berufstätig, ergänzend hartz 4, schwanger und nun?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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embindant
Beiträge: 36
Registriert: 08.05.2007 14:56

berufstätig, ergänzend hartz 4, schwanger und nun?

Beitrag von embindant »

hallo,

ich bin berufstätig, bekomme ergänzend hartz 4. lebe mit meinem kind alleine im haushalt. nun bin ich schwanger!
der vater des neuen kindes lebt in einem eigenen haushalt und ist noch nicht berufstätig. aber vorraussichtlich im juli.

ich frage mich einfach wie geht es weiter.
wir werden sicher nicht zusammenziehen, oder heiraten!
muß der vater nun für uns bezahlen?
was zahlt das amt, oder wird überhaupt noch etwas gezahlt?
ich weiß einfach nicht was mich erwartet!

vielleicht hat jemand einen rat, oder war auch schon mal in dieser situation!!

vielen dank
sammy-jo
Beiträge: 8
Registriert: 04.05.2008 11:59
Wohnort: kreis Höxter

Beitrag von sammy-jo »

der vater muss unterhalt zahlen,aber wo nichts zu holen ist ...

du gehst einfach zum amt und sagst das du schwanger bist,ab der 13. schwangerschaftswoche bekommst du etwas mehr geld. deinleistungsatz erhöht sich auch mit geburt des kindes.

die beim amt werden den namen wissen wollen vom vater,dann werden sie ihn anschreiben und er muss auskunfte über seien finanzielen mittel geben.

ich weiss nicht wo du wohnst aber hier wo ich wohne kann man zur caritas zur schwangerschaftsberatung gehen und die geben dir geld für anschaffungen,bei uns ab dem 4. monat ..
embindant
Beiträge: 36
Registriert: 08.05.2007 14:56

Beitrag von embindant »

vielen dank!

was käme denn auf den vater zu wenn er zahlen könnte oder müsste!?

also das ist ja vom einkommen abhängig, aber irgentwo ist doch die grenze!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo embindant
Die Höhe des Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle ausgerechnet.
Kann der Kindesvater keinen Unterhalt zahlen gibt es Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Das Geld wird vom Vater wieder zurückgefordert sobald sich seine Einkommensverhältnisse entsprechend entwickelt haben.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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