Urlaub

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Ampelfrau79
Beiträge: 13
Registriert: 12.09.2006 18:46

Urlaub

Beitrag von Ampelfrau79 »

Hallo
Ich weis das man 3 Wochen Urlaub bekommen kann als ALG 2er. Ich will ende April bis Pfingsten wegfahren. Wie schnell muss ich denen das mitteilen?? hab am 8.4. meine nächste eingliederungsvereinbarung (bei uns gibts immer nur ein halbes jahr) sollte ich das dort meine Fallmangerin schon sagen??
Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Beitrag von Björn »

ja, würde ich da schon tun, lieber früh als zu spät.. was hast du für gründe es ihr da nicht zu sagen`?
Ampelfrau79
Beiträge: 13
Registriert: 12.09.2006 18:46

Beitrag von Ampelfrau79 »

gibt eigentlich keine Gründe dagegen. Habe fleißig Bewerbungen geschrieben, hab mich immer gemeldet wenn was war usw. Also theoretisch müsste es klar gehen. Hätte ja aber sein können das man das mind. 1-2 monate vorher angeben muss.
Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Beitrag von Björn »

also ich war letztens eine woche weg und hab davor nur angerufen und bescheid gesagt, ging alles klar...
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

Ab dem 1. August 2006 besteht für Arbeitslosengeld II-Empfänger die grundsätzliche Pflicht, an Werktagen unter ihrer angegeben Adresse erreichbar zu sein.
Einem (auswärtigen) Urlaub im In- oder Ausland kann für insgesamt drei Wochen im Jahr genehmigt werden. Der Urlaubswunsch muss etwa eine Woche vor der geplanten Reise eingereicht werden. Eine Zustimmung hängt davon ab, ob für den geplanten Zeitraum konkrete Eingliederungsaktivitäten oder Vermittlungsvorschläge vorliegen. Nach Beendigung des Urlaubs besteht in der Regel eine unverzügliche Meldepflicht beim zuständigen Träger der Grundsicherung. Wer sich ohne Zustimmung von seinem Wohnort entfernt, muss damit rechnen, dass die Leistungen gestrichen und auch zurückgefordert werden. Das Gleiche gilt, wenn keine oder eine verspätete Rückmeldung erfolgt oder die maximale Urlaubsdauer von drei Wochen überschritten wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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