Hallo...
wie ich gerade erfahren habe, gibt es diesen Schein nicht in allen Bundesländern...komisch
Jetzt zu meiner Frage.
Wenn ich einen Anwalt mit einer Überzahlungssache seitens der ARGE damit beauftragt habe, dieser es auch gut über die bühne gebracht hat ( musste nix nachzahlen ), ABER: im Nachhinein 166.- Euro Honorar & Kommunikat.-kosten haben will? Was nützt denn da der Beratungsschein ?
Oder ist es Dummfang? Wer kann mir Auskunft geben darüber??
PS: die forderung von der arge war 155.- euro
danke, ladyguenes
> Allg. Frage zum Beratungsschein beim Anwalt <
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Hallo,
das finde ich aber sehr sehr komisch. Da würde ich ja aber mal beim Anwalt nachfragen. Hier in NRW ist das so, dass man gar nichts bezahlen muss. Nur bei einer strafrechtlichen Sache. Bis Du sicher, dass es bei Euch nicht so etwas ähnliches gibt. Der Rechtsanwalt hätte doch vorher richtig beraten sollen. Frage nochmal nach.
Viel Glück
Ellichen
das finde ich aber sehr sehr komisch. Da würde ich ja aber mal beim Anwalt nachfragen. Hier in NRW ist das so, dass man gar nichts bezahlen muss. Nur bei einer strafrechtlichen Sache. Bis Du sicher, dass es bei Euch nicht so etwas ähnliches gibt. Der Rechtsanwalt hätte doch vorher richtig beraten sollen. Frage nochmal nach.
Viel Glück
Ellichen
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