Neue Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Gandolf
Beiträge: 33
Registriert: 13.02.2008 12:22

Neue Wohnung

Beitrag von Gandolf »

Ich spiele mit dem Gedanken zu meinem Vater ins Haus zu ziehen in eine eigene Wohnung.
Gibt das Probleme wenn der Vermiter ein Familienangehöriger ist?
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Wenn Du ein Mietvertrag bekommst nöö
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gandolf
Beiträge: 33
Registriert: 13.02.2008 12:22

Beitrag von Gandolf »

gibt es eigentlich eine einkommensgrenze der eltern?
also das der staat sich die leitungen bei den eltern wiederholt?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Gandolf
Wenn Du als ganz normaler Mieter eine Wohnung im Haus der Eltern bewohnst und ansonsten Deinen eigenen Haushalt führst bildet ihr keine Haushaltsgemeinschaft.
Unterhalt von den Eltern oder eine Rückforderung von Leistungen kann nicht verlangt werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gandolf
Beiträge: 33
Registriert: 13.02.2008 12:22

Beitrag von Gandolf »

bist du dir da sicher mit dem zweiten punkt?
selbst wenn die eltern reich wären?
ich dachete es gibt da haftungen innerhalb der familie?
wenn mein vater arm ist und ich reich, dachte ich mal gelesen zu haben das ich in diesem fall auch pflegekosten usw in rechnung gestellt bekommen könnte.
Gandolf
Beiträge: 33
Registriert: 13.02.2008 12:22

Beitrag von Gandolf »

hab mal kurz im web recherchiert.
schau mal hier
http://www.brigitte.de/frau/familie/rec ... osseltern/
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Gandolf
Das mit dem Unterhalt zwischen Angehörigen wie es in der alten Sozialhilfe war gilt im SGB II nicht mehr. ([url=uhttp://www.bag-shi.de/info_mat/downloads/geset ... I.pdf/view]mal zum vergleichen hier[/url])
Du lebst doch dann in einem eigenen Haushalt und nicht in dem der Eltern, ihr bildet keine Bedarfsgemeinschaft nach SGB II § 7 und Du wirst nicht finanziell von ihnen unterstützt. Im Kindes-Unterhaltsrecht gelten wieder andere Regelungen und ggf. können Großeltern da herangezogen werden.
Gruss
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