als Ergänzung füge ich mal noch was an, auch auf die Gefahr hin das es schon geschrieben wurde. (Kann vorkommen wenn ich noch während ich was schreibe sehe es gibt schon Antworten aber doppelt gemoppelt ist ja nicht schlimm, man möge es mir nicht übel nehmen, bin gerade im Nachtdienst)
Hallo Niclas
Vom Sozialamt wirst Du keine finanziellen Unterstützungen erhalten, das ist nur für nicht erwerbsfähige oder alte Menschen zuständig.
Bliebe nur ARGE. Aber da Du als unter 25jähriger aus dem Elternhaus ausgezogen bist ohne vorherige Genehmigung von ARGE sieht es auch da erstmal schlecht aus. Ausser Du warst schon vor dem 17.2.2006 ausgezogen denn das war der Stichtag für die Gesetzesänderung.
Dir bleibt aber die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt die Gründe für den Auszug im Nachhinein doch noch als genehmigungsfähig hinzubekommen. Es gibt da eine Kann-Regelung wenn die Gründe gravierend sind und ein Verbleib zuhause negative Auswirkungen auf Deine seelische Entwicklung oder so gehabt hätten.
Nimm also mal Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf, schildere Deine Situation und mach einen Beratungstermin.
Wenn Du in einer Ausbildung bist kannst Du evtl.
Bafög oder
BAB beantragen.
Wenn Du nicht gerade Ausbildung machst gibt es die Möglichkeit des Wohngeldes. Für Osnabrück gibt es dazu
hier nähere Infos, den
Mietspiegel Osnabrück gibt es hier. Einen
Familienpass gibt es auch noch, den bekommen auch alleinstehende.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.