. 30 Euro mehr.
Ihr kann man ja nichts abziehen aber mir! :shock:

Nun habe ich gestern auf der Seite des Arbeitesamtes so ein Dokument gefunden wo regelrecht "klargestellt" wird das BAB voll anrechenbar ist und es dort keinen Freibetrag in Höhe der 20% gibt. :shock:

Das alles irritiert mich und macht mir große angst. Ich habe Bauch und Magenschmerzen, keinen ruhigen schlaf. Bin nur am rechachieren und rechnen.

"(6) Leistungen der Ausbildungsförderung (BAföG, BAB) sind als Einkommen zu berücksichtigen. Dabei werden 20 % der Ausbildungsförderung nach dem BAföG als zweckbestimmte Einnahme (§ 11 Abs. 3 Nr. 1a) nicht als Einkommen berücksichtigt; dies gilt nicht für die Berufsausbildungsbeihilfe, da die ausbildungsbedingten Aufwendungen grundsätzlich durch §§ 67 bis 69 SGB III gedeckt sind."
Das heisst für mich das es:
1. beim BAB keinen Freibetrag gibt.
2. Dass das BAB meiner Frau mir voll angerechnet wird.

Rechnung:
Bedarf von K.A. (also ich)
528,30 Euro.

Einkommen der Frau:
696,10 Euro.
Freibetrag der Frau: 139,22 Euro (-100,00 euro - 20% des brutto lohnes von der ausbildung)

Also bekommt K.A. (ich) jetzt nur noch 499,72 Euro oder die brechnen den Freibetrag garnicht und ich bekomme nur noch 360,50 Euro.

Keine Ahnung (---> K.A.) aber irgendwie werden die mir das schon anrechnen statt wie sonst ihr, ihr geld zu lassen.

Falls es hilft.

Meine miete beträgt: 370,00 euro
heitzung sollte kosten: 54,60

ich bekomme:
316,00 euro
212,30 euro
_________
528,30 euro


meine frau:
296,10 euro ausbildungsvergütung (netto und brutto! gleicher betrag!)
246,00 euro bab
154,00 euro kindergeld
_________
696,10 euro gesammt


wir bekommen also 1224,40 euro auf unseren konto jeden monat.
nehme ich aber mein bedarf mal 2 kommt folgendes raus:
2 personen in unserer wohnung brauchen 1050,60 euro zu leben. :shock:

rechnung: mein bedarf * 2
528,30 * 2 = 1050,60

einkommen ist aber 1224,40 euro.

wenn ich diesen link folge http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/ ... I-Nav.html und auf die pdf datei NR.11 klicke steht auf seite 31 das BAB voll angrechnet wird. also bekommt sie so oder so egak was ich tuh und mache zuviel geld was man mir anrechnen wird. :?:
Zuletzt geändert von K.A. am 08.07.2008 15:24, insgesamt 1-mal geändert.
K.A.
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Beitrag von K.A. »

PS:

bis JETZT hat man mir von meiner Frau nichts angrechnet! auch das kindergeld nicht. wir dachten das wird schon seine richtigkeit haben.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo K.A.
Nicht verzweifeln, wir lösen das mal auf was die Gedanken zunehmend in Knoten zu verwursteln droht.

Du und Deine Frau leben gemeinsam unter einem Dach, logisch das man da von einer üblichen Bedarfsgemeinschaft ausgeht in der sämtliches Einkommen angerechnet wird.
Das mit dem Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft und dem zusammengerechneten Einkommen trifft aber dann nicht zu, wenn einer gar keinen Anspruch auf Alg2 hat weil in Ausbildung und anderweitig gefördert, beispielsweise BAB.
Genau dieses ist bei euch der Fall, Deine Frau kann ihren Bedarf vollkommen anderweitig decken, hat mehr zur Verfügung als nach Alg2 weil die Kosten die durch die Ausbildung anfallen ebenfalls durch BAB abgedeckt sind.
Auf dem Leistungsbescheid ist sie aufgeführt weil sie Mitglied der BG ist, im Berechnungsbogen taucht sie auch auf aber eben ohne Einkommen und auch ohne Alg2 Anspruch. Einfach nur jeweils mit 0,00.
Das Deine Frau aus dem Kreis der Alg2 Leistungsberechtigten herausfällt kannst Du im SGB II § 7 (5) nachlesen. Bei (6) steht dann auch unter welchen Bedingungen der Absatz (5) nicht gilt, aber das trifft bei Deiner Frau nicht zu, sie bekommt ja BAB.
Ihr braucht euch also keine Sorgen zu machen das irgendwann jemand Geld von euch zurückfordern wird wegen Überzahlung.
So wie Du bisher dachtest das es seine Richtigkeit hat ist es auch, es ist richtig was in eurem Bescheid steht.
Übrigens, Gelder, die wegen fehlerhafter Berechnung des Amtes zuviel gezahlt wurden können sowieso nur dann zurückgefordert werden wenn man als Hilfeempfänger hätte merken müssen das da zuviel auf dem Konto gelandet ist. Immerhin ist es für Laien oft sehr schwer nachvollziehbar wie und über welche Wege Behörden ihre Berechnungen vollziehen und vertraut auf die Richtigkeit.

Ich hoffe wir haben jetzt etwas Licht in das Dunkel bringen können. Irgendwie hatte ich heute Mittag schon so eine Ahnung was Dich verwirrt und in Angst versetzt haben könnte, hatte aber nicht genug Zeit das genauer aufzudröseln und meine Erklärung in Worte zu packen.
Ich wünsche euch beiden noch einen angenehmen Abend, lasst eure Gedanken in schönen Dingen spazieren gehen.
Falls noch Fragen, her damit. Wir helfen gerne.
Gruss
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K.A.
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Beitrag von K.A. »

Hallo Melinda.

Eine nebenfrage. Wozu dient den die "Klarstellung" der ARGE wegen dem BAB und von wegen voll anrechenbar?

Machen Sie das irgendwie Beruflich? Wenn Sie darauf nicht antworten möchten oder können verstehe ich das. :wink:
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo K.A.
BAB ist für den Lebensunterhalt und sonstige mit der Ausbildung verbundenen Kosten, also vergleichbar mit anderen Leistungen. Da es vorrangige und nachrangige Leistungen gibt wird mit der Aussage voll anrechenbar klargestellt das beim BAB Bezieher keine weiteren Leistungen (z. B. Alg2) mehr in Betracht kommen wenn die Existenz anderweitig (mit vorrangigen Leistungen) abgedeckt werden kann.
Zum Vergleich mal das Beispiel jemand beantragt was, hätte aber Anspruch auf Unterhalt von einer anderen Person. Diesen Unterhaltsanspruch muss er erstmal durchsetzen weil der vorrangig wäre und bis dahin kriegt er Hilfe auf Darlehensbasis und muss das später wieder zurückzahlen.
Hängt mit dem Subsidiaritätsprinzip zusammen, bedeutet bevor man Hilfe kriegt muss man alle eigenen oder vorrangige Möglichkeiten nutzten.
Ich bin hier im Forum rein privat unterwegs und mache beruflich was ganz anderes.
Gruss
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