Hallo,
ich werde demnächst umziehen müssen, darauf hat man mich schon einmal mündlich beim letzten Besuch bei der Arge hingewiesen. Habe
bisher mit meiner Tochter zusammen gewohnt, die jetzt aber eine eigene Wohnung bezieht.
Leider kann ich im Internet niergends Infos zu angemessenem Wohn-
raum in Essen für eine Person finden, hat vielleicht jemand nähere An-
gaben dazu für mich?
Wenn ich denn schon aufgefordert werde umzuziehen, bedeutet das au-
tomatisch, dass Umzugskosten übernommen werden? Falls ja, beinhalten diese dann Transportmittel, Tapeten usw.? Oder muß alles separat genehmigt werden?
Vielen lieben Dank im Voraus --- collie
angemessener Wohnraum für Essen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Das ging ja schnell....
Hallo und vielen Dank für diese Nachricht. D.h. also, dass es keine festgelegte Mindestmietangabe gibt? Mir hat nämlich mal jemand erzählt in jüngster Vergangenheit, dass die Kaltmiete nur 217,-- Euro ca. betragen dürfte. Wäre sehr froh, wenn dieser Mensch Unrecht hätte, denn mit diesem Kriterium etwas halbwegs gescheites zu finden ist gleich Null.
Darf ich noch fragen, woher du diese Informationen hast?
Gruß collie
Darf ich noch fragen, woher du diese Informationen hast?
Gruß collie
Hinweis in eigener Sache....
Sorry, könnte zu Mißverständnissen führen, dass ich unter "Suchende" geantwortet habe, obwohl ich doch collie bin.
"Suchende" ist irgendwie hier hereingerutscht, weil ich kurz zuvor eine Jobsuche über das hier angebotene Portal gestartet habe mit eben diesem Nick.
collie![Wink ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
"Suchende" ist irgendwie hier hereingerutscht, weil ich kurz zuvor eine Jobsuche über das hier angebotene Portal gestartet habe mit eben diesem Nick.
collie
![Wink ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
@ collie:
Angemessenheit:
Der Begriff "Angemessenheit" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Dabei ist die reale Lage auf dem maßgeblichen örtlichen Wohnungsmarkt ebenso zu berücksichtigen, wie die Größe der Wohnung, der Ausstattungsstandard und – bei Bedarfsgemeinschaften – deren Größe und Zusammensetzung.
Für die Beurteilung der Angemessenheit des gezahlten Mietzinses ist auf den Mietspiegel der Stadt und nicht auf die Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz abzustellen.
Gibt es indes mehrere Möglichkeiten zur Bestimmung des angemessenen Mietzinses, ist diejenige zu wählen, die den entscheidungserheblichen örtlichen Mietzins besser abbildet.
(Sozialgericht Aurich : S 15 AS 159/05 - 12.10.2005)