Betriebskostenabrechnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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bellabo
Beiträge: 6
Registriert: 06.01.2008 15:52
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Betriebskostenabrechnung

Beitrag von bellabo »

Hallo, allerseit, ich mal wieder :)
Ich soll die Betriebskostenabrechnung für 2005 bis 2007, also 3 Jahre einreichen. Zu meinem Fall folgendes:
Ich wohne in einem Privathaus/Privatgrundstück. Mir wurde eine kleine Wohnung mit Vertrag vermietet. Vor ca. 6-7 Jahren sahen die Verträge ja noch harmlos aus. Bis zum letzten, als genehmigten Bewilligungsbescheid, in dem ein Nebenkostenanteil aufgeschlüsselt in Höhe von gesamt 45 EUR bewilligt wurde, gab es immer wieder Probleme mit der Arge. Jetzt wurde auch wieder 45 EUR genehmigt, aber ertmal bis ich eine Betriebskostenabrechnung einreiche.
Ich will nochmals betonen, mit dem VERMIETER gibt es keine Quereleien o.ä. Nun kann ich verstehen, dass der Vermieter nicht wusste worauf er sich einlässt, wenn er mir eine Wohnung vermietet, und ich kann auch nachvollziehen, das er nicht begeistert ist, wenn er vielleicht Rechnungen von 3 Jahren der Arge vorlegen muss.
Meine Frage hiezu: reicht es aus, wenn mir der Vermieter schriftlich bestätigt, dass ich den vergangenen Jahren meinen Verpflichtungen nachgekommen bin, die Miete samt Nebenkosten als Dauerauftrag bezahlt wird und keine Differenzen , weder Nachzahlung noch Guthaben zu verzeichnen sind?
Meine Vermieter (90J.) hat noch nie eine Betriebskostenabrechnung erstellt, ich auch nicht, und er fragt sich natürlich, warum er der Arge etwas erstellen soll, obwoh er mit mir, gutmütigerweise, einen Vertag gemacht hat, der auch eingehalten wird.
2005, ich könnt mich schieflachen. Damal wurde alles pauschal beim Vermieter bezahlt, und wie gesagt, erst in den letzten 6 Monaten eine Aufstellung von insgesamt 45 EUR. Dei auch genehmigt wurde.
Es ist immer wieder erstaunlich, mit welcher Hartneckigkeit und Einfallsreichtum die Sozialagentur wühlt und wühlt und......
Vielleichkann jemand was zu meinem Fall sagen. Aber bitte nicht: ich hätte ein Recht auf eine Abrechnung vom VERMIETER.
Will die Arge sich nur absichern, wegen eventueller Nachzahlungen oder Überzahlungen?

Seid gegrüßt und haltet die Ohren steif!
bellabi :?:
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo bellabo
Schön das Du so einen netten Vermieter hast und ihr könnt auch einen einfacheren Weg nehmen als den einer qualifizierten Betriebskostenabrechnung. Ist nämlich wirklich eine Riesenarbeit sowas für mehrere Jahre zu erstellen, Papierwust und Rechnerei ohne Ende.
Wenn die Nebenkosten als Pauschalzahlungen jeden Monat beim Vermieter eingegangen sind weil im Mietvertrag Pauschalzahlungen vereinbart waren braucht es keine extra Abrechnung.
Wenn es allerdings Nachforderungen des Vermieters gibt die Du zahlen musst, bzw. bei ARGE die Kostenübernahme beantragt hast, dann ist dieser Weg nicht gangbar. Dann muss er wohl oder übel in den sauren Apfel beissen und so ein Ding erstellen.
Es gibt im Internet verschiedene Programme mit denen er sowas machen kann. Entweder als Hausverwalter-freeware oder er lässt sich ein Ansichtsexemplar schicken. Da kriegt man eine CD zum probieren zugeschickt die man für ein Wohnungsbeispiel frei und vollständig nutzen kann. Das macht er dann jeweil für jedes Jahr, schreibt sich das Ergebniss raus und schon hat er was er braucht.
ABER NICHT VERGESSEN DAS PROBEPAKET RECHTZEITIG ZURÜCKSCHICKEN:
Die Firma fragt dann nach einer Weile mal telefonisch an ob man nicht doch Interesse hätte das zu kaufen, muss man aber nicht.
Ich habe denen damals gesagt das ich mir das nurmal anschauen wollte aus Interesse und garkein Vermieter bin. Waren die (schmunzelnderweise) auch zufrieden mit und haben sich nicht mehr gerührt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
bellabo
Beiträge: 6
Registriert: 06.01.2008 15:52
Wohnort: OVP

Beitrag von bellabo »

Danke für die schnelle Antwort. Hat mich gefreut. Ne, mit dem Vermieter gibt es keinen Ärger. Es werden wohl eher von der ARGE immer wieder Fallstricke ausgelegt, um nachzuweisen das zuviel gezahlt wurde. Und wehe, man lässt irgendwas schleifen. Die bekommen wohl Leistungsprämie wenn soundso viel eingespart oder zurückgefordert werden kann. Aber das ist eine andere Geschichte...
Jedenfalls nochmals DANKE!
Gruß
bellabo
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