Nebenkostenerhöhung 2008 ARGE zahlt erst ab MAi??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Danni
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Nebenkostenerhöhung 2008 ARGE zahlt erst ab MAi??

Beitrag von Danni »

Hallo,
wir haben vom Vermieter eine Nebenostenerhöhung von 45 € ab Januar bekommen, habe den Antrag an die ARGE geschickt, Rückantwort : Beim nächsten Antrag wird geprüft und erst ab dann wird evtl. übernommen, also ab Mai bei uns. Ist das rechtens?
Außerdem noch eine Frage:
Bei einer Bekannten in NRW wird monatlich eine "Sonderzahlung" für KFZ Haftplicht gezahlt 12 €, bei uns in Bayern nicht, obwohl ich die Kosten immer mitangeben.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
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DjTermi
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Re: Nebenkostenerhöhung 2008 ARGE zahlt erst ab MAi??

Beitrag von DjTermi »

Danni hat geschrieben: Beim nächsten Antrag wird geprüft und erst ab dann wird evtl. übernommen,
So steht das bei euch als Antwort drin ?
Danni hat geschrieben:
Bei einer Bekannten in NRW wird monatlich eine "Sonderzahlung" für KFZ Haftplicht gezahlt 12 €, bei uns in Bayern nicht, obwohl ich die Kosten immer mitangeben.
Da würde ich dann mal ein Brief schreiben warum die Kosten denn nicht übernommen werden. Auf die begründung würde ich mal gespannt sein.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Danni
Beiträge: 2
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Beitrag von Danni »

Hallo,
das wurde mir telefonisch durch die Mitarbeiterin mitgeteilt, weil ich nach 1 Monat nachgefragt habe. Bis zur Gewährung müssen wir es selber tragen und es wird nicht rückwirkend übernommen!

Aber, mein Mann hat 12,6 zuviel verdient bei einem einmaligen Nebenjob, da konnte der Zuflussmonat dann ganz schnell geändert werden.

Also steht einen die anteilige Übernahme für KFz- Haftpflicht zu??
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Danni hat geschrieben:Hallo,
das wurde mir telefonisch durch die Mitarbeiterin mitgeteilt, weil ich nach 1 Monat nachgefragt habe. Bis zur Gewährung müssen wir es selber tragen und es wird nicht rückwirkend übernommen!
Sowas bespricht man nicht am Telefon, man lässte es sich Schriftlich geben. Schreibe ein Brief warum das nicht gezahlt wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

und beziehe dich im Brief auf das Telefonat Datum und Name der SB !!!
Das kann a nicht sein oder ????
LG
Silvia
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