Frage....!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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chillernm
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Frage....!!!

Beitrag von chillernm »

Hey leute.....,ich kenne mich so garnicht in dem bereich aus...!! habe aber seit gestern ein dickes prob... ich bin zuhause raus und arbeite noch ...wollte wohl aber hartz4 beantragen ...bin ich dafür überhaupt geignet und könnte das jeder machen....ich kenne mich das garnicht aus...
ich würde mich freuen wenn ich von euch hilfe bekommen könnte...
mfg niclas :!: :!: :!:
Confused
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Re: Frage....!!!

Beitrag von Confused »

chillernm hat geschrieben:Hey leute.....,ich kenne mich so garnicht in dem bereich aus...!! habe aber seit gestern ein dickes prob... ich bin zuhause raus und arbeite noch ...wollte wohl aber hartz4 beantragen ...bin ich dafür überhaupt geignet und könnte das jeder machen....ich kenne mich das garnicht aus...
ich würde mich freuen wenn ich von euch hilfe bekommen könnte...
mfg niclas :!: :!: :!:
ich denke deine angaben sind etwas zu ungenau als das dir jmd helfen kann :)

was heisst denn du arbeitest noch ?

wie alt bist du denn ?

das sind erstmal die Fragen die mir dazu einfallen ;)

lg

C.
chillernm
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Beitrag von chillernm »

also ich bin 19 jahre alt..!!... ich arbeite noch obwohl ich nicht mehr zuhause wohne...lebe momentan beim kumpel...aber will natrülich anfangen mir was eigenes aufzubauen...
meine frage ist einfach...
kann ich jetzt hartz 4 beantragen oder kann ich irgentwo anders gehälter beantragen...??
natrülich nur die.die mir auch zu stehen..
mfg Niclas..
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babydoll123456
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ich

Beitrag von babydoll123456 »

öööhhh ich weiß ich muss mal wieder mein senf dazu geben...

wie du arbeitest noch obwohl du nicht mehr zuhause wohnst!

Mein mann wohnt auch nicht mehr bei seinen eltern und arbeitet so wie millionen andere menschen

aber ich glaube das meinst du nicht oder :shock:
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo Niclas,

so wie ich das sehe, kannst du wenig beantragen. Weil du unter 25 bist, hättest du dir die Erlaubnis der Arge einholen müssen um auszuziehen und die lassen nur gewichtige Gründe gelten.
Wenn du genug verdienst und nicht allzuviel dazu brauchst, kannst du eventuell Wohngeld beantragen, da ist das Alter egal.

Ich denke du solltest nach einem Wohngeldrechner suchen (hier im Forum ist auch irgendwo einer), da siehst du dann wie groß und wie teuer eine Wohnung sein darf, und auch ob und wie viel zu Anspruch auf Wohngeld hättest.
Gefunden Wohngeldrechner

Der Alg2 Satz für eine alleinstehende Person sind 345 Euro, Kosten der Unterkunft sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Da spielt der Mietspiegel eine Rolle (wenn auch nicht immer eine Große), ich schätze mal für eine Person sind das etwa 400 Euro (aber wie gesagt, kommt auf den Wohnort an)

Bekommst du noch Kindergeld? Bist du noch in einer Ausbildung, oder arbeitest du schon "richtig"? Wenn du noch in einer Ausbildung bist, sind deine Eltern Unterhaltspflichtig.

Gruß
DC
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chillernm
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Beitrag von chillernm »

ja das finde ich ja supaa das du mir so schnell antworten konntest ...also ich mache keine ausbildung ..arbeite imoment als zeitarbeiter ....verdiene da ungefähr die std 7 euro...

also würde hartz 4 für mich nicht in frage kommen....?? und wenn ich dann wohngeld beantragen würde ....würde ich dann auch möbel evtl gestellt bekommen oder zählt das nur für gehälter...??

kriege kein kindergeld ...aber so wie es aussieht fange ich am 1.08.2008 mit meiner ausblindung an...
ENDLICH...!!!

MFG Niclas
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hi Niclas,

wieviel verdienst du im Monat netto? Jeden Monat das gleiche Gehalt, oder unterschiedlich?

Möbel bekommst du keine vom Wohnungsamt und von der Arge auch eher nicht. Du bekommst auch weder vom Wohnungsamt noch von der Arge Gehalt, Gehalt ist immer das Geld was du dir verdienst.

Wenn du eine Ausbildung machst, kannst du Ausbildungsbeihilfe beantragen (Gib am besten mal den Begriff in eine Suchmaschine ein) und während der Ausbildung hast du auch wieder Anpruch auf Kindergeld soviel ich weiß. Am besten rufst du mal bei der Familienkasse (die sind zuständig fürs Kindergeld) an, die Nummer findest du auf den Seiten der Arbeitsagentur.

Im Einzelnen:
Rechne aus, ob du Anspruch auf Wohngeld hättest, zumindest in der Theorie. Wenn ja, geh zum Wohnungsamt, stell einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein.Mit dem kannst du preiswertere Wohnung anmieten.
Wenn nein, geh zur Arge und stell einen ALG2 Antrag, mehr als nein sagen können die eh nicht.
Sobald du einen Ausbildungsvertrag in der Hand hast, stell den Antrag auf Ausbildungsbeihilfe.
Ruf bei der Kindergeldkasse an und frag nach, ob du wieder Anspruch hast wenn du in der Ausbildung bist, wenn ja, lass dir die Anträge zuschicken.

Gruß
DC
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Melinde
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

als Ergänzung füge ich mal noch was an, auch auf die Gefahr hin das es schon geschrieben wurde. (Kann vorkommen wenn ich noch während ich was schreibe sehe es gibt schon Antworten aber doppelt gemoppelt ist ja nicht schlimm, man möge es mir nicht übel nehmen, bin gerade im Nachtdienst) Bild
Hallo Niclas
Vom Sozialamt wirst Du keine finanziellen Unterstützungen erhalten, das ist nur für nicht erwerbsfähige oder alte Menschen zuständig.
Bliebe nur ARGE. Aber da Du als unter 25jähriger aus dem Elternhaus ausgezogen bist ohne vorherige Genehmigung von ARGE sieht es auch da erstmal schlecht aus. Ausser Du warst schon vor dem 17.2.2006 ausgezogen denn das war der Stichtag für die Gesetzesänderung.
Dir bleibt aber die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt die Gründe für den Auszug im Nachhinein doch noch als genehmigungsfähig hinzubekommen. Es gibt da eine Kann-Regelung wenn die Gründe gravierend sind und ein Verbleib zuhause negative Auswirkungen auf Deine seelische Entwicklung oder so gehabt hätten.
Nimm also mal Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf, schildere Deine Situation und mach einen Beratungstermin.
Wenn Du in einer Ausbildung bist kannst Du evtl. Bafög oder BAB beantragen.
Wenn Du nicht gerade Ausbildung machst gibt es die Möglichkeit des Wohngeldes. Für Osnabrück gibt es dazu hier nähere Infos, den
Mietspiegel Osnabrück gibt es hier. Einen Familienpass gibt es auch noch, den bekommen auch alleinstehende.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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