ARGE zieht einfach Geld ab

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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djohm
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ARGE zieht einfach Geld ab

Beitrag von djohm »

Hallo
Ich heiße Ralf, und möchte nun mein Problem hier schildern

Ich habe von der Stadtwerke eine Rückzahlung bekommen. Nun fordert die ARGE 150€ zurück da sie ja angeblich zuviel gezahlt habe :?: die ARGE hat 773,70€ für das Jahr bezahlt, aber ich bezahle schon im Monat 184€ für Strom das sind im Jahr 2024€ das macht im Monat 113,70€ die ich drauf zahle :cry: .

Ich habe auch am 08.04.08 bescheid bekommen das der Einspruch bei der ARGE eingegangen ist, und seit dem habe ich nichts mehr gehört aber die ersten 54€ haben die schon abgezogen :x .

Und bevor da fragen auftauchen warum ich eine so hohe abschlagszahlung im Monat habe.

Ich NachtspeicherHeizung und alles andere läuft auch über Strom

Gruß,Ralf
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo djohm
Auf Deiner Stromrechung ist doch der Nachtstrom getrennt vom Tagstrom aufgeführt. Nachtstrom für die Heizung und Tagstrom für den Rest den Du bezahlen musst. Lass Dir ggf. vom Energieversorger genauer aufdröseln bei welchem Zähler eine Rückvergütung in welcher Höhe entstanden ist.
Gruss
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sammy-jo
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Beitrag von sammy-jo »

mal ne frage ,was hat der strom mit heizung zu tun??

ich zahle ganz normal strom an die stadtwerke, aber die haben nichts mit meiner heizung zu tun.

ist das so in hessen??

und dann 184 euro für strom im monat?? wow ich zahle für ne 120qm wohnunh 60 euro im monat abschlag
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

sammy-jo,

mit Strom werden sogenannte Nachtspeicherheizungen betrieben.
Die gibt es schon sehr lange, heute aber nicht mehr all zu oft.
Guckst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Nachtspeicherheizung
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

HuHu sammy-jo
djohm schrieb das er/sie eine Nachtspeicherheizung hat. Die läuft mit Strom.
Da werden in der Nacht zu verbilligtem Strom die im Innern liegenden Schamotteziegel aufgeheizt und geben die Wärme tagsüber ab.
Gruss
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sammy-jo
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Beitrag von sammy-jo »

achso davon habe ich noch nie gehört,aber dann erklärt sich wohl auch der hohe strompreis,alles klar was dazu gelernt.. :D
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

ich habe auch eine Therme (sogenannten Durchlauferhitzer) für Warm Wasser und Heizung, diese funktioniert ebenso nur mit Gas und Strom, denn ohne Strömlinge springt sie nicht an. Wurde aber nicht berücksichtigt in den Heizkosten. Für das Amt zählte nur Gasverbrauch/Kosten
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo nonsens
(irgendwie war da doch mal was mit Strom einer Therme schwante mir düster und ich ging auf die Suche)

Schön das Du aus Hannover bist, da hast Du gute Chancen was gegen den Berechnungsmodus von ARGE zu machen.

Schau mal hier
Die Stromkosten der Gastherme gehören also zu den Kosten der Unterkunft.
Wie man den Anteil, den die Therme vom gesamten Stromverbrauch des Haushalts verbraucht aufdröselt ist zwar eine Riesenrechnerei aber schon sinnvoll denke ich mal. Immerhin läppert sich da im Laufe der Jahre einiges zusammen was Du ja auch für die Vergangenheit zurückbekommen kannst.
Strom braucht das Teil nicht nur im Winter wenn es heizt sondern auch das ganze Jahr über wegen Warmwasser.
Wieviel Strom das Gerät braucht im Dauerbetrieb/Winter und bei Bedarf/Sommer kannst Du beim Hersteller erfragen und danach die Kosten ausrechnen.
Würde Deine Heizerei samt Warmwasser über eine Zentralheizung laufen deren Kosten der Vermieter abrechnet würden die für den Betrieb der Heizung notwendigen Stromkosten ohne weiteres übernommen weil in den Heizkosten bzw. als Allgemeinstrom enthalten.
Warum sollte ein thermen-beheizter schlechter gestellt werden als ein zentral-beheizter?
Vielleicht findest Du sogar einen Gas- und Wasserinstallateur mit Freude am Zahlenwühlen der Dir das mal ausrechnet. Und wenn der ein richtiger Zahlenfreak ist dröselt der dann auch noch den entsprechenden Anteil an der monatlichen Grundgebühr für Strom auf.
Gruss
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djohm
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Beitrag von djohm »

Erst mal Danke für eure Antworten.

Aber wie lange darf sich den die ARGE zeit lassen weil jetzt komme ich mit meinem Geld garnicht mehr hin :cry: weil im abziehen sind da ja sehr schnell.

Und das mit der Stadtwerke muss ich dann mal in angriff nehmen
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo djohm
Mit abziehen sehr schnell, dafür mit dem Bearbeiten eher langsam.
Und schon garnichts wenn Du nicht umgehend Widerspruch einlegst, schriftlich. Genügt auch erstmal fristwahrender Widerspruch wenn die Zeit knapp ist und die genauere Begründung nachreichen.
Rührt sich nach 3 Monaten nichts wegen Widerspruch trotz Nachfragen kannst Du Untätigkeitsklage erheben.
Manchmal geht es aber auch recht schnell, es geschehen auch noch Wunder.
Mal in Angriff nehmen mit den Stadtwerken?? Nee, gleich morgen drum kümmern denn die brauchen auch ihre Zeit. (nicht nur bis Du bei deren Hotline mal durchkommst und auf einen echten Menschen triffst dauert es, auch die Erklärung von denen wenn Du da was schriftlich brauchst wird mit Schneckenpost verschickt)
Ich wünsche Dir ein Wunder und schnellen Geldeingang.
Gruss
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

@ Melinde, machen is nix mehr drin, ich habe mich bei der ARGE abgemeldet. Hab jetzt Antrag auf Kinderzuschlag und Wohngeld gestellt, da wir damit besser laufen :)

Da geht doch nix mehr oder kann ich trotzdem noch was tun?
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo nonsens
Wenn Behörden von Bürgern auch im Nachhinein zuviel gezahltes zurückfordern können dann können das Bürger ebenfalls.
Überprüfung der alten Bescheide ist sicher drin. Aber warte mal bis Ralf noch bessere Tips schreibt.
Mir ist da nur was von bis 4 Jahre rückwirkend im Kopf.
Gruss
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Das ist in § 44 SGB X geregelt.

Also einen Überprüfungsantrag noch o.G. § stellen, für vier Jahre rückwirkend, und hier alle einzelnen Bescheide aufführen.
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

danke ihr beiden :D dann werde ich mein kreatives Schreibhändchen mal in Bewegung bringen und ein paar nette Briefchen verfassen :)
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