erstmal ein dickes lob das ihr euch hier so viel mühe gebt allen zu helfen, echt prima.
ich hätte auch ein "kleines" anliegen an euch und wäre für hilfe sehr dankbar.
also: ich (27j. alleinerziehend, 1 sohn 5 jahre)
hartz 4 empfängerin
3 zimmer wohnung (ca. 50 qm)
möchte in näherer zukunft mit meinem freund zusammenziehen
er ist selbstständig (allerdings ist sein verdienst ca 600€ monatlich und er bekommt erst seit januar 06 keine unterstützung mehr vom AA für lohnnebenkosten wie krankenversicherung etc.)
müssen wir uns trotzdem an die vom AA vorgeschriebene wohnungsgrösse halten?(ja ok halbwegs blöde frage
wieviel wird mir von meinen bezügen aufgrund seines "gehalts" (was durch buchführung etc nachgewiesen werden kann) einbehalten???
wie hoch ist der mietspiegel für 3 personen in braunschweig / niedersachsen?
oder 4 personen?? (kann sein das was kleines unterwegs ist
als WG nehmen die uns eh nicht ab auch wenn er ein eigenes zimmer kriegt da wir beide muslime sind (deutlich erkennbar am kopftuch
und die wissen das da ne wg unmöglich ist
wäre echt über jede hilfe dankbar
samira