Bin ich ALG 2 bedürftig?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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tommytom
Beiträge: 4
Registriert: 20.03.2008 16:52

Bin ich ALG 2 bedürftig?

Beitrag von tommytom »

Hallo,

Meine Situation kurz und knapp:

Ausbildung fertig, hatte keine Vergütung, deswegen kein Anspruch auf ALG 1

Ich hab mir jetzt mal nen Antrag auf ALG 2 geholt, aber ich bezweifle, ob ich da überhaupt was bekomme.

Ich hab ein paar Bausparer, ein Sparkonto.
Wohne in meinem Elternhaus, wobei das an meinem Bruder überschrieben wurde, ich aber keine Miete zahle.

Habe ich bei diesen Vorraussetzungen überhaupt eine Chance auf ALG 2?

Schon mal danke :P
Jens
Beiträge: 56
Registriert: 09.12.2005 15:23

Beitrag von Jens »

Du musst dein eigenen Haushalt führen, also komplett getrennt von den Eltern wohnen. Am besten eigene Wohnung /Etage im Haus.
Darfst also nicht bei den Eltern essen, die wäsche waschen lassern usw.
Von deinen Eltern lässt Dir noch ne Erklärung schreiben das sie dich nicht finanziell unterstützen.
Wenn dann nicht allzuviel auf dein Sparkonto ist,dann müsstest eigentlich die 347 Euro bekommen.
tommytom
Beiträge: 4
Registriert: 20.03.2008 16:52

Beitrag von tommytom »

Auch wenn ich so ca. 7000 Euro Vermögen bei Bausparern, Sparkonto etc. hab?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo tommytom
An Vermögen kannst Du pro Lebensjahr 150 € „zwangsverwertungsfrei“ haben. Wenn Du für Altersvorsorge was festgelegt hast und da nicht vor Erreichen des Rentenalters drankannst kommen dann noch mal 250 € pro Lebensjahr dazu. Dann noch für notwendige Anschaffungen 750 €.
Genaueres zu Vermögen kannst Du in den aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II bei § 12 nachlesen.
Auch wenn Du keine Miete an den vermietenden Bruder zahlst musst Du doch wohl auch z.B. heizen, verbrauchst Wasser und entsorgst Deinen Müll. Diese Kosten sind Kosten der Unterkunft, genauso wie eine Miete und werden übernommen. Nachweis durch eine Aufstellung was in welcher Höhe Du zahlst dürfte genügen. Aber Vorsicht. Es wird vermutet werden das Dich der Bruder auch sonstwie unterstützt/könnte. Das muss er aber nicht und dieser Vermutung widerspricht man dann halt.
Lebt er mit im selben Haus empfiehlt sich ein Untermietvertrag und sichtbar getrennte Haushaltsführung.
Lebst Du alleine in dem Haus? Vermute mal nicht denn es gibt nur wenige Häuser mit der Fläche von 50qm die bei Einzelpersonen als angemessen anerkannt werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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