Antrag Erstausstattung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Sentinel
Beiträge: 65
Registriert: 12.03.2007 09:18
Wohnort: Berlin

Antrag Erstausstattung

Beitrag von Sentinel »

die Fakten:
Ehepaar in Trennung
der SB machte uns darauf aufmerksam, dass wir in diesem Fall einen Antrag uaf Erstausstattung stellen können der als Zuschuss gewährt werden kann.

Meine Frage:
stellen wir diesen Antrag vor Abschluss der neuen Mietverträge oder danach???

Um Zwischenfragen auszuschließen:
Neuberechnung der Leistungen, Umzugskosten, und die Bewilligung für neue Wohnungen sind bereits erteilt.

Danke im Voraus für eure Hilfe
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Sentinel
Sobald ihr wisst was alles in der Wohnung noch fehlt Antrag stellen. Manchmal ist ein Herd vorhanden, manchmal nicht.
Antrag kann vor Anmietung oder auch zeitgleich gestellt werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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