angemessener Wohnraum für Essen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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collie
Beiträge: 14
Registriert: 17.01.2006 14:04

angemessener Wohnraum für Essen

Beitrag von collie »

Hallo,
ich werde demnächst umziehen müssen, darauf hat man mich schon einmal mündlich beim letzten Besuch bei der Arge hingewiesen. Habe
bisher mit meiner Tochter zusammen gewohnt, die jetzt aber eine eigene Wohnung bezieht.
Leider kann ich im Internet niergends Infos zu angemessenem Wohn-
raum in Essen für eine Person finden, hat vielleicht jemand nähere An-
gaben dazu für mich?
Wenn ich denn schon aufgefordert werde umzuziehen, bedeutet das au-
tomatisch, dass Umzugskosten übernommen werden? Falls ja, beinhalten diese dann Transportmittel, Tapeten usw.? Oder muß alles separat genehmigt werden?
Vielen lieben Dank im Voraus --- collie
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo collie
In Essen (Mietensstufe 4) wären für 50 qm Wohnraum 1 Person
bis 325,00 € Warmmiete angemessen.
Wegen Übernahme der Kosten für Umzug, Kaution, Renovierung beim Amt nachfragen. Da gibt es keine festen Regelungen.
Gruß
Suchende
Beiträge: 10
Registriert: 17.01.2006 15:40

Das ging ja schnell....

Beitrag von Suchende »

Hallo und vielen Dank für diese Nachricht. D.h. also, dass es keine festgelegte Mindestmietangabe gibt? Mir hat nämlich mal jemand erzählt in jüngster Vergangenheit, dass die Kaltmiete nur 217,-- Euro ca. betragen dürfte. Wäre sehr froh, wenn dieser Mensch Unrecht hätte, denn mit diesem Kriterium etwas halbwegs gescheites zu finden ist gleich Null.
Darf ich noch fragen, woher du diese Informationen hast?

Gruß collie
Suchende
Beiträge: 10
Registriert: 17.01.2006 15:40

Hinweis in eigener Sache....

Beitrag von Suchende »

Sorry, könnte zu Mißverständnissen führen, dass ich unter "Suchende" geantwortet habe, obwohl ich doch collie bin.

"Suchende" ist irgendwie hier hereingerutscht, weil ich kurz zuvor eine Jobsuche über das hier angebotene Portal gestartet habe mit eben diesem Nick.

collie ;-)
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo suchende oder collie
Du hast soeben eine e-mail von mir erhalten.
Die Adresse hab ich unter suchende gefunden
Gruß
collie
Beiträge: 14
Registriert: 17.01.2006 14:04

Beitrag von collie »

Super lieben Dank Melinde, haben ebenso reagiert, schau
in dein Mailfach... ;-) Gruß collie
Gast

Beitrag von Gast »

@ collie:
Angemessenheit:
Der Begriff "Angemessenheit" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Dabei ist die reale Lage auf dem maßgeblichen örtlichen Wohnungsmarkt ebenso zu berücksichtigen, wie die Größe der Wohnung, der Ausstattungsstandard und – bei Bedarfsgemeinschaften – deren Größe und Zusammensetzung.
Für die Beurteilung der Angemessenheit des gezahlten Mietzinses ist auf den Mietspiegel der Stadt und nicht auf die Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz abzustellen.
Gibt es indes mehrere Möglichkeiten zur Bestimmung des angemessenen Mietzinses, ist diejenige zu wählen, die den entscheidungserheblichen örtlichen Mietzins besser abbildet.
(Sozialgericht Aurich : S 15 AS 159/05 - 12.10.2005)
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