Ich spiele mit dem Gedanken zu meinem Vater ins Haus zu ziehen in eine eigene Wohnung.
Gibt das Probleme wenn der Vermiter ein Familienangehöriger ist?
Neue Wohnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Wenn Du ein Mietvertrag bekommst nöö
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo Gandolf
Wenn Du als ganz normaler Mieter eine Wohnung im Haus der Eltern bewohnst und ansonsten Deinen eigenen Haushalt führst bildet ihr keine Haushaltsgemeinschaft.
Unterhalt von den Eltern oder eine Rückforderung von Leistungen kann nicht verlangt werden.
Gruss
Wenn Du als ganz normaler Mieter eine Wohnung im Haus der Eltern bewohnst und ansonsten Deinen eigenen Haushalt führst bildet ihr keine Haushaltsgemeinschaft.
Unterhalt von den Eltern oder eine Rückforderung von Leistungen kann nicht verlangt werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
hab mal kurz im web recherchiert.
schau mal hier
http://www.brigitte.de/frau/familie/rec ... osseltern/
schau mal hier
http://www.brigitte.de/frau/familie/rec ... osseltern/
Hallo Gandolf
Das mit dem Unterhalt zwischen Angehörigen wie es in der alten Sozialhilfe war gilt im SGB II nicht mehr. ([url=uhttp://www.bag-shi.de/info_mat/downloads/geset ... I.pdf/view]mal zum vergleichen hier[/url])
Du lebst doch dann in einem eigenen Haushalt und nicht in dem der Eltern, ihr bildet keine Bedarfsgemeinschaft nach SGB II § 7 und Du wirst nicht finanziell von ihnen unterstützt. Im Kindes-Unterhaltsrecht gelten wieder andere Regelungen und ggf. können Großeltern da herangezogen werden.
Gruss
Das mit dem Unterhalt zwischen Angehörigen wie es in der alten Sozialhilfe war gilt im SGB II nicht mehr. ([url=uhttp://www.bag-shi.de/info_mat/downloads/geset ... I.pdf/view]mal zum vergleichen hier[/url])
Du lebst doch dann in einem eigenen Haushalt und nicht in dem der Eltern, ihr bildet keine Bedarfsgemeinschaft nach SGB II § 7 und Du wirst nicht finanziell von ihnen unterstützt. Im Kindes-Unterhaltsrecht gelten wieder andere Regelungen und ggf. können Großeltern da herangezogen werden.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.