Weil Stromanbieter gewechselt, Drohung von kompletter Sperre

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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susu1828
Beiträge: 32
Registriert: 06.03.2007 23:45

Weil Stromanbieter gewechselt, Drohung von kompletter Sperre

Beitrag von susu1828 »

Hallo alle zusammen,

ein Freund von mir hat letztes Jahr denn Stromanbieter gewechselt um Geld zu sparen.
Nun hat er einen Termin für eine Anhörung von der ARGE bekommen und ihm gleichzeitig damit gedroht das er eine komplette Sperre bekommt, weil er das nicht gemeldet hat.
Strom muß man doch von der Regelleistung bezahlen oder seh ich das jetzt falsch?
Dann kann es doch der ARGE egal sein zu welchen Stromanbieter er wechselt, zumal der nun günstiger als der alte ist.
Wäre schön eure Meinung dazu zu hören.

Mfg

Susi
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Heizt Dein Freund mit Strom? Wenn nicht, kann das wohl nur ein Witz oder ein Versehen sein! Beim Haushaltsstrom ist es das Gleiche wie bei Telefon oder PC. Das zahlt jeder aus seinem eigenen Regelsatz und darf sich auch somit selbst aussuchen bei welchem Anbieter er Kunde ist, ohne daß es die Arge etwas angeht. Ich habe genau vor einem Jahr auch den Stromanbieter gewechselt und darüber keine Mitteilung an die Arge gemacht. Wenn Du von Telecom zu Acor wechselst musst Du auch keine Meldung machen.
Auf welchen Gesetzestext oder Paragraphen begründet denn die Arge diese dubiose Anhörung?
Meiner Meinung nach ist Dein Freund zu keiner Anhörung in dieser Sache verpflichtet. Sicherheitshalber sollte ein Anwalt darüber Auskunft geben. Manche machen das direkt telefonisch ohne Termin und Beratergutschein.
Einfach mal ins Branchenverzeichnis schauen und durchtelefonieren.
Gruß buxi
susu1828
Beiträge: 32
Registriert: 06.03.2007 23:45

Beitrag von susu1828 »

Hallo Buxi,

nein er heizt mit Gas, deshalb wundert mich das auch.
Abgesehen davon haben wir auch festgestellt, daß sein Bescheid anscheinend falsch war.
Er bekommt von der ARGE im Monat 730 €. Laut Hartz 4 Rechner müssten es aber ca. 780 € sein.
Da sieht man doch mal wieder das alles willkürlich ist.

Gruß

Susi
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Wenn ihr den Verdacht habt, daß die Berechnung falsch ist, dann legt vorsorglich Widerspruch gegen den Bescheid ein. die Frist hierfür ist ein Monat nach der Zustellung des Bescheids. Seit ihr schon darüber, könnt Ihr einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGBXII stellen.
Ihr müsst aber der Sache auf den Grund gehen, an welcher Stelle falsch berechnet wurde. Das braucht Ihr für die Begründung. Vergleicht die Beträge, die das Amt ausgerechnet hat zu den einzelnen Positionen mit den Beträgen des Hartz4 Rechners.
Wehrt euch gegen diese Willkür!
Gruß buxi
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