Anhörung § 24 SGB X. Dringend!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Netter
Beiträge: 10
Registriert: 02.03.2007 16:04

Anhörung § 24 SGB X. Dringend!!

Beitrag von Netter »

Hallo,

vor einigen Tagen habe ich ein Schreiben (Anhörung nach § 24 SGB X) meiner ArGe bekommen, in dem sie mir mitteilt, dass ich Leistungen zu Unrecht erhalten habe und diese zurück erstatten soll.

Es geht hier um § 60 SGB I (Änderung in den Verhältnissen) und § 48 SGB X (Verpflichtung nicht nachgekommen). - Es handelt sich dabei um einen vermeintlichen Umzug in einen neuen Zuständigkeitsbereich

Alle Zahlungen an mich sind eingestellt.

Nun ist das eine sehr komplizierte Sache, und ich habe eigentlich vorab nur die Frage, ob gegen das Schreiben zunächst ein formeller Widerspruch möglich ist, damit ich die Sachlage und deren Begründung ordentlich aufarbeiten kann. Oder gibt es sonst eine entsprechende Vorgehensweise?

Eine Rechtsmittelbelehrung oder dergleichen ist dem Schreiben nicht beigefügt.

Netter
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Dieses Anhörungsschreiben ist die Möglichkeit, zu den Vorhaltungen Stellung zu nehmen. Darauf reagieren musst Du, sonst wird nach Aktenlage entschieden. Dieses Schreiben ist m.E. kein Bescheid und somit nicht mit dem Widerspruch anfechtbar.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Netter
Beiträge: 10
Registriert: 02.03.2007 16:04

Anhörung § 24 SGB X

Beitrag von Netter »

Habe mir schon so etwas gedacht ...

Gibt es denn evtl. die Möglichkeit den Termim, bis zu dem ich mich äußern soll, noch etwas hinauszuschieben? Kann ich das beantragen oder sonst irgendwie in die Wege leiden?

Letztendlich hängt nämlich alles mit meiner aktuellen gesundheitlichen Situation zusammen. Das bedeutet, dass ich für eine brauchbare Stellungnahme wohl einschlägige Atteste etc. beschaffen muss. - Was in der Kürze der Zeit so wohl nicht möglich ist.
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Dann schreib denen das doch so.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo, die Anhörung ist nicht gleich zu setzen mit einem Bescheid. Daher brauchst Du dagegen keinen Widerspruch zu erheben. So wie Ralf Hagelstein schon geschrieben hat, kannst Du mitteilen, daß Du zur Klärung des Anhörungsbogens noch nicht alle Unterlagen zusammen hast und bittest daher um Terminaufschub.
Folgt auf Grund Deiner Anhörung jedoch ein negativer Bescheid (was mit Sicherheit kommen wird, egal wie viele Atteste Du beilegst) so ist dieser Bescheid "rechtsmittelfähig" und Du kannst binnen eines Monats nach Zustellung Widerspruch erheben. So ist die Reihenfolge.
Gruß buxi
Antworten