Hausbesuch wegen EäG abgelehnt!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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sawe
Beiträge: 2
Registriert: 01.04.2008 09:53

Hausbesuch wegen EäG abgelehnt!

Beitrag von sawe »

Moin,

hier mal kurz meine Geschichte,

Hartz 4 beantragt, wohne mit einer Freundin zusammen in einer Wohnung. Amt wollte folgende Unterlagen haben:

1. Untermietvertrag
2. Erlabniss zu Untervermietung der Vermieterin
3. Zusatzblatt 5 von beiden unterzeichnet
4. Kontoauszüge der letzten 6 Monate

Das haben sie alles bekommen und es trifft keiner der folgenden Punkte zu,wir haben

1. Keine gemeinsamen Kinder
2. Keine gemeinsamen Konten
3. Keinen gemeinsamen Mietvertrag
4. Keine gemeinsamen Versicherungen
5 wohnen kein Jahr zusammmen.

Dies habe ich alle lückenlos nachgewiesen. Gestern kamen dann 2 Herren von der Arge und wollten die Wohnung besichtigen ohne Voranmeldung und ohne mir einen Grund zu nennen. Ich habe sie dann freundlich gebeten zu gehen und sie darüber aufgeklärt das sie überhaupt kein Recht haben mich auf zu suchen da sie alle Unterlagen haben und es keine offenen Fragen mehr geben kann. Desweiten habe ich sie aufgeklärt das sie mich mit Ihrem Besuch unter Generalverdacht stellen.

Ich wurde von einem der Mitarbeiter bedroht mit den Worten :" Wenn sie uns nicht reinlassen sorge ich dafür das sie niemals Geld bekommen. Desweiteren standen sie im 2ten Stock vor unserer Haustür, was heißt sie haben sich einfach unerlaubt Zutritt zum Haus verschafft.

Auf jeden Fall würde ich jetzt interessieren was ich machen kann, denn ich denke der Bescheid wird ja nun eine Ablehnung beinhalten. Ich bin der Meinung das ich alles richtig gemacht habe und das Amt nicht enfach grundlos bei mir auftauchen darf geschweige denn überhaupt in meine Wohnung darf. ( Artikel 13 GG )

Gruß Sascha
Andrea030967
Beiträge: 12
Registriert: 14.03.2006 16:56

Beitrag von Andrea030967 »

hallo Sascha,
richtig hast du gehandelt,ich nehme an das du dir den namen des herren der dir gesagt hat das du dann kein geld bekommst nicht gemerkt hast.du kannst ihn wegen nötigung und amtsmißbrauch anzeigen.sollten sie dir einen ablehnungsbescheid schicken oder euch zu einer eäg rechnen,dann klage beim sozialgericht,das habe ich auch getan,es hat lange gedauert und du mußt viele nerven lassen,aber ich habe gewonnen.nur mut und lass dich von den är..... nicht kaputt machen.
Gruß Andrea
sawe
Beiträge: 2
Registriert: 01.04.2008 09:53

Beitrag von sawe »

Andrea030967 hat geschrieben:hallo Sascha,
richtig hast du gehandelt,ich nehme an das du dir den namen des herren der dir gesagt hat das du dann kein geld bekommst nicht gemerkt hast.du kannst ihn wegen nötigung und amtsmißbrauch anzeigen.sollten sie dir einen ablehnungsbescheid schicken oder euch zu einer eäg rechnen,dann klage beim sozialgericht,das habe ich auch getan,es hat lange gedauert und du mußt viele nerven lassen,aber ich habe gewonnen.nur mut und lass dich von den är..... nicht kaputt machen.
Gruß Andrea

Hi,

ich hab den Namen natürlich:=) Soll ich den echt anzeigen? Was würde mir das bringen?

Gruß Sascha
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

Andrea030967 hat geschrieben:hallo Sascha,
richtig hast du gehandelt,ich nehme an das du dir den namen des herren der dir gesagt hat das du dann kein geld bekommst nicht gemerkt hast.du kannst ihn wegen nötigung und amtsmißbrauch anzeigen.sollten sie dir einen ablehnungsbescheid schicken oder euch zu einer eäg rechnen,dann klage beim sozialgericht,das habe ich auch getan,es hat lange gedauert und du mußt viele nerven lassen,aber ich habe gewonnen.nur mut und lass dich von den är..... nicht kaputt machen.
Gruß Andrea
hast du zeugen ? mach eine dienstaufsichtsbeschwerde.
lass dir nicht alles gefallen.
du hast auch rechte nicht nur pflichten !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
mfg dieter
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo sawe
das bringt zumindest mal das sich der Knabe beim nächsten Mal normal verhält, wie es sich für einen Menschen im Dienst des Bürgers gehört.
Gruss

Leitfaden Aussendienst,
Datenschutzgerechte Ausgestaltung von Hausbesuchen,
Unter welchen Voraussetzungen ist die Durchführung von Hausbesuchen zulässig ?.
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