AlG 2 Bescheid faslch????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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mello_g
Beiträge: 2
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AlG 2 Bescheid faslch????

Beitrag von mello_g »

Hallo,
ich habe am Samstag meinen ALG 2 Bescheid im Briefkasten gehabt den ich sehr merkwürdig finde.... kann mir einer sagen ob das richtig berechnet und angerechnet wurde?!

Alleinerziehend: 347,-
Kind (2J.): 208,-
Mehrbedarf (alleinerz): 125,-

Einkommen: 154,- Kindergeld
125,- Unterhalt

Macht nach "meiner" rechnung 401,- laut Bescheid "472,-"
laut Bescheid hat mein Sohn 71,- zuviel einkommen diese 71,- werden nochmals beim Landkreis an die Unterkunftskosten mit angerrechnet. Ist das so richtig???? Habe mal in Soltau gewohnt da hatte ich sowas nicht.... Ist es in jedem Landkreis anders???? Oder stimmt der Bescheid nicht???
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Die Rechnung ist schon korrekt. Einkünfte sind immer erstmal individuell zu sehen, da der Bund die Regelsätze und Mehrbedarfe bezahlt und die Kommune die Kosten der Unterkunft.

Dein Kind hat einen Regelsatz von 208 Euro und Einkommen von insgesamt 279 Euro. Es übersteigt also seinen Regelbedarf um 71 Euro. Und diese 71 Euro müssen von den KdU als Einkommen abgesetzt werden, weil sonst der kommunale Träger zuviel für die Miete und der Bund zuwenig für den Regelsatz (deinen Regelsatz) bezahlt.

Henry
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