hallo,
mein sohn macht einen externen schulabschluss. muss also zu hause lernen, im sommer ist dann prüfung. da es zu hause nur noch stress gibt, will er ausziehen. muss er zum arbeitsamt gehen und sich arbeitslos melden damit er harz 4 bekommt? werden dort die wohn- und lebendkosten übernommen? bekommt er weiterhin kindergeld?
wer kann mir da helfen, den richtigen weg zu gehen, damit ich keinen fehler mache?
liebe grüße, jess
Mein Sohn wird im Feb. 18 J. kein Geld will eigene wohnung?!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo jess,
wenn er fdertig ist mit seinen Prüfung, und er nicht übernommen wird oder ähnliches ist er doch arbeitslos ist doch richtig oder????
Also muss er sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden.
Normalerweise nach einer Ausbildung hat er erst mal Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber da du sagstest es ist was externes, gehe ich davon aus, das er dafür kein Geld bekommen hat, also auch nichts eingezahlt hat.
Ich würde mich an eurer Stelle sehr beeilen, ihr habt bestimmt schon gehört vom neuen Gesetz das Unter 25 jährige nicht mehr aussziehen dürfen.
Dieses gilt noch nicht, wird aber gerne schon von vielen Ämtern "gebraucht".
Vorgang:
Wohnung suchen (im Hartz bereich) kann euch erst sagen wie viel,wenn du nochmals schreibst wo du herkommst.
mit den Angeboten zum Amt laufen, die entscheiden denn ob ihr sie bekommt oder nicht.
Dein Sohn wird der Regelsatz von 345 Euro gezahlt + Mietkosten (warm)
den Strom ist vom regelsatz selber zu bezahlen, also von den 345 Euro.
Telefon sowie Internet auch. Übrigens gibt es bei der Telekom einen "Hartz Tarif" da ist die grundgebühr zur hälfte gesenkt worden.
Das Arbeitsamt zahlt auch keine Kautionen oder Genossenschaftsanteile.
das einzigste was sie machen "können" ist eine zinslosen Darlehen zu übernehmen, das können sie müssen aber nicht.
Der Umzug wird auch in keinster Weise vom Amt bezahlt, nur wenn es sich um einen beruflichen Umzug handeln würde.
Die Antragsdauer beträgt 6 Wochen. Aber stellt euch bitte auf weitaus mehr ein, bei mir waren es 3 Monate.
Sollte er noch Kindergeld bekommen, gilt dies als direktes Einkommen und wird angerechnet werden.
Falls noch Fragen sind, einfach raus damit
Gruß Daniel
wenn er fdertig ist mit seinen Prüfung, und er nicht übernommen wird oder ähnliches ist er doch arbeitslos ist doch richtig oder????
Also muss er sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden.
Normalerweise nach einer Ausbildung hat er erst mal Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber da du sagstest es ist was externes, gehe ich davon aus, das er dafür kein Geld bekommen hat, also auch nichts eingezahlt hat.
Ich würde mich an eurer Stelle sehr beeilen, ihr habt bestimmt schon gehört vom neuen Gesetz das Unter 25 jährige nicht mehr aussziehen dürfen.
Dieses gilt noch nicht, wird aber gerne schon von vielen Ämtern "gebraucht".
Vorgang:
Wohnung suchen (im Hartz bereich) kann euch erst sagen wie viel,wenn du nochmals schreibst wo du herkommst.
mit den Angeboten zum Amt laufen, die entscheiden denn ob ihr sie bekommt oder nicht.
Dein Sohn wird der Regelsatz von 345 Euro gezahlt + Mietkosten (warm)
den Strom ist vom regelsatz selber zu bezahlen, also von den 345 Euro.
Telefon sowie Internet auch. Übrigens gibt es bei der Telekom einen "Hartz Tarif" da ist die grundgebühr zur hälfte gesenkt worden.
Das Arbeitsamt zahlt auch keine Kautionen oder Genossenschaftsanteile.
das einzigste was sie machen "können" ist eine zinslosen Darlehen zu übernehmen, das können sie müssen aber nicht.
Der Umzug wird auch in keinster Weise vom Amt bezahlt, nur wenn es sich um einen beruflichen Umzug handeln würde.
Die Antragsdauer beträgt 6 Wochen. Aber stellt euch bitte auf weitaus mehr ein, bei mir waren es 3 Monate.
Sollte er noch Kindergeld bekommen, gilt dies als direktes Einkommen und wird angerechnet werden.
Falls noch Fragen sind, einfach raus damit
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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danke für deine ausführliche nachricht;-)
er geht auf eine externe schule und macht seinen hauptschulabschluss nach. er bekommt kein geld und zahlt auch keines dafür. kann er sich auch trotzdem arbeitslos melden und eine wohnung beantragen obwohl er noch keine 18 jahre ist (wird er am 8. februar 2006)
wir wohnen in quickborn kreis pinneberg, schleswig- holstein.
der arbeitsberater hat mir mal gesagt, um weiterhin kindergeld zu bekommen muss er sich vor dem 18 lebensjahr arbeitslos melden??
klasse, dass man hier wenigstens ein wenig hilfe bekommt, DANKE
liebe grüße, jess
er geht auf eine externe schule und macht seinen hauptschulabschluss nach. er bekommt kein geld und zahlt auch keines dafür. kann er sich auch trotzdem arbeitslos melden und eine wohnung beantragen obwohl er noch keine 18 jahre ist (wird er am 8. februar 2006)
wir wohnen in quickborn kreis pinneberg, schleswig- holstein.
der arbeitsberater hat mir mal gesagt, um weiterhin kindergeld zu bekommen muss er sich vor dem 18 lebensjahr arbeitslos melden??
klasse, dass man hier wenigstens ein wenig hilfe bekommt, DANKE
liebe grüße, jess
Weil es wirklich zur sache geht....
Hallo ihrs ...
also es gibt wirklich nur noch eine Chance :
erste miete selber zahlen ... Fakten schaffen und dann den Hartz Antrag vor dem 01.04.2006 !!!!!!!!!!!!!!!!!!
alles andere ist ne Ilusion...weil das werden die blocken ohne ende (und tun es schon )....
Gruss aus AC
-US-
also es gibt wirklich nur noch eine Chance :
erste miete selber zahlen ... Fakten schaffen und dann den Hartz Antrag vor dem 01.04.2006 !!!!!!!!!!!!!!!!!!
alles andere ist ne Ilusion...weil das werden die blocken ohne ende (und tun es schon )....
Gruss aus AC
-US-