Umziehen vor dem 2ten Kind

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Mottchen
Beiträge: 1
Registriert: 03.04.2008 11:36

Umziehen vor dem 2ten Kind

Beitrag von Mottchen »

Hallo und zwar hab ich ein Problem und hoffe das mir jemand helfen kann
wir leben zur zweit zu dritt in einer 58 qm wohnung mein Mann ,unsere Tochter 2 Jahre und ich.
Mein mann arbeitet und ich beziehe Hartz 4.
ich bin zur Zeit im 3 ten Monat Schwanger mit unserem zweiten Kind und wir haben eine neue etwas größere(hartz4 angemessene) Wohnung ab Juli/August in aussicht(ist in nem anderen Bundesland), also wenn ich im 6ten Schwangerschaftsmonat bin.
meint ihr das wir Probleme bekommen könnten?
ich hab solche angst ich will endlich weg aus unserer alten wohnung die ist der horror, stinkendes Bad, kein Platz und an einer 4 spurigen Hauptverkehrsstraße
Bitte helft mir wie ich umzehen kann ohne das das Arge mir nen strich durch die rechnung macht
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Mottchen
Geh´mit der Wohnungsbeschreibung und den voraussichtlichen Kosten zu ARGE und lass Dir die Zustimmung zum Umzug bei erwartetem Familienzuwachs geben.
Mehr als die noch nichtmal 60qm der derzeitigen Wohnung wären allemal angemessen von der Grösse her, bei ungenehmigtem Umzug würden allerdings nur die Kosten in der bisherigen Höhe übernommen.
Genehmigung ist also wichtig.
Dann zu ARGE im Bezirk der anvisierten Wohnung gehen und die Kostenübernahme bestätigen lassen.
Umzugskosten oder so wird es nicht geben weil privat veranlasster Umzug (wobei ich privat veranlasst unter diesen Umständen schon eine Frechheit finde denn Menschen die sich für Kinder entscheiden übernehmen eine gesellschaftlich sehr wichtige Aufgabe, gerade unter den heutigen Zuständen ein Silberstreif der Hoffnung am Horizont).
Das wir Dir viel Erfolg und Alles Gute wünschen ist doch klar.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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