Ich habe da mal ein paar Fragen:
Seit November 2004 bin ich (aus Geldmangel) zu einem Freund gezogen.
Hatte eine Scheidung hinter mir und bekam Unterhalt. Zum Glück bekam ich einen Job, hatte aber noch immer Schulden. Ich wohne also jetzt bei dem Freund , zusammen mit meinem Sohn aus frühere Ehe. Für mein Kind bekomme ich 205 Euro Unterhalt vom Kindesvater.
Wegen dem Umzug ging es meinem Sohn nicht so gut. Er wurde in der Schule immer schlechter und hatte psychische Probleme. Ich fühlte mich schuldig, weil ich ja derjenige war, der umziehen wollte (musste).
Ich habe dann in Juli 2005 meinen Job gekündigt und habe eine andere Stelle hier in der Nähe angenommen. Das war aber die größte katastrophe, man musste arbeiten von 7:45 Uhr morgens bis Abends 20:15Uhr. So sah ich meinen Sohn noch weniger und habe mich kündigen lassen. Jetzt bekomme ich noch bis April Arbeitslosengeld 1.
Würde ich überhaupt Arbeitslosengeld 2 bekommen? Oder wohne ich in einer eheähnlichen Gemeinschaft??
Erstens zahlt mein Freund gar nichts für mich: keine Einkäufe, keine Versicherungen usw. Das zahle ich alles selbst.
Mein Freund verdient ca. 1350 Euro netto.
Er wohnte schon immer bei seinen Eltern, im gleichen Haus: Eltern wohnen oben , er untergeschoss.
Er zahl seine Eltern zwar einen kleinen Betrag für Miete, aber es wird bar auf der Hand bezahlt, es gibt also keine Kontoauszüge, oder Belege.
Wir haben nicht vor zu heiraten oder uns zu verloben.
Wir wollen auch nicht für einander aufkommen (in Geldsachen). Ich habe immer noch 1500 Schulden bei der Kasse.
Steht mir eigentlich irgendwie eine Hilfe (AG 2) zu , oder wie sieht es aus????
Ich werde bekloppt bei der Gedanke, dass wenn ich vor April 2006 keine Arbeit finde, gar nichts mehr bekomme. Dann müsste ich eigentlich ausziehen, und dann würde das Amt sogar Miete bezahlen?
Im Haus ist auch noch ein Zimmer frei auf einer anderen Etage.
Ich könnte dann vielleicht ein UNtermietvertrag machen mit meinem Freund??? Oder geht das nicht??? Oder eine WG??? Wer hilft mir????
Eine Ratlose Mutter, die Angst hat um ihr Kind!!!!!!!!!!!
eheähnliche Gemeinschaft?? Bekomme ich Harz 4???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
keine Parnik
Hi,
mache dich bloß nicht verrückt. Also, nach meinen bisherigen Erfahrungen kann ich dir sagen, dass dein Freund nicht unbedingt für dich aufkommen muß, wenn ihr einiges beachtet.
1. keine gemeinsamen Konten. kein gemeinsames wirtschaften. Einen Untermietvertrag ist nur ratsam mit seinen Eltern, da Ihm ja nicht das Haus gehört und wenn er selber mal Hartz4 beantragen muss wird es dann kompliziert.( spreche aus Erfahrung) Seine Eltern könnten dir seine Wohnung vermieten und deinem Freund das eine Zimmer. Das ist legitim. Wer letztendlich wo schläft ist eure sache:). Du erhältst deinen regelsatz + Miete und Betriebskosten, dein Sohn seinen Regelsatz minus KG und Unterhalt vom Vater,seine Betriebskosten sind bei dir mit enthalten. Dir steht mit deinem Sohn eine 3 Raumwohnung zu. Bei dem m² kann ich keine genaue Aussage machen, da jede Gemeinde und Stadt andere Zahlen hat. Aber ungefähr, dir 45 m² und dem Kind 15 m².
Ihr müßt also darauf achten, nicht als Eheähnlichegemeinschaft eingestuft zu werden.
Gruß ratlos
mache dich bloß nicht verrückt. Also, nach meinen bisherigen Erfahrungen kann ich dir sagen, dass dein Freund nicht unbedingt für dich aufkommen muß, wenn ihr einiges beachtet.
1. keine gemeinsamen Konten. kein gemeinsames wirtschaften. Einen Untermietvertrag ist nur ratsam mit seinen Eltern, da Ihm ja nicht das Haus gehört und wenn er selber mal Hartz4 beantragen muss wird es dann kompliziert.( spreche aus Erfahrung) Seine Eltern könnten dir seine Wohnung vermieten und deinem Freund das eine Zimmer. Das ist legitim. Wer letztendlich wo schläft ist eure sache:). Du erhältst deinen regelsatz + Miete und Betriebskosten, dein Sohn seinen Regelsatz minus KG und Unterhalt vom Vater,seine Betriebskosten sind bei dir mit enthalten. Dir steht mit deinem Sohn eine 3 Raumwohnung zu. Bei dem m² kann ich keine genaue Aussage machen, da jede Gemeinde und Stadt andere Zahlen hat. Aber ungefähr, dir 45 m² und dem Kind 15 m².
Ihr müßt also darauf achten, nicht als Eheähnlichegemeinschaft eingestuft zu werden.
Gruß ratlos
Hallo Ratlos,
danke für die nette Antwort.
Nächste Woxhe gehe ich mal zur Arge und werde mal den Antrag machen für Harz4.
Danke für deine Tipps.
Eins wird denke ich doch noch ein Problem : wenn ich bei den Eltern meines Freundes ein Mietvertrag machen müsste, müssen die Leute wieder eine Einkommenssteuererklärung ausfüllen, und das ist genau was die nicht machen wolen.
Ist alles nicht so einfach. Könnte es aber sein wenn die mal ein bisschen mit arbeiten würden. Aber es dauert mir alles zu lange. Für mich wird es aber Zeit, das es schnell geregelt wird.
Was ist eigentlich mit einem WG. Wenn wir als WG eingetragen stehen?? Darf man dann Küche, wohnzimmer und Badezimmer teilen und zusammen benutzen??
Schlafzimmer gibt es getrennt.
Hoffentlich kann mir hier noch jemand einen Rat geben??
danke für die nette Antwort.
Nächste Woxhe gehe ich mal zur Arge und werde mal den Antrag machen für Harz4.
Danke für deine Tipps.
Eins wird denke ich doch noch ein Problem : wenn ich bei den Eltern meines Freundes ein Mietvertrag machen müsste, müssen die Leute wieder eine Einkommenssteuererklärung ausfüllen, und das ist genau was die nicht machen wolen.
Ist alles nicht so einfach. Könnte es aber sein wenn die mal ein bisschen mit arbeiten würden. Aber es dauert mir alles zu lange. Für mich wird es aber Zeit, das es schnell geregelt wird.
Was ist eigentlich mit einem WG. Wenn wir als WG eingetragen stehen?? Darf man dann Küche, wohnzimmer und Badezimmer teilen und zusammen benutzen??
Schlafzimmer gibt es getrennt.
Hoffentlich kann mir hier noch jemand einen Rat geben??
WG
Hi,
bei eine WG ist es schwieriger. Das Amt nimmt euch das soeinfach nicht ab. Voraussetzung ist die Mietwohnung, wo beide einen getrennten Mietvertrag haben. Und da ist schon das Problem, da die Eltern deines Freundes kein offiziellen Mitvertrag machen wollen. Nun ist die Frage gehört die Wohnung laut Grundbuch deinem Freund oder seinen Eltern? Ist sie die Eigentumswohnung deines Freundes, kann er mit dir einen Mietvertrag machen. ist er auch nur "Mieter" ohne Vertrag ist es schlecht mit einer WG. Ohne einen Mietvertrag erhälst du auch keine Betriebskosten, da das Amt davon ausgeht, dass ihr ein Paar seit, und dein Freund mit seinem Einkommen mit berechnet wird. Es ist besser, wenn du dir in der Nähe eine eigene Wohnung suchst.
gruß ratlos
bei eine WG ist es schwieriger. Das Amt nimmt euch das soeinfach nicht ab. Voraussetzung ist die Mietwohnung, wo beide einen getrennten Mietvertrag haben. Und da ist schon das Problem, da die Eltern deines Freundes kein offiziellen Mitvertrag machen wollen. Nun ist die Frage gehört die Wohnung laut Grundbuch deinem Freund oder seinen Eltern? Ist sie die Eigentumswohnung deines Freundes, kann er mit dir einen Mietvertrag machen. ist er auch nur "Mieter" ohne Vertrag ist es schlecht mit einer WG. Ohne einen Mietvertrag erhälst du auch keine Betriebskosten, da das Amt davon ausgeht, dass ihr ein Paar seit, und dein Freund mit seinem Einkommen mit berechnet wird. Es ist besser, wenn du dir in der Nähe eine eigene Wohnung suchst.
gruß ratlos