Hallo,
hätte da mal ne Frage...also ich bin in Kürze arbeitslos und habe noch keinen Anspruch auf ALG1.
Da ich verheiratet bin und mein Mann einigermaßen verdient weiß ich bereits, dass ich keinen Anspruch auf ALG2 habe. Mein Chef hat mich darauf hingewiesen, dass ich mich arbeitslos melden muss da mein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Stimmt das? Muss ich mich arbeitslos melden? Welche Nachteile entstehen mir wenn ich mich nicht arbeitslos melde? Zur Zeit bin ich im 5. Monat schwanger und werde wohl die nächsten 3 Jahre zu Hause bleiben...
Habe jetzt mal nen ALG2 Antrag gestellt wo man von uns jetzt noch 1000 verschiedene Unterlagen fordert und ich wurde zu nem Termin eingeladen. Wir hatten bereits große Mühe mit dem Antrag und ich frage mich ob ich das alles nicht umsonst mache? Dann erspare ich mir nämlich jetzt den Rest...
Danke schonmal für eure Mühen!
Liebe Grüße
Christin
Arbeitslos melden ohne Anspruch auf Gelder
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christin3112
- Beiträge: 2
- Registriert: 05.02.2008 18:42
Hallo christin3112
Auch wenn Du keine Leistung beziehen wirst, denk an die Anrechnung der Anwartschaftszeiten bei der Rente.
Gruss
Auch wenn Du keine Leistung beziehen wirst, denk an die Anrechnung der Anwartschaftszeiten bei der Rente.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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christin3112
- Beiträge: 2
- Registriert: 05.02.2008 18:42
Hallo,
Kindererziehungszeiten sind Beitragszeiten, für die Beiträge als gezahlt gelten. Die Erziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Sie wird nur bei einem Elternteil angerechnet. Haben die Eltern das Kind gemeinsam erzogen, so können sie durch eine übereinstimmende Erklärung festlegen, bei wem die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll.
Im Leistungsfall werden die Zeiten der Kindererziehung mit dem Durchschnittsverdienst aller Arbeiter und Angestellten bewertet. Das heißt, für ein Jahr Kindererziehungszeit wird man so gestellt, als hätte man 29488 EUR verdient.
Kindererziehungszeiten sind Beitragszeiten, für die Beiträge als gezahlt gelten. Die Erziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Sie wird nur bei einem Elternteil angerechnet. Haben die Eltern das Kind gemeinsam erzogen, so können sie durch eine übereinstimmende Erklärung festlegen, bei wem die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll.
Im Leistungsfall werden die Zeiten der Kindererziehung mit dem Durchschnittsverdienst aller Arbeiter und Angestellten bewertet. Das heißt, für ein Jahr Kindererziehungszeit wird man so gestellt, als hätte man 29488 EUR verdient.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.