
Ich soll die Betriebskostenabrechnung für 2005 bis 2007, also 3 Jahre einreichen. Zu meinem Fall folgendes:
Ich wohne in einem Privathaus/Privatgrundstück. Mir wurde eine kleine Wohnung mit Vertrag vermietet. Vor ca. 6-7 Jahren sahen die Verträge ja noch harmlos aus. Bis zum letzten, als genehmigten Bewilligungsbescheid, in dem ein Nebenkostenanteil aufgeschlüsselt in Höhe von gesamt 45 EUR bewilligt wurde, gab es immer wieder Probleme mit der Arge. Jetzt wurde auch wieder 45 EUR genehmigt, aber ertmal bis ich eine Betriebskostenabrechnung einreiche.
Ich will nochmals betonen, mit dem VERMIETER gibt es keine Quereleien o.ä. Nun kann ich verstehen, dass der Vermieter nicht wusste worauf er sich einlässt, wenn er mir eine Wohnung vermietet, und ich kann auch nachvollziehen, das er nicht begeistert ist, wenn er vielleicht Rechnungen von 3 Jahren der Arge vorlegen muss.
Meine Frage hiezu: reicht es aus, wenn mir der Vermieter schriftlich bestätigt, dass ich den vergangenen Jahren meinen Verpflichtungen nachgekommen bin, die Miete samt Nebenkosten als Dauerauftrag bezahlt wird und keine Differenzen , weder Nachzahlung noch Guthaben zu verzeichnen sind?
Meine Vermieter (90J.) hat noch nie eine Betriebskostenabrechnung erstellt, ich auch nicht, und er fragt sich natürlich, warum er der Arge etwas erstellen soll, obwoh er mit mir, gutmütigerweise, einen Vertag gemacht hat, der auch eingehalten wird.
2005, ich könnt mich schieflachen. Damal wurde alles pauschal beim Vermieter bezahlt, und wie gesagt, erst in den letzten 6 Monaten eine Aufstellung von insgesamt 45 EUR. Dei auch genehmigt wurde.
Es ist immer wieder erstaunlich, mit welcher Hartneckigkeit und Einfallsreichtum die Sozialagentur wühlt und wühlt und......
Vielleichkann jemand was zu meinem Fall sagen. Aber bitte nicht: ich hätte ein Recht auf eine Abrechnung vom VERMIETER.
Will die Arge sich nur absichern, wegen eventueller Nachzahlungen oder Überzahlungen?
Seid gegrüßt und haltet die Ohren steif!
bellabi
