hallo,
ich bin berufstätig, bekomme ergänzend hartz 4. lebe mit meinem kind alleine im haushalt. nun bin ich schwanger!
der vater des neuen kindes lebt in einem eigenen haushalt und ist noch nicht berufstätig. aber vorraussichtlich im juli.
ich frage mich einfach wie geht es weiter.
wir werden sicher nicht zusammenziehen, oder heiraten!
muß der vater nun für uns bezahlen?
was zahlt das amt, oder wird überhaupt noch etwas gezahlt?
ich weiß einfach nicht was mich erwartet!
vielleicht hat jemand einen rat, oder war auch schon mal in dieser situation!!
vielen dank
berufstätig, ergänzend hartz 4, schwanger und nun?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
der vater muss unterhalt zahlen,aber wo nichts zu holen ist ...
du gehst einfach zum amt und sagst das du schwanger bist,ab der 13. schwangerschaftswoche bekommst du etwas mehr geld. deinleistungsatz erhöht sich auch mit geburt des kindes.
die beim amt werden den namen wissen wollen vom vater,dann werden sie ihn anschreiben und er muss auskunfte über seien finanzielen mittel geben.
ich weiss nicht wo du wohnst aber hier wo ich wohne kann man zur caritas zur schwangerschaftsberatung gehen und die geben dir geld für anschaffungen,bei uns ab dem 4. monat ..
du gehst einfach zum amt und sagst das du schwanger bist,ab der 13. schwangerschaftswoche bekommst du etwas mehr geld. deinleistungsatz erhöht sich auch mit geburt des kindes.
die beim amt werden den namen wissen wollen vom vater,dann werden sie ihn anschreiben und er muss auskunfte über seien finanzielen mittel geben.
ich weiss nicht wo du wohnst aber hier wo ich wohne kann man zur caritas zur schwangerschaftsberatung gehen und die geben dir geld für anschaffungen,bei uns ab dem 4. monat ..
Hallo embindant
Die Höhe des Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle ausgerechnet.
Kann der Kindesvater keinen Unterhalt zahlen gibt es Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Das Geld wird vom Vater wieder zurückgefordert sobald sich seine Einkommensverhältnisse entsprechend entwickelt haben.
Gruss
Die Höhe des Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle ausgerechnet.
Kann der Kindesvater keinen Unterhalt zahlen gibt es Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Das Geld wird vom Vater wieder zurückgefordert sobald sich seine Einkommensverhältnisse entsprechend entwickelt haben.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.