[Frage]: Bausparvertrag vorzeitig auflösen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
XelaaleX
Beiträge: 18
Registriert: 23.01.2008 17:47

[Frage]: Bausparvertrag vorzeitig auflösen?

Beitrag von XelaaleX »

Hallo,

ich habe eine Frage zum Bausparvertrag.

Wenn ich den Bausparvertrag vorzeitig kündige und die angesparte Summe auf mein Konto überweisen lasse, wird das dann von der ARGE als Einkommen gewertet oder als Vermögensumwandlung?

Es ist ja nicht so, dass ich eine Summe hinzubekommen habe. Die Summe war ja bereits da und wechselt eigentlich ja nur den "Ort" vom Konto des Bausparvertrages auf das Girokonto.

Weiß jemand, wie damit genau umgegangen wird?

Xel
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hast Du den Bausparvertrag beim Erstantrag angegeben? Wenn ja ist das vermögensumwandlung und kann nicht als Einkommen angerechnet werden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
XelaaleX
Beiträge: 18
Registriert: 23.01.2008 17:47

Beitrag von XelaaleX »

Ja das habe ich. Ist ja auch vorgeschrieben, da es ja zu den Angaben bezüglich der Vermögenswerte gehört.

Ich dank Dir für die Info. Nun können wir das Geld das überwiesen wird, ja einfach weiterüberweisen. Wir liegen ja noch innerhalb der Vermögensfreigrenzen. Und da sich durch die Überweisung auch nicht unsere Bedürftigkeit erhöht, müsste dies ein probates Mittel sein, um die Vermögenswerte zu reduzieren.
Antworten