kürzung wegen gleicher Sache

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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netster
Beiträge: 2
Registriert: 02.05.2008 08:41

kürzung wegen gleicher Sache

Beitrag von netster »

Hallo,

vor kurzem habe ich ein schreiben von meiner sachearbeiterin bekommen in der sie verkündet das sie mir das geld um 30 prozent kürzt. als begründung nennt sich 2 versäumte termine. einem der vor kurzem statt fand und einen der vor 8 monaten statt fand. bei beiden terminen bin ich nicht erschienen und habe dafür, für den termin am 24.12.2007 eine kürzung von 3 monaten bekommen. zu dem jetzigen termin, vor kurzem, bin ebenfalls nicht erschienen, wofür ich ebenfalls eine kürzung bekomme.

meine frage nun: ist es dem amt möglich mich wegen einer sache zu saktionieren bei der ich schon saktioniert wurde, sprich; mir das geld schonmal gekürzt wurde?

Das problem was ich nun habe ist das ich nicht wirklich nachweisen kann ob mir genau wegen diesen versäumten termin(24.09.2007) das geld gekürzt wurde. ich habe aber das schreiben vom 24.09.2007 in der sie mir zumindestens angedroht hat mir das geld zu kürzen, wenn ich keine ausreichenden Gründe für mein nichterscheinen darlege. desweiteren habe ich kontoauszüge die belegen das ich in dieser zeit weniger geld vom Arbeitsamt bekommen habe als normal.
vierzehnnothelfer
Beiträge: 36
Registriert: 03.07.2007 17:34

Kontoauszüge

Beitrag von vierzehnnothelfer »

was weisen die Kontoauszüge genau nach:
eine Kürzung um wieviel Prozent von wann bis wann?
Das ist das Entscheidende erst einmal.
netster
Beiträge: 2
Registriert: 02.05.2008 08:41

Beitrag von netster »

Die Kontoauszüge weisen nach das ich innerhalb von 3 monaten nicht den vollen Satz Lebensunterhalt , ohne Miete und Nebenkosten, bekommen habe. Der einzige Grund kann also nur eine Kürzung sein. Am 07.09.2007 habe ich 303,00€ von 347,00€ bekommen und am 28.12.2207 habe ich 278,00€ von 347,00€ bekommen. Das erste Datum ist vor der Saktionsankündigung und das andere nach der Sanktionsankündigung.

Leider hab ich kein schreiben mehr wo steht das die Saktion tatsächlich umgesetzt wird/wurde. entweder ich habe so ein schreiben nie bekommen oder ich habe es verbummelt. :roll:

Da der Zeitraum schon 8 Monate zurückliegt habe ich kein richtig Bezug mehr zur damaligen Sachlage. :roll:
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