Überzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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didi123
Beiträge: 28
Registriert: 19.02.2007 12:38

Überzahlung

Beitrag von didi123 »

Hallo zusammen!

Mein LG bezieht 266 Euro von der Arge. Da drin ist ein befristeter Zuschlag von 160 Euro enthalten.
Aufgrund dessen das ich 126 Euro mehr verdient habe,
ist die Arge nun der Meinung, das ich 266 zurück zahlen soll.

Auf Anfrage nach einem Termin, weil ich nicht einfach was unterschreiben will (Anhörungsbogen), zumahl ich nicht genau weiß, warum sie 266 und nicht 126 Euro wollen, bekam ich zur Antwort:
Sie müssen den Anhörungsbogen ausfüllen, der nächste Termin ist erst in 4 Wochen frei und da ist die Frist für den Anhörungsbogen rum.

Ist das rechtens?
Und was kann ich machen?

Möglicherweise ist es ja auch noch relevant, das mein LG normal einen Leistungsanspruch von 427 Euro hat, ihm allerdings 161 Euro wegen einer Überzahlung aus meinem Urlaubs- und Weihnachtsgeld abziehen.

Gruß Diana
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

ganz einfach. Weil der Anhörungsbogen eine Frist hat, schreibst Du da rein, daß Du Dich erst in der Lage fühlst diesen Anhörungsbogen qualifiziert und kompetetnt auszufüllen nach einem persönlichen Termin bei der Arge. Somit hälst Du alle Fristen ein und machst bei der ganzen Sache nichts verkehrt. Auch übt es ein bisschen Druck für die Arge aus, Dir doch möglichst bald einen Termin zu geben.
Gruß buxi
didi123
Beiträge: 28
Registriert: 19.02.2007 12:38

Beitrag von didi123 »

Danke für deine Antwort!
didi123
Beiträge: 28
Registriert: 19.02.2007 12:38

Beitrag von didi123 »

Gestern hab ich das Schreiben dann so bei der Arge eingeworfen.

Heute musste ich dann mit Entsetzten feststellen, das sie schon ca. 99 Euro von der Leistung für Februar abgezogen haben.
Dürfen die das , obwohl die Frist für den Anhörungsbogen noch gar nicht abgelaufen ist?

Und noch was anderes.
Wie viel dürfen die generell abziehen. Ist es im Normalfall nicht so, das es nur 30 % der Regelleistung sein dürfen? Bzw. 30 % der Regelleistung und des befristeten Zuschlags?
didi123
Beiträge: 28
Registriert: 19.02.2007 12:38

Beitrag von didi123 »

Ich hab noch mal ne Frage.
Aus einer Überzahlung werden mir monatlich 62 Euro aus Rückforderungen abgezogen.
Sind diese bei der Ermittlung des Abspruchs anzurechnen?

Effektiv sind es ja Einnahmen aus einem anderem Monat.
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