GEZ Was ist ein Zuschlag nach §24 SGBII ???? Bitte um Info
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
GEZ Was ist ein Zuschlag nach §24 SGBII ???? Bitte um Info
Hallo!
Ich bin gerade dabei mal wieder einen GEZ Befreiungsantrag auszufüllen und bin auf folgendes gestoßen
Leistungsträger erhält Zuschläge nach § 24 SGBII da soll ich ja oder nein ankreuzen weis aber gar nicht was das ist ????
Wer kann mir helfen ?
Bitte um kurze Info !
Danke im Voraus !
LG
Silvia
Ich bin gerade dabei mal wieder einen GEZ Befreiungsantrag auszufüllen und bin auf folgendes gestoßen
Leistungsträger erhält Zuschläge nach § 24 SGBII da soll ich ja oder nein ankreuzen weis aber gar nicht was das ist ????
Wer kann mir helfen ?
Bitte um kurze Info !
Danke im Voraus !
LG
Silvia
Hallo Silvia
das ist der Zuschlag der für die Dauer von 2 Jahren nach Bezug von Alg1 gewährt wird. Genannt "Armutsgewöhnungszuschlag".
SGB II
Gruss
das ist der Zuschlag der für die Dauer von 2 Jahren nach Bezug von Alg1 gewährt wird. Genannt "Armutsgewöhnungszuschlag".
SGB II
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Silvia
Offensichtlich nicht wenn Du bisher befreit warst.
Oder die bei der GEZ lassen ihre Formulare von nicht ganz korrekt justierten Maschinen lesen. Sonst hätte es Rückfragen gegeben. Kopie des Leistungsbescheides schickst du doch immer mit, da steht das mit dem Zuschlag auch drauf.
Gruss
Offensichtlich nicht wenn Du bisher befreit warst.
Oder die bei der GEZ lassen ihre Formulare von nicht ganz korrekt justierten Maschinen lesen. Sonst hätte es Rückfragen gegeben. Kopie des Leistungsbescheides schickst du doch immer mit, da steht das mit dem Zuschlag auch drauf.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
- kettelmaus
- Beiträge: 282
- Registriert: 29.11.2006 10:23
Hallo Kettelmaus !
Vielen Dank für deinen Tip, leider hat er mich nicht weiter gebracht denn und jetzt kommts :
Ich war heute bei der ARGE um meinen ANtrag abstempeln zu lassen, nett und höflich wie ich bin habe ich darum gebeten ob er mir sagen kann was ich da ankreuzen soll...
Antwort war : Das weis ich nicht und da darf ich Ihnen nicht helfen !!!
Ja und so bin ich dann mit meinem Antrag auf Befreiung von GEZ wieder nach Hause gegangen und habe nun einfach NEIN angekreuzt !!!
So unterschiedlich ist das in den ARGEN! Beziehungsweise die MItarbeiter, denn über MEINE SB´sdie zur Zeit für mich zuständig sind kann ich nur Gutes sagen.
LG
Silvia
Vielen Dank für deinen Tip, leider hat er mich nicht weiter gebracht denn und jetzt kommts :
Ich war heute bei der ARGE um meinen ANtrag abstempeln zu lassen, nett und höflich wie ich bin habe ich darum gebeten ob er mir sagen kann was ich da ankreuzen soll...
Antwort war : Das weis ich nicht und da darf ich Ihnen nicht helfen !!!
Ja und so bin ich dann mit meinem Antrag auf Befreiung von GEZ wieder nach Hause gegangen und habe nun einfach NEIN angekreuzt !!!
So unterschiedlich ist das in den ARGEN! Beziehungsweise die MItarbeiter, denn über MEINE SB´sdie zur Zeit für mich zuständig sind kann ich nur Gutes sagen.
LG
Silvia