Hallo,
vor einigen Tagen habe ich ein Schreiben (Anhörung nach § 24 SGB X) meiner ArGe bekommen, in dem sie mir mitteilt, dass ich Leistungen zu Unrecht erhalten habe und diese zurück erstatten soll.
Es geht hier um § 60 SGB I (Änderung in den Verhältnissen) und § 48 SGB X (Verpflichtung nicht nachgekommen). - Es handelt sich dabei um einen vermeintlichen Umzug in einen neuen Zuständigkeitsbereich
Alle Zahlungen an mich sind eingestellt.
Nun ist das eine sehr komplizierte Sache, und ich habe eigentlich vorab nur die Frage, ob gegen das Schreiben zunächst ein formeller Widerspruch möglich ist, damit ich die Sachlage und deren Begründung ordentlich aufarbeiten kann. Oder gibt es sonst eine entsprechende Vorgehensweise?
Eine Rechtsmittelbelehrung oder dergleichen ist dem Schreiben nicht beigefügt.
Netter
Anhörung § 24 SGB X. Dringend!!
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- Ralf Hagelstein
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Anhörung § 24 SGB X
Habe mir schon so etwas gedacht ...
Gibt es denn evtl. die Möglichkeit den Termim, bis zu dem ich mich äußern soll, noch etwas hinauszuschieben? Kann ich das beantragen oder sonst irgendwie in die Wege leiden?
Letztendlich hängt nämlich alles mit meiner aktuellen gesundheitlichen Situation zusammen. Das bedeutet, dass ich für eine brauchbare Stellungnahme wohl einschlägige Atteste etc. beschaffen muss. - Was in der Kürze der Zeit so wohl nicht möglich ist.
Gibt es denn evtl. die Möglichkeit den Termim, bis zu dem ich mich äußern soll, noch etwas hinauszuschieben? Kann ich das beantragen oder sonst irgendwie in die Wege leiden?
Letztendlich hängt nämlich alles mit meiner aktuellen gesundheitlichen Situation zusammen. Das bedeutet, dass ich für eine brauchbare Stellungnahme wohl einschlägige Atteste etc. beschaffen muss. - Was in der Kürze der Zeit so wohl nicht möglich ist.
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Hallo, die Anhörung ist nicht gleich zu setzen mit einem Bescheid. Daher brauchst Du dagegen keinen Widerspruch zu erheben. So wie Ralf Hagelstein schon geschrieben hat, kannst Du mitteilen, daß Du zur Klärung des Anhörungsbogens noch nicht alle Unterlagen zusammen hast und bittest daher um Terminaufschub.
Folgt auf Grund Deiner Anhörung jedoch ein negativer Bescheid (was mit Sicherheit kommen wird, egal wie viele Atteste Du beilegst) so ist dieser Bescheid "rechtsmittelfähig" und Du kannst binnen eines Monats nach Zustellung Widerspruch erheben. So ist die Reihenfolge.
Gruß buxi
Folgt auf Grund Deiner Anhörung jedoch ein negativer Bescheid (was mit Sicherheit kommen wird, egal wie viele Atteste Du beilegst) so ist dieser Bescheid "rechtsmittelfähig" und Du kannst binnen eines Monats nach Zustellung Widerspruch erheben. So ist die Reihenfolge.
Gruß buxi