Ein schönen guten Abend wünsche ich allen Mitgliedern vorab,
nun aber zu meiner eigentlichen Frage bzw. Situation
Alter: 22
abgeschlossende gymnasiale Oberstufe
Wohnort: Hamm Westfl.
zurzeit: Zivildienstleistender bis ende März
Ausbildungssuchen unter umständen Anmeldung zum Studium.
Ich beschäftige mich seit einigen Tagen mit der Frage auszuziehen.
Düsseldorf oder auch nähe wäre ein angestrebtes Ziel, aus persönlichen Gründen und möglicher Ausbildungsbeschäftigung.
Wäre mir ein Wohnort wechsel möglich oder würden mich komplikationen erwarten wie zb. "ohne abgeschlossene Berufsausbildung darf man sein Elternhaus nicht verlassen". Würde von mir aus sogar nen 1,5€ Job oder nen Praktikum machen solang dadurch die Möglichlkeit gegeben ist vor beginn meiner Berufsausbildung umzuziehen.
Habe ich Anspruch auf Beihilfen oder ist der einzige Weg mit dem Überbrückungsgeld vom Zividienst schnell eine Aushilfsarbeit in der neuen Stadt zu finden.
SOrry, aber ich hab gar keine Ahnung und würde mich über grundlegende Aufklärung sehr freuen.
Umzug nach Zivildienst (22Jahre)
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo DjemC.
also bevor ich alles noch einmal schreibe bitte schaue mal unter den Forenbeitrag "Wohnung suchen,Umzug,Kaution" nach. Sei mir bitte nicht böse aber solche Fragen kommen immer wieder, und sollen ja auch für jeden beantwortet werden, aber versucht doch bitte ersteinmal nen bisschen zu gucken.
Du wirst also nach deinen Zivildienst, Arbeitslosengeld II beantragen/bekommen. Im Gespräch ist zur Zeit das Gesetz insoweit zu ändern, das Jugendliche unter 25 Jahren nicht mehr ausziehen dürfen.
Noch ist dies nicht traurige Realität, aber wird früher oder später verabschiedet werden, also beeilung.
Normalerweise steht dir frei hin zu ziehen wo du willst das kann man dir auch nicht vorschreiben, sonst müßten wir uns mal die Menschenrechte rauskramen.
Was meinst du mit Beihilfe????
Meinst du Eraustattungsgeld für deine eigene Wohnung???
Du kannst dies beantragen dies ist aber eine festgelegte Summe die auch nicht ausreichen wird um irgendwie deine Wohnung halbwegs einzurichten. Außerdem wird dies nicht mehr bei jedem so schnell genehmigt wie früher beim Sozialamt.
Gruß Daniel
also bevor ich alles noch einmal schreibe bitte schaue mal unter den Forenbeitrag "Wohnung suchen,Umzug,Kaution" nach. Sei mir bitte nicht böse aber solche Fragen kommen immer wieder, und sollen ja auch für jeden beantwortet werden, aber versucht doch bitte ersteinmal nen bisschen zu gucken.
Du wirst also nach deinen Zivildienst, Arbeitslosengeld II beantragen/bekommen. Im Gespräch ist zur Zeit das Gesetz insoweit zu ändern, das Jugendliche unter 25 Jahren nicht mehr ausziehen dürfen.
Noch ist dies nicht traurige Realität, aber wird früher oder später verabschiedet werden, also beeilung.
Normalerweise steht dir frei hin zu ziehen wo du willst das kann man dir auch nicht vorschreiben, sonst müßten wir uns mal die Menschenrechte rauskramen.
Was meinst du mit Beihilfe????
Meinst du Eraustattungsgeld für deine eigene Wohnung???
Du kannst dies beantragen dies ist aber eine festgelegte Summe die auch nicht ausreichen wird um irgendwie deine Wohnung halbwegs einzurichten. Außerdem wird dies nicht mehr bei jedem so schnell genehmigt wie früher beim Sozialamt.
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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