nachzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Gandolf
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nachzahlung

Beitrag von Gandolf »

hallo

theoretischer fall.
ich reiche am 29.2 meine rechnung ein das ich 200 euro heizkosten nachzahlen muß.
am 4.3 melde ich mich vom alg2 ab da ich beispielsweise das land verlasse weil ich dort ein angebot auf einen job habe (ist aber noch nichtmal 100% sicher).
habe ich dann noch anspruch drauf das diese nachzahlung gezahlt wird oder können sie sinngemäß sagen "jetzt haben sie ja wieder einen job..zahlen sie es selber"?
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Die Nachzahlung kann nur übernommen werden, wenn Du in dem Monat der Fälligkeit bedürftig bist.
So mein ich es gehört zu haben...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gandolf
Beiträge: 33
Registriert: 13.02.2008 12:22

Beitrag von Gandolf »

na das wär ich ja theoretisch so gewesen, ist ja aus dem feb.
außerdem betrifft es ja den ohnehin den zeitraum der bedürftigkeit.
obendrein ist ja noch nichtmal klar ob ich überhaupt wieder einkommen habe.
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Ralf Hagelstein
Site Admin
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Gandolf,

theoretisch fällt die Zahlung zum genannten Zahlungstermin an, liegt dieser ausserhalb des Leistungszeitraumes, könnte ein SB auf die Idee kommen, nicht zu leisten... :wink:
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Gandolf
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Beitrag von Gandolf »

sowas in der form befürchte ich nämlich :(
Andrea030967
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Registriert: 14.03.2006 16:56

Beitrag von Andrea030967 »

Hallo,

die nachzahlung ist doch für den zeitraum als du bedürftig warst,das sind die kosten die sie dir zu wenig gezahlt haben,also müssen sie die nachzahlung übernehmen.es gibt einen bestimmten satz an summe ( bei jeder wohnung anders)die du ausschöpfen kanst,wird diese unterschritten,muß nachgezahlt werden.es sei den du hatten unnatürlich hohe heizkosten weil du die heizung sommer wie winter auf voll hattest,oder jeden tag 5x geduscht hast,oder euer hausmeister einen wahnsinns stundenlohn hat.

liebe grüße Andrea
Gandolf
Beiträge: 33
Registriert: 13.02.2008 12:22

Beitrag von Gandolf »

weist du das sicher?
ich sehe das theoretisch auch so (ist ja auch richtig).
aber man kennt die "herren" dort ja ;)
Andrea030967
Beiträge: 12
Registriert: 14.03.2006 16:56

Beitrag von Andrea030967 »

Hallo,

wenns abgelehnt wird,klagen und drauf ankommen lassen,ich bin zu 100% sicher das Recht gesprochen wird.Das Amt muß endlich mal begreifen das sie nicht "GOTT" sind.
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