hartz 4 empfängerin und selbstständiger zusammenziehen????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
samira1978
Beiträge: 3
Registriert: 14.01.2006 08:23

hartz 4 empfängerin und selbstständiger zusammenziehen????

Beitrag von samira1978 »

hallo erstmal liebe leute,

erstmal ein dickes lob das ihr euch hier so viel mühe gebt allen zu helfen, echt prima. :)
ich hätte auch ein "kleines" anliegen an euch und wäre für hilfe sehr dankbar.

also: ich (27j. alleinerziehend, 1 sohn 5 jahre)
hartz 4 empfängerin
3 zimmer wohnung (ca. 50 qm)

möchte in näherer zukunft mit meinem freund zusammenziehen

er ist selbstständig (allerdings ist sein verdienst ca 600€ monatlich und er bekommt erst seit januar 06 keine unterstützung mehr vom AA für lohnnebenkosten wie krankenversicherung etc.)

müssen wir uns trotzdem an die vom AA vorgeschriebene wohnungsgrösse halten?(ja ok halbwegs blöde frage :lol: )

wieviel wird mir von meinen bezügen aufgrund seines "gehalts" (was durch buchführung etc nachgewiesen werden kann) einbehalten???

wie hoch ist der mietspiegel für 3 personen in braunschweig / niedersachsen?

oder 4 personen?? (kann sein das was kleines unterwegs ist :lol: )

als WG nehmen die uns eh nicht ab auch wenn er ein eigenes zimmer kriegt da wir beide muslime sind (deutlich erkennbar am kopftuch :lol: )

und die wissen das da ne wg unmöglich ist

wäre echt über jede hilfe dankbar

samira
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo samira1978
Für Braunschweig gilt Mietenstufe 4.
D.h. für 3 Personen und 75 qm wären das bis 470,00 € Warmmiete
und 1,00 € / qm Heizkosten laut Berechnungsmodus Alg 2.
Wenn ihr zusammenzieht wird das Einkommen Deines Freundes mitberechnet.
Abzüglich der Pauschale für Versicherungen 30 %,
der Werbungskosten (30% oder höhere nachgewiesene Werbungskosten) und eines Freibetrags Erwerbstätigkeit
(bei 600,00€ Einkommen aus selbständiger Tätigkeit wären das 78,00 €)
Wenn ihr zu 4. seid, dann kann die Wohnung 90 qm groß sein und bis
545,00 € Warmmiete kosten. Oftmals werden Neugeborene erst ab dem 1. Lebensjahr bei der Wohnungsgröße berücksichtigt.
Zum Mietspiegel für Braunschweig hab ich nur Werte von 2002, die besagen z.B. für 65 qm Baujahr 1975
Nettokaltmiete von 4,91 €/qm.
Das wäre aber kein aktueller Wert und hilft Dir sicher nicht weiter.
Wünsche Euch Alles Gute
Gruß
Antworten