Bausparvertrag während ALGII abgeschlossen Vermögen ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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maria1106
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Bausparvertrag während ALGII abgeschlossen Vermögen ?

Beitrag von maria1106 »

Hallo !
Eine Frage:

Es wurde ein Bausparvertrag während des ALGII Bezugs abgeschlossen in dem jetzt bald die 750 Euro Vermögensgrenze erreicht ist.
Der Bausparvertrag wurde nur abgeschlossen weil die Bank das als Sicherheit für einen Überzugsdispo wollte.
Die ARGE wurde davon nicht in Kenntnis gesetzt.

Unter welches Vermögen läuft das jetzt?
Bis zu 750 Euro darf man ja liegen haben " sag ich jetzt mal so",
aber Anderes Vermögen muss ja angegeben werden und schon vor dem ALGII Bezug vorhanden sein?!
Wie läuft das jetzt? Was muss Derjenige nun tun ?
Es besteht sonst keinerlei vermögen!
Bitte um kurze Info ....
LG
Silvia
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Silvia
Der Bausparvertrag ist an die Bank als Sicherheit abgetreten, dann wäre es kein verfügbares Vermögen.
Wie es ist wenn die Bank ihn nicht mehr als Sicherheit braucht weiss ich allerdings nicht.
Wenn da Zinsen oder irgendwelche Prämien eingehen sind die auf jeden Fall Zufluss und werden angerechnet.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
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Beitrag von maria1106 »

Hallo Melinde!
Ob der Bausparvertrag an die Bank abgetreten ist weis ich leider nicht. Ich weis nur dass der Bausparvertrag Voraussetzung für den Überzugsdipo des Girokontos war!
Bisher hat sich der Besitzer des bausparvertrags keine Gedanken gemacht da das Guthaben darin weniger als 750 Euro beträgt was man ja haben darf?!
Das heißt der Bausparvertrag müsste gemeldet werden bei der Arge?
LG
Silvia
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Wo soll das Problem sein? Im Regelsatz ist ein Anteil zum Sparen vorgesehen, für notwendige Ersatzanschaffungen.

Vermögen kann ja bis zu 150 € je Lebensjahr vorhanden sein, also kein Problem.

PS: Den jeweiligen Kontostand kann man ja bei jedem Fortzahlungsantrag angeben.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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