Einkommensteuer

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Einkommensteuer

Beitrag von Corica »

ich muß bis 25.02 meine Einkommensteuer einreichen.
frage. was ist mit dem geld was ich herrausbekommen würde.
wer bezahlt bei einer steuernachzahlung?
mfg dieter
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Eine Einkommensteuer-Erstattung ist beim ALG II-Bezug zu berücksichtigendes Einkommen. Es gilt das Zuflussprinzip. Die Steuererstattung gilt als einmalige Einnahme. Ist kein weiteres Einkommen vorhanden, wird die Erstattung jedoch vermindert um Freibeträge und Absetzungsbeträge (bei anderweitigem Einkommen sind diese Beträge, je nach Art des Einkommens ganz oder teilweise - bereits berücksichtigt).
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

DjTermi hat geschrieben:Eine Einkommensteuer-Erstattung ist beim ALG II-Bezug zu berücksichtigendes Einkommen. Es gilt das Zuflussprinzip. Die Steuererstattung gilt als einmalige Einnahme. Ist kein weiteres Einkommen vorhanden, wird die Erstattung jedoch vermindert um Freibeträge und Absetzungsbeträge (bei anderweitigem Einkommen sind diese Beträge, je nach Art des Einkommens ganz oder teilweise - bereits berücksichtigt).
also bei rückerstattung werden sie mir das geld abziehen.
aber bei einer nachzahlung bekomme ich von ihnen nichts
ist das richtig??????
Antworten