Fernstudium

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
karfunkel
Beiträge: 17
Registriert: 09.07.2006 17:50

Fernstudium

Beitrag von karfunkel »

Hallo!
Ich möchte mich gerne für ein Fernstudium einschreiben.
Dass die Arge davon nichts übernimmt, kann ich mir denken, meine Frage ist Folgende:
Das Studium wird ca. 150 EUR im Monat kosten.
Ich verdiene freiberuflich zwischen 300 und 600 EUR im Monat dazu.
Ob es möglich ist, die 150Euro für das Fernstudium als Freibetrag (zusätzlich zu den üblichen 100EUR) "angerechnet" zu bekommen...?
Bzw. einfach nicht auf die 347 Euro angerechnet zu bekommen?

Wenn das nicht geht, sieht es schlecht aus, diesen Plan tatsächlich in die Realität umzusetzen.

Danke für eure Antworten!
karfunkel
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo karfunkel
Für was Du Dein Geld ausgibst ist ARGE egal, gefördert wird eh´ nicht.
Könnte der Kurs irgendwie als Werbekosten in die freiberufliche Tätigkeit gepackt werden?

"Kreativer" Vorschlag:
Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe schenkst Du jemanden etwas freiberuflich, der zahlt die Kursgebühren (Direktüberweisung) im betreffenden Monat, als Gegengeschenk.
-
Da im Regelbedarf nichts für Bildung vorgesehen ist wäre auch eine zweckgebundene Einnahme denkbar.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
karfunkel
Beiträge: 17
Registriert: 09.07.2006 17:50

Beitrag von karfunkel »

Hallo Melinde!

Vielen Dank für Deine Antwort!

Das wird leider schwierig mit der Nachbarschaftshilfe, da ich freiberuflich in der Sozialforschung arbeite und ich nicht glaube, dass mir jemand Geld gibt dafür, dass ich ihn interviewe! ((O;

Ich bin eigentlich auch Schauspieler und Fernstudientechnisch möchte ich Webdesign machen- das könnte höchstens plausibel klingen insofern, als ich ja meine eigene (wichtige!) Internetpräsenz somit selbst machen könnte irgendwann- also jetzt im Bezug auf Werbungskosten. Aber so wirklich und ganz einleuchtend ists auch nicht, ne?

Wäre es denn im Falle von Werbungskosten auf die 100 Euro Freibetrag draufzurechnen?Oder abzusetzen vom monatlichen Einkommen?

Ich blick langsam nicht mhr durch.

Ich möchts ja nicht bezahlt bekommen. Nur die Chance haben, es zu machen mit dem Geld, das ich ohnehin dazu verdiene um längerfristog eben nicht mehr auf die Arge angewiesen zu sein. Hachseufz.

Viele Grüsse,
karfunkel
karfunkel
Beiträge: 17
Registriert: 09.07.2006 17:50

Beitrag von karfunkel »

PS: Noch ne Frage zur zweckgebundenen Einnahme- kann mir ein Arbeitgeber mein Gehalt als zweckgebundene Einnahme überweisen, so rein theoretisch...?
Antworten