hallo bin neu hier und ich hoffe ihr könnt mir helfen
also ich habe ne sehr gute freundin und wir wohnen beide in getrennten haushalten
wir planen aber zusammen zu ziehen um kosten zu sparen. sie ist hartz4 empfängerin und ich arbeite und habe ein geregeltes einkommen.
können wir ein wohngemeinschaft angeben?? wenn ja was muss man be-
achten?? ihr hartz4 wird mit sicherheit gestrichen wenn wir in einer wohnung wohnen weil das dann wieder als eheähnliche gemeinschaft gilt.
wir sind definitiv nicht zusammen aber das muss man bei den beknackten ja beweisen nur wie??
dank im vorraus bye bye
gemeinsame wohnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hall hendrik,
also erstmal müßt ihr garnichts beweisen, es kann durchaus sein, das irgendwann mal nen "Kontrollgang" gemacht wird, aber da ihr ja nun wirklich ne WG seit, dürfte das ja kein Problem sein!!!
Zu beachten in diesen Sinne in ne ganze Menge.
Solltet ihr beim Amt, ne Wohngemeinschaft angeben, müßt ihr auch Regeln einhalten. Da sie Hartz 4 bekommt, und du arbeitest, spielt das bei einer WG keine Rolle. Es wird also nichts angerechnet oder so.
Jeder hat sein Wohnraum zu Verfügung, das heißt deine gute Bekannte bekommt denn die hälfte der zu zahlenden Miete überwiesen. Du zahlst die andere hälfte. Wenn du also der Hauptmieter wärst, hat sie dir die hälfte Geld zu zahlen und du überweißt die gesamte Miete an den Vermieter. Fertig.
Ihr müßt eure eigenen Zimmer haben, das heißt auch natürlich jeder sein eigenes Bett.Des weiteren hat jeder seine eigenen Schränke für Sachen ect. In der Küche habt ihr getrennte Schränke für Geschirr,Tassen usw. das gleiche gilt für den Kühlschrank, jeder hat seine eigenen Fächer.
Das Badezimmer ist nutzungsbedingt natürlich nicht zu teilen und wird von euch beiden benutzt. Jedoch bitte auch da vorsichtig sein, vor kurzem wurde geschrieben, das ein Kontrolleur, aufgrund zweier Zahnbürsten in einen Becher euaf eine eheähnliche Gemeinschaft entschieden hat. Also wäre es ratsam dies auch im Badezimmer schön alles zu trennen.
Eine eheähnliche Gemeinschaft beginnt auch schon denn wenn du sie in irgendeiner Weise unterstützt (z.b.Geld oder Einkäufe) also vorsicht.
Wichtig sein noch zu erwähnen, sollte das Amt irgendwann mal Indizien darüber finden, das es sich um eine eheähnliche Gemschaft handelt, so geht das Amt davon aus, das seit ihr zusammengezogen seit (Einzugsdatum) ihr schon eine eheähnliche Gemeinschaft führt, und will ab Datum nicht zustehendes Geld zurück haben.
Gruß Daniel
also erstmal müßt ihr garnichts beweisen, es kann durchaus sein, das irgendwann mal nen "Kontrollgang" gemacht wird, aber da ihr ja nun wirklich ne WG seit, dürfte das ja kein Problem sein!!!
Zu beachten in diesen Sinne in ne ganze Menge.
Solltet ihr beim Amt, ne Wohngemeinschaft angeben, müßt ihr auch Regeln einhalten. Da sie Hartz 4 bekommt, und du arbeitest, spielt das bei einer WG keine Rolle. Es wird also nichts angerechnet oder so.
Jeder hat sein Wohnraum zu Verfügung, das heißt deine gute Bekannte bekommt denn die hälfte der zu zahlenden Miete überwiesen. Du zahlst die andere hälfte. Wenn du also der Hauptmieter wärst, hat sie dir die hälfte Geld zu zahlen und du überweißt die gesamte Miete an den Vermieter. Fertig.
Ihr müßt eure eigenen Zimmer haben, das heißt auch natürlich jeder sein eigenes Bett.Des weiteren hat jeder seine eigenen Schränke für Sachen ect. In der Küche habt ihr getrennte Schränke für Geschirr,Tassen usw. das gleiche gilt für den Kühlschrank, jeder hat seine eigenen Fächer.
Das Badezimmer ist nutzungsbedingt natürlich nicht zu teilen und wird von euch beiden benutzt. Jedoch bitte auch da vorsichtig sein, vor kurzem wurde geschrieben, das ein Kontrolleur, aufgrund zweier Zahnbürsten in einen Becher euaf eine eheähnliche Gemeinschaft entschieden hat. Also wäre es ratsam dies auch im Badezimmer schön alles zu trennen.
Eine eheähnliche Gemeinschaft beginnt auch schon denn wenn du sie in irgendeiner Weise unterstützt (z.b.Geld oder Einkäufe) also vorsicht.
Wichtig sein noch zu erwähnen, sollte das Amt irgendwann mal Indizien darüber finden, das es sich um eine eheähnliche Gemschaft handelt, so geht das Amt davon aus, das seit ihr zusammengezogen seit (Einzugsdatum) ihr schon eine eheähnliche Gemeinschaft führt, und will ab Datum nicht zustehendes Geld zurück haben.
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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hendrik27m
- Beiträge: 2
- Registriert: 11.01.2006 03:28
danke für die antwort hat mir erstmal weitergeholfen
wir haben vor eine 4 raum wohnung zu beziehen und ein kinderzimmer
zu meinem schlafzimmer machen.allerdings wollen wir beide als mieter
im mietvertrag stehen und natürlich als wohngemeinschaft eingetragen
sein.sie hat ein kind aber das dürfte wohl keine rolle spielen.na malsehn
wie das läuft.
danke erstmal ich meld mich mal und sage bescheid was so alles passiert ist
wir haben vor eine 4 raum wohnung zu beziehen und ein kinderzimmer
zu meinem schlafzimmer machen.allerdings wollen wir beide als mieter
im mietvertrag stehen und natürlich als wohngemeinschaft eingetragen
sein.sie hat ein kind aber das dürfte wohl keine rolle spielen.na malsehn
wie das läuft.
danke erstmal ich meld mich mal und sage bescheid was so alles passiert ist