anrechnung partnereinkommen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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strike
Beiträge: 4
Registriert: 13.01.2006 21:24

anrechnung partnereinkommen

Beitrag von strike »

mein freund und ich sind hartz4 bezieher,nun werde ich am 23.1 einen 3/4 job annehmen.cerdiene dann 900.- brutto.
meine frage ist nun was passiert mit der miete(zahlt ja noch das arbeitsamt) und wieviel wird meinem freund abgezogen?
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo Strike,

Nur feste Lebenspartner müssen zahlen

Darmstadt · Einkommen und Vermögen eines Lebenspartners dürfen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) nur unter strengen Bedingungen berücksichtigt werden. Voraussetzung sei, dass die Betroffenen in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebten, stellte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in zwei am Mittwoch veröffentlichten Entscheidungen klar. Das Zusammenleben mit einer gemeinsamen Meldeanschrift sei dafür noch kein ausreichender Anhaltspunkt.

Laut der beiden rechtskräftigen Beschlüsse handelt es sich nur dann um eine eheähnliche Gemeinschaft, wenn das Zusammenleben auf Dauer angelegt ist und über eine reine Haushalts- und Wohngemeinschaft hinausgeht. Dabei müssen die Behörden berücksichtigen, wie ernsthaft und kontinuierlich die Beziehung der Betroffenen ist und ob Anzeichen wie die gemeinsame Versorgung von Angehörigen auf ein gegenseitiges Einstehen hindeuten. Zudem dürfe sich die Prüfung nicht auf einen länger zurückliegenden Hausbesuch stützen. dpa

Az.:L 7 AS 1/05 ER und L 7 AS 18/05 ER

Solltet ihr also schon längerfristig zusammenwohnen oder von anfang an euch als eheähnliche Gemeinschaft habt einstufen lassen, kann es sein das dein Einkommen angerechnet wird.

Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
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Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
strike
Beiträge: 4
Registriert: 13.01.2006 21:24

Beitrag von strike »

danke erstmal für deine antwort!
wir wohnen seit dem 1.10.2005 zusammen...
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo nochmal,

seit 01.10.2005 na das ist aber noch nicht lange. Was habt ihr denn im Antrag ausgefüllt??? Wäre schön wenn du das nochmal schreibst, würde mich interessieren.

Daniel
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strike
Beiträge: 4
Registriert: 13.01.2006 21:24

Beitrag von strike »

ja nur das wir zusammen ziehen am 1.10. das war seine wohnung und ich bin da eingezogen.
und dann wurden wir als eheähnliche gemeinschaft eingestuft. bekommen jeweils 311.-
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