Bedarfsgemeinschaft und andere Fragen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Volker

Bedarfsgemeinschaft und andere Fragen

Beitrag von Volker »

Hey zusammen...

in naher Zukunft möchte ich mit meiner Freundin zusammenziehen.
Sie ist Studentin und bekommt lediglich Elternunabhängiges Bafög (500€) , davon die Hälfte als Zuschuß und die andere Hälfte als Darlehen.

Ich bin noch Student (27 Jahre), werde aber voraussichtlich Arbeitslos, da Abbruch bevorsteht.
Eine Ausbildung hab ich vor dem Studieren schon abgeschloßen.

Fragen:

- Hab ich eine Sperre zu befürchten, wenn ich aus eigenen Gründen das Studium abbreche?

- Bekomme ich Arbeitslosengeld 1 oder 2 ? Unterschied/e ?

- Bezüglich des Zusammenziehens, muss ich mir Gedanken machen, das das Arbeitsamt mir eine Partnerin unterstellt und ich dadurch Kürzungen erleide? Gibt es eine Pauschale für den Lebenspartner, wo halt gesagt wird, du verdienst mehr als ... und deshalb bekommt dein Partner weniger ?
Und wo find ich das zum nachlesen ?

Jo sind viele Fragen.
Vielleicht kann mir der ein oder andere bei der Beantwortung einzelner Fragen ja helfen.
Würde mich freuen.

Wenn noch mehr infos benötigt werden zur Beantwortung, dann bitte einfach hier schreiben... - danke -

So, spät genug, gute Nacht :)

Gruß Volker
Gast

Beitrag von Gast »

Das mit der Sperre weiß ich nicht!
Umterscheide zwischen ALG 1 und 2 sind das man bbei ALG II definitiv weniger bekommt als bei ALG I! Ihr werdet als eheähnliche Gemeinschaft gerechnet und es ist genau so wie Sie befürchten, verdient der eine mehr bekommt der andere weniger! Zumindest wird das Einkommen auf den sogenannten Gesamtbedarf angerechnet! Aber nur Prozentual, aber wie hoch das ist hab ich keine Ahnung.
Es gibt einen Fragenkatalog unter www.AgenturfuerArbeit.de , da muss man sich ein wenig durchsuchen.
Volker

Beitrag von Volker »

Schon mal danke für die erste schnell Reaktion...


wenn noch jemand was zu erzählen hat ;)

Gruß Volker
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