Sanktion... Widerspruch?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Sanktion... Widerspruch?

Beitrag von Björn »

Hallo, habe das problem, dass ich eine 100%ige sanktion bekommen habe und mir nur noch 109€ lebensmittelgutschein zusteht...

und zwar:

war bei der arge und sollte bewerbungsnachweise vorlegen, gesagt - getan. die frau das auch kopiert.

so, nun fragte die frau, ob ich einen bewerbungskostenantrag dabei hätte - ja, hatte ich.

auflistung auf dem falschen zettel gemacht und sie sagte, ich solle das doch zuhause umtragen und den antrag dann einreichen..

gut, zuhause sehe ich, dass der antrag ein jahr gültig ist und dachte mir, dass ich noch ein paar bewerbungen sammeln werde und es dann einreiche (ist doch meine sache, WANN ich bewerbungskosten beantrage, oder nicht)

nun ja, jetzt bekomme ich einen brief mit der oben genannten sanktion, da ich ja angeblich keine nachweise vorgelegt hatte, hmmm...

beim letzten mal habe ich meinen bewerbungskostenantrag auch nicht abgegeben, da ich den verschludert hatte. war halt mein pech und arge hat sich bestimmt auch gefreut, dass sie keine bewerbungskosten erstatten müssen.

nur gut, dass meine freundin mit im büro war, als ich da war und sie sich die liste kopiert hat...

kann ich da widerspruch einlegen?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Björn
Klar, da legst Du Widerspruch ein, schilderst den Sachverhalt und Deine Freundin gibst Du als Zeugin an. Sie war dabei und kann bestätigen das Deine Bewerbungsnachweise vorlagen und fotokopiert wurden. Das es ein verkehrter Zettel war ist unerheblich.
Es geht bei der mangelnden Mitwirkung, die als Sanktionsgrund angegeben wird nicht darum in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt Du eine Kostenerstattung geltend machst sondern einzig und alleine um Vorlage von Bewerbungsnachweisen. Die hast Du vorgelegt (was durch die Kopien nachweisbar ist) und somit gibt es keinen Grund irgendwas zu kürzen/streichen.
Das ist mal wieder ein Beispiel von Schikane, Sparwut und Statistik-Kosmetik. Da bist Du schon sparsam im Umgang mit den ach so wertvollen Formularen und möchtest warten bis der Bogen voll ist und dann wird das zum existenzbedrohenden Nachteil ausgelegt.
Viel Ergolg und Glück beim Hinwegfegen dieser Ungerechtigkeit.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Auch meine Meinung, sofort Widerspruch!!! Vorm Sozialgericht sehen die dann "alt" aus! Und ich würde dem Ganzen noch Eins oben drauf setzen und würde die Bewerbungskosten trotz abgelaufenem Jahr noch beantragen. Meinetwegen unter Überprüfungsantrag $44 SGB XII. Ein Versuch ist es Wert! Und wenn die Dich so schikanieren, dann kannst Du denen ruhig auch ein bisschen Arbeit machen. Auch wenns abgelehnt wird, müssen sie es bearbeiten und Du kannst die ruhig genau so schikanieren.
Typisch Unterschrift Arge!!! Frechheit!
Gruß und trotzdem schöne Ostern, buxi
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo Björn ...

Kann es ein dass du im Monat soundso viele Bewerbungen vorlegen musst ?
Und vielleicht dehalb die Sanktion kassiert hast weil du die Bewerbungen gesammelt hast für die Bewerbungskosten?
Nur mal vorsichtig nachfrag :?
LG
Silvia
Jens
Beiträge: 56
Registriert: 09.12.2005 15:23

Beitrag von Jens »

Kann es ein dass du im Monat soundso viele Bewerbungen vorlegen musst ?
Eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen schreiben, sowas ist doch total Schwachsinnig. Das führt nur dazu das die Leute überall eine Standartbewerbung hinschicken weil sie sowieso wissen das sie nicht genommen werden. Dem Amt kann man dann aber brav 10 Absagen pro Monat präsentieren. Die Sachbearbeiter sollten den Leuten mehr Vertrauen dann würden es umgekehrt die Leute auch tun.
Aber in deren Augen ist man ja nur der nur der "arbeitsunwillige Sozialschmarotzer" der auf Schritt und Tritt kontrolliert werden muss.
Und genau darin sehen sie ihre Aufgabe, anstatt den Leuten bei der Arbeitsuche zu helfen.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Jens
Geh doch einfach mal davon aus das dieser ganze Schwachsinn nicht auf dem Mist der SB gewachsen ist sondern seine Wurzeln ganz woanders hat.
Dann wirst Du sicher erkennen das nicht die Person hinter dem Schreibtisch Dich zu seinem persönlichen Lieblingsfeind erkoren hat sondern ganz andere. Und vielleicht hast Du genau bei denen mal das Kreuzchen bei der letzten Wahl gemacht.
Gruss
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