Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Seit 3 Monaten bin ich mit meinem Freund zusammen, ich bekomme ALG2 und wohne mit meinen beiden Kindern auf 53qm.
Jetzt würde ich gerne mit meinem Freund zusammen ziehen(er ist noch verheiratet, ich ebenfalls). Er bekommt 816 Euro Arbeitslosengeld muß aber davon noch 168 Euro Unterhalt an seinen Sohn zahlen!
Muß das Amt den Umzug zustimmen oder besser darf der Umzug"verboten" werden? Wird sein Arbeitslosengeld angerechnet?
Die Miete der neuen Wohnung soll 650 Euro warm Endmiete kosten, wie würde sich das aufteilen wenn wir als WG zusammen ziehen würden??
Zunächst einmal kann die ARGe den Umzug nicht verbieten. Die Vorschrift, die für diesen Fall einschlägig ist, ist § 22 Absatz 2 SGB II.
Dort heißt es:
„ Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.“
Bei der „Bescheinigung“ des Job-Centers geht es also nicht um eine Zustimmung zu dem Umzug an sich, sondern um eine Zusicherung, dass nach dem Umzug die Kosten für die neue Wohnung übernommen werden.
Da im Gesetz jedoch steht „soll“ und nicht „muss“, bist du also nicht verpflichtet, diese Zusicherung einzuholen. Auch bedeutet die Nicht-Erteilung der Zusicherung nicht, dass die Kosten für die neue Wohnung nicht übernommen werden.
Wenn die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind, müssen sie von der Arge übernommen werden, egal ob vorher eine Zusicherung erteilt wurde oder nicht.
Rede aber Trozdem mit dein SB darüber !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.