Moin,
hier mal kurz meine Geschichte,
Hartz 4 beantragt, wohne mit einer Freundin zusammen in einer Wohnung. Amt wollte folgende Unterlagen haben:
1. Untermietvertrag
2. Erlabniss zu Untervermietung der Vermieterin
3. Zusatzblatt 5 von beiden unterzeichnet
4. Kontoauszüge der letzten 6 Monate
Das haben sie alles bekommen und es trifft keiner der folgenden Punkte zu,wir haben
1. Keine gemeinsamen Kinder
2. Keine gemeinsamen Konten
3. Keinen gemeinsamen Mietvertrag
4. Keine gemeinsamen Versicherungen
5 wohnen kein Jahr zusammmen.
Dies habe ich alle lückenlos nachgewiesen. Gestern kamen dann 2 Herren von der Arge und wollten die Wohnung besichtigen ohne Voranmeldung und ohne mir einen Grund zu nennen. Ich habe sie dann freundlich gebeten zu gehen und sie darüber aufgeklärt das sie überhaupt kein Recht haben mich auf zu suchen da sie alle Unterlagen haben und es keine offenen Fragen mehr geben kann. Desweiten habe ich sie aufgeklärt das sie mich mit Ihrem Besuch unter Generalverdacht stellen.
Ich wurde von einem der Mitarbeiter bedroht mit den Worten :" Wenn sie uns nicht reinlassen sorge ich dafür das sie niemals Geld bekommen. Desweiteren standen sie im 2ten Stock vor unserer Haustür, was heißt sie haben sich einfach unerlaubt Zutritt zum Haus verschafft.
Auf jeden Fall würde ich jetzt interessieren was ich machen kann, denn ich denke der Bescheid wird ja nun eine Ablehnung beinhalten. Ich bin der Meinung das ich alles richtig gemacht habe und das Amt nicht enfach grundlos bei mir auftauchen darf geschweige denn überhaupt in meine Wohnung darf. ( Artikel 13 GG )
Gruß Sascha
Hausbesuch wegen EäG abgelehnt!
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hallo Sascha,
richtig hast du gehandelt,ich nehme an das du dir den namen des herren der dir gesagt hat das du dann kein geld bekommst nicht gemerkt hast.du kannst ihn wegen nötigung und amtsmißbrauch anzeigen.sollten sie dir einen ablehnungsbescheid schicken oder euch zu einer eäg rechnen,dann klage beim sozialgericht,das habe ich auch getan,es hat lange gedauert und du mußt viele nerven lassen,aber ich habe gewonnen.nur mut und lass dich von den är..... nicht kaputt machen.
Gruß Andrea
richtig hast du gehandelt,ich nehme an das du dir den namen des herren der dir gesagt hat das du dann kein geld bekommst nicht gemerkt hast.du kannst ihn wegen nötigung und amtsmißbrauch anzeigen.sollten sie dir einen ablehnungsbescheid schicken oder euch zu einer eäg rechnen,dann klage beim sozialgericht,das habe ich auch getan,es hat lange gedauert und du mußt viele nerven lassen,aber ich habe gewonnen.nur mut und lass dich von den är..... nicht kaputt machen.
Gruß Andrea
Andrea030967 hat geschrieben:hallo Sascha,
richtig hast du gehandelt,ich nehme an das du dir den namen des herren der dir gesagt hat das du dann kein geld bekommst nicht gemerkt hast.du kannst ihn wegen nötigung und amtsmißbrauch anzeigen.sollten sie dir einen ablehnungsbescheid schicken oder euch zu einer eäg rechnen,dann klage beim sozialgericht,das habe ich auch getan,es hat lange gedauert und du mußt viele nerven lassen,aber ich habe gewonnen.nur mut und lass dich von den är..... nicht kaputt machen.
Gruß Andrea
Hi,
ich hab den Namen natürlich:=) Soll ich den echt anzeigen? Was würde mir das bringen?
Gruß Sascha
hast du zeugen ? mach eine dienstaufsichtsbeschwerde.Andrea030967 hat geschrieben:hallo Sascha,
richtig hast du gehandelt,ich nehme an das du dir den namen des herren der dir gesagt hat das du dann kein geld bekommst nicht gemerkt hast.du kannst ihn wegen nötigung und amtsmißbrauch anzeigen.sollten sie dir einen ablehnungsbescheid schicken oder euch zu einer eäg rechnen,dann klage beim sozialgericht,das habe ich auch getan,es hat lange gedauert und du mußt viele nerven lassen,aber ich habe gewonnen.nur mut und lass dich von den är..... nicht kaputt machen.
Gruß Andrea
lass dir nicht alles gefallen.
du hast auch rechte nicht nur pflichten !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
mfg dieter
Hallo sawe
das bringt zumindest mal das sich der Knabe beim nächsten Mal normal verhält, wie es sich für einen Menschen im Dienst des Bürgers gehört.
Gruss
Leitfaden Aussendienst,
Datenschutzgerechte Ausgestaltung von Hausbesuchen,
Unter welchen Voraussetzungen ist die Durchführung von Hausbesuchen zulässig ?.
das bringt zumindest mal das sich der Knabe beim nächsten Mal normal verhält, wie es sich für einen Menschen im Dienst des Bürgers gehört.
Gruss
Leitfaden Aussendienst,
Datenschutzgerechte Ausgestaltung von Hausbesuchen,
Unter welchen Voraussetzungen ist die Durchführung von Hausbesuchen zulässig ?.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.