Hallo zusammen!
Mein LG bezieht 266 Euro von der Arge. Da drin ist ein befristeter Zuschlag von 160 Euro enthalten.
Aufgrund dessen das ich 126 Euro mehr verdient habe,
ist die Arge nun der Meinung, das ich 266 zurück zahlen soll.
Auf Anfrage nach einem Termin, weil ich nicht einfach was unterschreiben will (Anhörungsbogen), zumahl ich nicht genau weiß, warum sie 266 und nicht 126 Euro wollen, bekam ich zur Antwort:
Sie müssen den Anhörungsbogen ausfüllen, der nächste Termin ist erst in 4 Wochen frei und da ist die Frist für den Anhörungsbogen rum.
Ist das rechtens?
Und was kann ich machen?
Möglicherweise ist es ja auch noch relevant, das mein LG normal einen Leistungsanspruch von 427 Euro hat, ihm allerdings 161 Euro wegen einer Überzahlung aus meinem Urlaubs- und Weihnachtsgeld abziehen.
Gruß Diana
Überzahlung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
ganz einfach. Weil der Anhörungsbogen eine Frist hat, schreibst Du da rein, daß Du Dich erst in der Lage fühlst diesen Anhörungsbogen qualifiziert und kompetetnt auszufüllen nach einem persönlichen Termin bei der Arge. Somit hälst Du alle Fristen ein und machst bei der ganzen Sache nichts verkehrt. Auch übt es ein bisschen Druck für die Arge aus, Dir doch möglichst bald einen Termin zu geben.
Gruß buxi
Gruß buxi
Gestern hab ich das Schreiben dann so bei der Arge eingeworfen.
Heute musste ich dann mit Entsetzten feststellen, das sie schon ca. 99 Euro von der Leistung für Februar abgezogen haben.
Dürfen die das , obwohl die Frist für den Anhörungsbogen noch gar nicht abgelaufen ist?
Und noch was anderes.
Wie viel dürfen die generell abziehen. Ist es im Normalfall nicht so, das es nur 30 % der Regelleistung sein dürfen? Bzw. 30 % der Regelleistung und des befristeten Zuschlags?
Heute musste ich dann mit Entsetzten feststellen, das sie schon ca. 99 Euro von der Leistung für Februar abgezogen haben.
Dürfen die das , obwohl die Frist für den Anhörungsbogen noch gar nicht abgelaufen ist?
Und noch was anderes.
Wie viel dürfen die generell abziehen. Ist es im Normalfall nicht so, das es nur 30 % der Regelleistung sein dürfen? Bzw. 30 % der Regelleistung und des befristeten Zuschlags?