meine sachbearbeiterin schrieb mir eine email mit den gesamten kosten usw. nun gehört zu dem lehrgang bei der dekra "Qualifizierung zum KEP-Fahrer" auch eine 2 wöchige eignungsfeststellung, welche ich selber zahlen muss (292 €) dafür wurde mir ein darlehen seitens der arge angeboten. ich habe mich natürlich gefreut und meine mutter angerufen. die schrieb mir jetzt eine email, dass da etwas nicht stimmen kann:
hier die email:
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Hallo Björni,
lasse Dich bitte nicht über den Tisch ziehen!!!!
Solche Eignungsfeststellungen führt in Hamburg das Arbeitsamt (AGENTUR FÜR ARBEIT) selbst durch und das kostet nichts. Hinzu kommen anerkannte Träger (zB. DEKRA), die damit Werbung machen, das solche Maßnahmen von den ARGEN ect. bezahlt werden.-- Bedingung ALG II!!! Irgentetwas ist da ober faul! Diese Maßnahmen sind nicht Forderungfähig, wenn es ausreichend (arbeitslose) qualifizierte Menschen zur Besetzung von freien Stellen gibt. Ist das so? Dann kannst Dus lassen!
Dann wird nämlich sebst bei Eignung die Bildungsmaßnahme nichr bezahlt! Bei Eignung und Teilnahme an der Bildungsmaßnahme mit erreichen des Bildungsziels wird die Eignungsfeststellung auch bezahlt!!! Ein Darlehensvertrag für diese Gebühren ist unzulässig. Da die Bildungsmaßnahme angeblich bewilligt wird wenn Du die Eignung hast, muss die Frau xxxxxxxx das bewilligen,
Nach § 49 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) sind das außerdem Förderungsfähige Maßnahmen
Gefördert werden nach § 49 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) Maßnahmen
Hier einige links
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25278/N ... g-Nav.html
das ist aus dem Intranet der Bundesagentur
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... ellung.pdf
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0304800
so das soll reichen.
Erkundige Dich trotzdem nochmals morgen früh. Ach und ich habe morgen frei

...und dann gibt es da noch das harz4 forum von flunk.
Viel Glück !!!
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kann mir noch jemand ein paar infos dazu geben?