Guten Abend,
also ich habe folgendes Problem. Ich bin unter 25 und muss auziehen, das hat so eine vorgeschichte. ich bin mit 18 mit meinem freund zusammengezogen und nun haben wir uns getrennt.
zu meinen eltern kann ich nicht, lange geschichte auch durchs jugendamt dokumentiert.
jetzt aber ich habe eine wohnung gefunden mit 50 qm² und 265 kalt mit 70 nebenkosten und 60 heizkosten und dazu noch diverse dinge wie freisprechanlage und so weiter also eine ganze warmmiete von 410 euro...
amt hat es mir bewilligt und will es bis 252,45 bezahlen. was ist mit dem rest...? ich weiß ich werde die 5 qm² zuzahlen müssen, aber ist es so rechtens habe gelesen das bis 50 qm² erlaubt ist.
nun noch so eine sache die nette dame....hat mir gesagt da die miete zu hoch ist und auch die fläche zu groß habe ich keinen anspruch auf erstanschaffung..und keine kaution und keine renovierungskosten...dürfen die das?
wie soll ich meine wäsche machen und kochen und essen aufbewahren und wie soll ich die kaution bezahlen, das ist doch nciht rechtens so was? da muss es doch was geben, erst recht wenn ich die differenz zwischen der miete die die zahlen und der 265 euro selber targe, also 13 euro, also haben die doch nur das wa sie zahlen wollen...
gibt es eine möglichkeit das geld zu bekommen?
ich bin echt verzweifelt und überfragt....
Neuling bei Hartz 4...HILFE!!!!!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo A.D.
Alles schriftlich beantragen was für die neue Wohnung nötig ist und wenn ein Ablehnungsbescheid vorliegt Widerspruch. Nur schriftliches ist der bessere Weg.
Die Angemessenheitsgrenzen für Gelsenkirchen findest Du hier.
Und was der Rat Deiner Stadt sonst noch so an "bürgerfreundlichen" Vorhaben aushecken mag schau mal im Ratsinformationssystem in den Sitzungsprotokollen. Oft recht aufschlussreich.
Zur Beratung und Unterstützung findest Du in der Adressdatenbank von Tacheles sicher eine Gruppe in Deiner Nähe.
Gruss
Alles schriftlich beantragen was für die neue Wohnung nötig ist und wenn ein Ablehnungsbescheid vorliegt Widerspruch. Nur schriftliches ist der bessere Weg.
Die Angemessenheitsgrenzen für Gelsenkirchen findest Du hier.
Und was der Rat Deiner Stadt sonst noch so an "bürgerfreundlichen" Vorhaben aushecken mag schau mal im Ratsinformationssystem in den Sitzungsprotokollen. Oft recht aufschlussreich.
Zur Beratung und Unterstützung findest Du in der Adressdatenbank von Tacheles sicher eine Gruppe in Deiner Nähe.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
danke schonmal und wie sieht es mit sozialhilfe aus? ich habe gehört ich soll sozialhilfe bekommen, da ich ja noch nie gearbeitet habe und da soll man ja alles ausgestattet bekommen stimmt das?
Bekomme ich hartz 4 oder sozialhilfe ich mache ja schule...
arbeit habe ich auch nciht...ich weiß einfach nciht...die wollen ständig was von mir....
Bekomme ich hartz 4 oder sozialhilfe ich mache ja schule...
arbeit habe ich auch nciht...ich weiß einfach nciht...die wollen ständig was von mir....
Du musst zur Vattmannstraße ( da ich die ARGe kenne). Am besten gehst Du Morgen dort hin und erklärst deine Situation damit das schnell voran geht.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo A.D.
Die Wohnung wurde genehmigt und die angemessene Miete plus Nebenkosten sowie Heizkosten sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen.
Da es etwas mehr qm als angemessen sind trägst Du einen entsprechenden Anteil, das hat aber nichts mit Erstausstattung oder so zu tun. Stell die Anträge unbedingt schriftlich, Eingangsbestätigung nicht vergessen.
Kaution gibt es als Darlehen, die Raten müssen aber nicht während des Leistungsbezugs abgezahlt werden.
Sozialhilfe wie es die früher mal gab gibt es nicht mehr. Nur in der light-Form = Alg II für Erwerbsfähige.
Geh´ nicht alleine, Du kannst auch einfach einen anderen aus dem Wartebereich ansprechen ob er Dich als Zeuge begleitet.
Dann steigt die "Beratungsqualität" erheblich an wenn noch jemand dabeisitzt und mitschreibt wie z.B. die Ablehnung begründet wird, auf welche gesetzlichen Regelungen man sich stützt.
Gruss
Die Wohnung wurde genehmigt und die angemessene Miete plus Nebenkosten sowie Heizkosten sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen.
Da es etwas mehr qm als angemessen sind trägst Du einen entsprechenden Anteil, das hat aber nichts mit Erstausstattung oder so zu tun. Stell die Anträge unbedingt schriftlich, Eingangsbestätigung nicht vergessen.
Kaution gibt es als Darlehen, die Raten müssen aber nicht während des Leistungsbezugs abgezahlt werden.
Sozialhilfe wie es die früher mal gab gibt es nicht mehr. Nur in der light-Form = Alg II für Erwerbsfähige.
Geh´ nicht alleine, Du kannst auch einfach einen anderen aus dem Wartebereich ansprechen ob er Dich als Zeuge begleitet.
Dann steigt die "Beratungsqualität" erheblich an wenn noch jemand dabeisitzt und mitschreibt wie z.B. die Ablehnung begründet wird, auf welche gesetzlichen Regelungen man sich stützt.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.