Hallo nonsens
(irgendwie war da doch mal was mit Strom einer Therme schwante mir düster und ich ging auf die Suche)
Schön das Du aus Hannover bist, da hast Du gute Chancen was gegen den Berechnungsmodus von ARGE zu machen.
Schau mal
hier
Die Stromkosten der Gastherme gehören also zu den Kosten der Unterkunft.
Wie man den Anteil, den die Therme vom gesamten Stromverbrauch des Haushalts verbraucht aufdröselt ist zwar eine Riesenrechnerei aber schon sinnvoll denke ich mal. Immerhin läppert sich da im Laufe der Jahre einiges zusammen was Du ja auch für die Vergangenheit zurückbekommen kannst.
Strom braucht das Teil nicht nur im Winter wenn es heizt sondern auch das ganze Jahr über wegen Warmwasser.
Wieviel Strom das Gerät braucht im Dauerbetrieb/Winter und bei Bedarf/Sommer kannst Du beim Hersteller erfragen und danach die Kosten ausrechnen.
Würde Deine Heizerei samt Warmwasser über eine Zentralheizung laufen deren Kosten der Vermieter abrechnet würden die für den Betrieb der Heizung notwendigen Stromkosten ohne weiteres übernommen weil in den Heizkosten bzw. als Allgemeinstrom enthalten.
Warum sollte ein thermen-beheizter schlechter gestellt werden als ein zentral-beheizter?
Vielleicht findest Du sogar einen Gas- und Wasserinstallateur mit Freude am Zahlenwühlen der Dir das mal ausrechnet. Und wenn der ein richtiger Zahlenfreak ist dröselt der dann auch noch den entsprechenden Anteil an der monatlichen Grundgebühr für Strom auf.
Gruss
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